Beiträge von paxson5

    Kannst du mir die für die Grundschule mal schicken, denn das haben wir so in der FK festgelegt, aber wenn es dazu etwas anderes gibt, müssten wir das natürlich ändern.

    Der Rahmenlehrplan 1 - 10 Teil C Sport - Teil C - Sport (berlin-brandenburg.de) - führt mehrere Kompetenzbereiche auf, unter anderem "Bewegen und Handeln" Diesem Kompetenzbereich, der laut Fachbrief Sport Nr. 8 - Fachbrief 8 (berlin-sport.de) - zu mindestens 50% eingehen muss, ist nach meinem Verständnis das Ergebnis von Bundesjugendspielen zuzuordnen, den anderen beiden relevanten Kompetenzbereichen "Reflektieren und Urteilen" bzw. "Interagieren" sicher nicht. Der Kompetenzbereich "Bewegen und Handeln" umfasst aber noch weitere Aspekte wie Selbstständigkeit, Durchhaltevermögen, Leistungsentwicklung usw. Darüber hinaus sollte am Ende jeder Unterrichtsreihe eine Bewertung der Leistungen im Kompetenzbereich „Bewegen und Handeln“ stattfinden.
    Wenn ihr nun die Ergebnisse zu 50% in die Note einbringt, dann bleibt (natürlich nur in dem Halbjahr in dem die Bundesjugendspiele stattfinden) irgendwie recht wenig für die anderen Kompetenzbereiche bzw. für die anderen Kompetenzen aus dem Bereich "Bewegungen und Handeln" sowie die Bewertung der Kompetenz "Bewegung und Handeln" in den anderen Unterrichtsreihen des Halbjahres (oder macht ihr das ganze Halbjahr z.B. Leichtathletik?).
    Vermutlich reizt ihr da als FK einfach eure Entscheidungsspielräume aus, insofern fand ich es auch nur bemerkenswert und keineswegs falsch.

    DAs ist genau das, was bereits auf der Seite der Bundesjugendspiele als Beschluss mitgeteilt wird ;) (siehe obigen Link)

    Korrekt. Und das ist genau das, was du irreführend darstellst. Es handelt sich mitnichten um einen KMK-Beschluss. Es ist eine Entscheidung des Sportausschusses der KMK, von der auf bundesjugendspiele.de berichtet wird.

    Um keine weitere Verwirrung entstehen zu lassen, noch einmal klar und deutlich:

    Bundesjugendspiele oder eine alternative Wettkampfveranstaltung sind in Niedersachsen von Klasse 3 bis 10 verpflichtend.

    *schubs*

    Kennt jemand den aktuellen Stand? Eine befreundete Kollegin meinte gehört zu haben, dass die BJS ab dem nächsten Schuljahr in NDS tatsächlich verpflichtend sein sollen?

    Es ist schon seit Jahren verbindlich, dass entweder Bundesjugendspiele oder eine alternative Wettkampfveranstaltung durchzuführen sind. Eine (geplante) Änderung insofern, dass zukünftig nur noch Bundesjugendspiele erlaubt sind, ist mir bisher nicht bekannt.

    Ja, es gibt einen KMK-Beschluss, dass sie das sind und dass die Klassen 1-4 aber dies in Wettbewerb- und Spielform machen sollen und nicht als Wettkampf.

    Soviel ich weiß gilt das eh erst ab nächstem Schuljahr ;) Aber den richtigen Beschluss dazu gibt es scheinbar nirgends, denn da hängt ja immer noch der alte drin.

    Das ist für das genannte Bundesland irreführend. In Niedersachsen gibt es weiterführende Bestimmungen für den Schulsport, die aktuell andere Klassenstufen festlegen und andere Vorgaben machen. Ob die von dir zitierte Entscheidung eines Ausschusses der KMK auch später von der KMK beschlossen wird, ist nicht gewiss.

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/61315

    Bestimmungen für den Schulsport

    Punkt 5.3, 3. Absatz:

    „Für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 3 bis 10 sind in jedem Schuljahr Bundesjugendspiele in mindestens einem der drei Teile Gerätturnen, Leichtathletik oder Schwimmen oder eine alternative Wettkampfveranstaltung durchzuführen.

    Ein Sportabzeichentag anstatt der Bundesjugendspiele oder jahrgangsweise Wettkämpfe geht auch, gar nichts geht nicht.

    1) -3) Lifestyle-Inflation vermeiden

    4) kein Riester

    5) keine Lebensversicherung, eventuell BU

    6) selbstgenutzte Immobilie, wenn günstiger, oder als Schutz vor Eigenbedarfskündigung, wenn diese Sicherheit erwünscht ist; nicht größer/ luxeriöser als nötig, siehe 1) bis 3)

    7) Aktien! Langfristig und gestreut.

    Deine Internetrecherche bezüglich der Ferientermine dürfte korrekt sein, diese Termine sind älteren Kindern höherer Schuljahrgänge vorbehalten. Wohl auch zurecht, denn mal soeben vier Wochen verpassten Schulstoffs in der z. B. neunten Klasse „aufzuholen“ ist herausfordernd. Dieser Vorgehensweise der Rehaträger wird kaum jemand in Frage stellen.

    Ob der Arbeitgeber deines Mannes „not amused“ ist, ist erstens nicht relevant und zweitens erstmal herauszufinden. Vielleicht einfach mal fragen. Habt ihr das schon?

    Und das Männer keine (längere) Elternzeit, Rehazeit, … nehmen können, halte ich für eine Mär. Frauen, die nicht Beamtinnen sind, können das ja auch. So wird das nichts mit der Gleichberechtigung …

    Was spricht denn dagegen, dass dein Mann die Reha begleitet? Das wäre doch wesentlich einfacher mit den Versicherungen zu klären.

    Da du es als super anstrengend einschätzt (und deswegen lieber nicht in den Ferien fahren möchtest) wäre drei Wochen „Kinder frei“ vielleicht auch für dich eine willkommene Erholungspause.

    Die DB als Aktiengesellschaft gehört der Bundesrepublik Deutschland. Das Geld wird grob gesagt nur umverteilt.

    Würden Leute, die das LandesTicket haben, das 9-Euro-Ticket nicht umsonst bekommen, würden sich sicherlich einige dieses kaufen, und die DB bzw. die Bundesrepublik Deutschland als Alleinbesitzer Geld einnehmen aus einem Topf, auf den sie sonst keinen Zugriff hätten.

    Genauer gesagt, die Bahn bzw. der Staat verzichtet auf Geld, das er sonst in vielen Fällen einnehmen könnte. Dass das Land für das LandesTicket zahlt, tut dabei nichts zur Sache, da es dies ohnehin tun würde, außerdem erhält es das Geld für die 9-€-Tickets, das an die DB fließt, vom Bund bzw. der Bund zahlt direkt an die DB, wird aber sich anderer Stelle mit dem Landesbudget kompensieren. In Endeffekt also (falls das mit Rückzahlung zuträfe, was nur eine Vermutung deinerseits ist) maximal ein kleines Plus in der Landeskasse. Im Endeffekt verteilt man nur von der einen Tasche in die andere, ohne dass Geld von außen in diesen Kreislauf eingeführt wird, was wiederum die Folge gewesen wäre, hätten sich LandesTicket-Besitzer (also außer mir xD) das 9-€-Ticket kaufen müssen.


    Es ärgert mich auch wirklich, weil ich normalerweise jemand bin, der sehr auf sein Geld achtet. :grimmig:

    Würden Leute, die in Hessen im Landesdienst stehen, das Landesticket nicht umsonst bekommen, würden sich sicherlich einige ein Abo oder Ähnliches kaufen, und die DB bzw. Die Bundesrepublik Deutschland … so denkt das Land aber nicht, es möchte ein attraktiver Arbeitgeber sein, deswegen trägt es die Kosten.

    Im Weiteren möchte ich nur erwähnen, dass Landesetat und Bundesetat zwei ganz verschiedene Etats sind. Hinzu kämen noch die Etats der Kommunen. Jeder hat eigene Einnahmequellen und andere Ausgabeverpflichtungen. Regelmäßig wird darüber gestritten, wer was zu bezahlen hat. Ein deutlicher Hinweis, dass es aus Sicht der meisten keine bloße Umverteilung ist. Auch wenn letztlich alles Steuergelder sind.

    Was Du als meine „Vermutung“ bezeichnest war eher ein Witz. Ich setze nächste Mal einen Smiley dahinter. 🙂

    Ich vergaß, es war groß auf der Titelseite aller Tageszeitungen (weil es gerade keine wichtigeren Meldungen gibt), dass das kostenlose LandesTicket nun auch deutschlandweit gilt, weil der Staat zu viel Geld hat (so weit reichte meine Fantasie wirklich nicht). Bitte entschuldige.

    Der Denkfehler liegt darin, dass du glaubst, es handele sich um ein kostenloses Ticket. Mitnichten. Es ist lediglich für dich kostenlos. Zahlen tut das ganze nämlich das Land. Das hat mit der Bahn etc. Verträge über das Landesticket. Ist ja nicht so, dass die DB einfach so alle Hessen im Landesdienst umsonst fahren lässt. Wer weiß, vielleicht zahlt das Land sogar mehr als 9€ pro Person pro Monat und bekommt nun Geld zurück…

    laleona: Das habe ich gelesen. Trotzdem hätte ich gerne die Raumgröße in qm gewusst, um es in Relation zu unseren Räumen setzen zu können. Also laleona, wie groß ist nun Maylins Raum? Oder weißt du das gar nicht? Dann vielleicht das nächste Mal nicht auf eine Frage antworten, die jemand anderem gestellt wurde und deren Antwort man gar nicht kennt.

    Fast jedes Bundesland hat Vorgaben für die Raumgröße, in Niedersachsen zum Beispiel 2 qm pro Schüler bzw. Schülerin. Unsere Räume erfüllen die Vorgaben genau und ich empfinde sie als ausreichend groß. Zumindest kann man problemlos 1,50 m Abstand zu den Kindern in der ersten Reihe einhalten. Wird denn wirklich an so vielen Schulen diese Vorgabe nicht eingehalten? Maylin, wie groß ist denn dein Raum für die 34 Kinder?

    Naja, das System nutzt uns ja auch aus und ganz ehrlich, die Ferien sind ja nur Unterrichtsfrei, bei mir z.B. selten komplett Urlaub und gerade wenn man eben aus der Elternzeit zurückkommt usw. braucht man ja eher mehr Zeit zum Vorbereiten als sonst, also ist das vollkommen legitim. Zumal man ja trotzdem Urlaubsanspruch hat und vermutlich sogar auch noch aus dem Geburtsjahr, das machen andere AN ja auch, dass sie sich dann erstmal noch Urlaub an die Elternzeit anhängen, um den Resturlaub abzubauen!

    An welcher Stelle nutzt das System dich denn aus? Oder etwas provokanter: An welcher Stelle lässt du dich ausnutzen? Abgesehen davon heißt es zwar gleiches Recht für alle, aber eben nicht gleiches Unrecht für alle. Deine Handlungen werden ja nicht dadurch weniger unmoralisch, dass andere sich auch blöd benehmen.

    Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Jahr, bzw. anteilig bei unterjähriger Beschäftigung. Man müsste es mal nachzählen, aber der Anspruch dürfte auch im Geburtsjahr erfüllt werden.

    Warum man nach der Elternzeit mehr Zeit zum Vorbereiten braucht, als zu Beginn anderer Schuljahre, erschließt sich mir nicht.

    Ich habe schon mehrfach im Kollegium erlebt, dass Kolleginnen oder Kollegen kurz vor den Ferien zurückkamen. Die Schule kann damit nicht wirklich was anfangen. Im Prinzip vertritt man dann oder macht Bereitschaften im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung. Es gab sogar durchaus Kolleginnen, die nach der Elternzeit mit Vollzeit wiedergekommen sind und dann zum neuen Schuljahr auf Teilzeit gegangen sind. Bei der Umstellung von TZ auf VZ oder auch anders herum hält man sich in Nds an den offiziellen Schuljahresbeginn. Das Teilzeit-Gehalt würde also ab dem 1.8.23 bzw, falls du 12M nimmst, ab dem 4.8. gezahlt. Ich persönlich finde, dass man bei solchen Konstrukten das System ausnutzt. Denn, von welcher Erwerbsarbeit soll man sich in den Ferien erholen? Mit welcher Leistung hat man die Ferien „verdient“. Kurzum: Legal, aber nicht legitim.

    Steuerklasse III geht beim zweiten Kind natürlich nicht, es sei denn ihr seid bis dahin verheiratet. Man erreicht aber schnell volles EG, wenn nach dem zweiten Kind der andere Partner den größten Anteil der Elternzeit nimmt. Wäre das eine Option für Euch?

    PS: Bedenkt bei der Wahl der Elternzeiten unbedingt eine potentielle Eingewöhnungszeit in die Krippe.

    PSS: Die Ferien in 2023 beginnen am 6.7.

    1) Unterhälftig darfst du in Niedersachsen auch außerhalb der Elternzeit arbeiten, wenn ein Kind unter 18 zu betreuen ist. Das Minimum liegt dann bei 25 %.

    Trotzdem sprechen Gründe für eine Elternzeit: Zum einen zählt unterhälftiges Arbeiten in der Elternzeit nicht zu den maximal 15 Jahre die man unterhälftig arbeiten oder beurlaubt sein darf.

    Zum zweiten bekommst du (wenn du vorher nicht über der Versicherungspflichtgrenze verdient hast) einen Zuschuss von 31 € zur PKV.

    Zum dritten hat der Arbeitgeber bei Elternzeit weniger bis keine Möglichkeiten dienstliche Belange entgegenzustellen.

    Teilzeit in Elternzeit geht, bis 75% ist korrekt von dir.

    2) Elterngeld richtet sich nach Lebensmonaten. Wenn das Kind am Termin geboren werden würde, was übrigens mit 4% sehr unwahrscheinlich ist, dann würde dein Elterngeld am 3.7. oder auch am 3.8. enden. Das absichtliche Auslassen von Ferien ist auch in Niedersachsen nicht gerne gesehen, aber vielleicht kommst du damit durch.

    3) Ja, du kannst deine Stunden + Allgemeine Stellenzulage + Kinderzulage (125€) rechnen. Die Kinderzulage bekommt nur einer von Euch (Konkurrenzklausel). Um da auf 2700 netto zu kommen brauchst du einige Stunden. Ob das zu leisten ist mit kleinem Kind hängt auch vom Arbeitsvolumen des Partners ab. Denn zu bedenken ist ja auch, dass vieles ein Saisongeschäft ist und die wöchentliche Arbeitszeit recht volatil ist. Einfacher ist es, wenn der nach dem ersten Kind weiter Vollzeit arbeitende Partner den größten Teil er Elternzeit des zweiten Kindes nimmt. Aus Vollzeit kommt man schnell auf das volle Elterngeld. Auch im Sinne einer Gleichberechtigung und einer nachhaltigen gleichmäßigen Aufteilung der Care- und der Erwerbsarbeit ein überlegenswerter Ansatz.

    Wie du meinst, da ja nicht das ursprüngliche Brutto, sondern das Steuerbrutto dafür entscheidend ist würde ich ja behaupten wollen, dass das auch viel abhängig ist von Arbeitswegen, Werbungskosten, Versicherungen usw. Aber vermutlich habe ich das all die Jahre falsch gerechnet und falsch verstanden

    Ich denke die beiden dürften den Unterschied zwischen ihrem Brutto und ihrem steuerpflichtigen Brutto kennen und aus der Elternzeit resultierende Änderungen (Wegfall von Fahrtkosten etc.) abschätzen können.

    Bei einer A12- Stelle erhöht sich der Durchschnittssteuersatz bei vollem Elterngeldbezug um ca. 4%, unabhängig von den Werbungskosten, da der Steuertarif in dem Bereich linear ist. Die Progession von 4% führt je nach Steuerbrutto zu einer dem Elterngeldbezug zuzuordnenden Nachzahlung von grob 1800€, also ein Monat Elterngeld. Da müsste man schon Werbungskosten jenseits von 10.000€ haben um aus diesem Bereich deutlich rauszukommen.

    Niedrigere Elterngeldbezüge führen zu geringeren Erhöhungen des Durchschnittssteuersatzes, damit zu niederigeren elterngeldverursachten Nachzahlungen, die wiederum dem niedrigeren monatlichen Elterngeldbezug eines Monats in etwa entsprechen.

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