Beiträge von Mueller Luedenscheidt

    das liegt daran, dass du in der Großstadt arbeitest. Auf der "ländlichen" (haha) Seite der Großstadt, fällt MIR auf, wieviele meiner Kolleg*innen in der Großstadt lieber herpendeln.

    ...und in der Großstadt wohne. Da ich hier auch einige (nicht an meiner Schule tätige) Lehrkräfte kenne, müssten dann ja nach deiner Erfahrung einige von ihnen ins Umland pendeln. Dies ist aber nicht der Fall. Aber ich habe ja extra dazu geschrieben, dass dies natürlich nicht repräsentativ ist.


    Abgesehen davon: die Diskussion sollte doch nicht sein "was wäre günstiger?" (denn: kein Mietzuschuss wäre am günstigsten) sondern "was ist der Grund / die Logik?".

    Das stimmt natürlich. Ich hatte lediglich den Eindruck, dass in der Diskussion auch diese Perspektive eingenommen wurde, als es darum ging, dass sowieso zu viel Geld an uns fließe.


    Die meisten Familien ziehen auch nicht vom Umkreis in die Stadt, wenn irgendwann Kinder da sind, sondern umgekehrt (weil man zum Beispiel mehr Wohnraum braucht). Wenn aber das Land bei der Geburt des Kindes plötzlich mehr Geld gibt, dann schaut man, wieviel man plötzlich im Vergleich "verlieren würde", wenn man doch wegzieht.

    Stimmt. Bei dreiköpfigen Familien sind die Unterschiede zwischen den Mietenstufen tatsächlich ab Stufe III recht groß. Bei vierköpfigen Familien hingegen sind die Unterschiede teilweise fast vernachlässigbar. Beispielsweise beträgt der Familienzuschlag für vierköpfige Familien in Mietenstufe III 858,66 €, in Mietenstufe VI 929,63 €. Ich frage mich, warum die Abstufungen bei dreiköpfigen Familien so viel größer sind, als bei vierköpfigen...

    Genau so unlogisch, wie jemandem Stufe 6 zu zahlen, der aber in 3 wohnt. Davon gibt es bei uns mehrere.

    Aber ausschlaggebend wäre doch genau der Wohnort. Wer also in 3 wohnt, bekommt auch 3. Oder habe ich deinen Beitrag falsch verstanden?


    Und ganz allgemein zu der Thematik, ob besser der Wohn- oder der Dienstort zu berücksichtigen sei: Ohne eine Statistik dafür parat zu haben vermute ich, dass die Berücksichtigung des Dienstortes aus Landessicht finanziell eher noch kostspieliger wäre. Ich arbeite in einer Großstadt und bei uns gibt es wirklich viele Kolleg*innen, die aus ländlicheren Regionen zu unserer Schule pendeln und somit durch die Wohnortberücksichtigung eine geringere Mietstufe erhielten, als dies bei der Dienstortberücksichtigung der Fall wäre. Umgekehrt kenn ich kaum Lehrkräfte, die in der Großstadt wohnen und zum Arbeiten aufs Land pendeln. Das ist natürlich nicht repräsentativ, aber ihr könnte ja gerne mal eure diesbezüglichen Eindrücke schildern.

    An Chilis Gedankengang ist schon was dran. Bestes Beispiel meine Schwester und ihr Mann (Lehrer): Dienstort in Mietstufe IV, Wohnort war bis letzten Monat in einem Stufe VI-Gebiet. Nachdem jetzt Nachwuchs da ist, sind sie gerade frisch in Stufe III umgezogen, überlegen aber, sich jetzt mit dem Zuschlag zurück gen Stufe VI-Wohnort zu orientieren.

    Ich vermute, dass für die meisten Familien ein Unterschied von 130 € monatlich (brutto) nicht ausschlaggebend für die Wahl des Wohnortes sein dürfte.

    Und wie schaffen es normale Arbeitnehmer:innen, die nicht in den Genuß einer Rudelprämie kommen?

    Das kann deren Arbeitgebern herzlich egal sein. Diese sind nämlich, im Gegensatz zum Dienstherrn und seinen Beamt*innen, nicht dazu verpflichtet, die Lebenshaltungskosten der Arbeitnehmer*innen zu alimentieren.


    Ich fände es sinnvoller, dafür zu sorgen, dass alle profitieren können und nicht nur die Beamt:innen, die sowieso ein Neidobjekt der Gesellschaft sind.

    Mit diesem Argument kann man jede Besoldungserhöhung ablehnen.

    Nice. Und wer keine Kinder hat, kann ja dann in die Pampa ziehen...


    Mir gehen die ganzen Familiensubventionen langsam dezent auf den Keks.

    Zitat des DBB:

    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

    Ob es dir auf den Keks geht oder nicht, der Dienstherr ist zu diesen "Familiensubventionen" verpflichtet. Die Lebenshaltungskosten verändern sich nun mal, wenn man Kinder versorgen muss und das gilt es bei der Alimentation zu berücksichtigen.

    Einmal abgesehen vom Runden:

    Quartalsnoten gibt es formal in NRW überhaupt nicht. Es sind in der Praxis kleine "Verwaltungseinheiten", mit denen man im schulischen Kontext arbeitet. Gemäß § 13 Abs. 3 APO-GOSt unterrichtet die Lehrkraft etwa in der Mitte des Halbjahres die SchülerInnen über ihren Leistungsstand. Das ist der Stand. Der kann gleichbleiben, sich verbessern oder verschlechtern. Zumindest im Bereich "Sonstige Mitarbeit" hat man damit ausreichend Spielraum.

    Soweit ich weiß, muss, zumindest am BK, nur etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes eine Notenbesprechung stattfinden. Bei Klassen, die keine Halb-, sondern nur Ganzjahreszeugnisse erhalten, würde somit eine Notenbesprechung zum Halbjahr ausreichen.

    Die Gesetzesentwürfe, in denen u. a. auch die Streichung der Kostendämpfungspauschale sowie die Zahlung des Corona-Bonus enthalten sind, sind nun hier öffentlich einsehbar. Wie gestern bereits beschrieben, steht die Berücksichtigung der Mietstufen (hier eine Übersicht über die Mietstufen für 2020) für Familien mit ein oder zwei Kindern im Zentrum des Vorhabens. Auf S. 82 im Entwurf findet sich dazu folgende Übersichtstabelle:

    Stimmt, das wollte ich damit auch nicht ausdrücken. Der Grundgedanke, den Wohnort aufgrund der unterschiedlichen Mietniveaus bei der Alimentation zu berücksichtigen, ist aber vorhanden. Aber es betrifft eben nur die Alimentation eines Teils der Beamt*innen.

    Offenbar plant die NRW-Regierung nun tatsächlich in diese Richtung. Es ist wohl angedacht, an die "Mietstufen" gekoppelte "Ergänzungszuschläge" zu berücksichtigen. Sofern ich es richtig verstehe, sollen diese Zuschläge an die Familienzuschläge gekoppelt werden - aber nagelt mich bitte nicht darauf fest. Die Gesetzesentwürfe sind noch nicht öffentlich. Einige Bestandteile kursieren allerdings schon im "Forum öffentlicher Dienst".

    ZWEI MONATE geht die Beihilfe bei dir?
    Welche Beihilfe ist für dich zuständig?

    Bei uns läuft das anders: https://www.finanzverwaltung.n…itungszeiten-der-beihilfe


    Und hier sind die Feiertage drin. Normalwerweise hab ich das Geld innerhalb von zwei Wochen.

    Da haben die Jungs und Mädels der Beihilfestelle aber gut aufgeholt. Bis vor ein paar Wochen hingen die deutlich weiter hinterher. Ich habe jedenfalls bislang noch nie das Geld innerhalb von zwei Wochen erhalten. Ich komme allerdings bisher auf maximal 10 gestellte Anträge.

    Danke Flipper79 für die schnelle Hilfe mit dem passenden Suchbegriff!

    Das klingt als Dauerlösung vernünftig. Du terminiert also die Überweisungen 4 Wochen vor oder so? Dann musst du aber viele Briefe fertig machen, oder? Ich habe bislang gesammelt und dann einen fetten Umschlag gemacht...

    In NRW kann man mittlerweile alles per App einreichen. Somit dauert die Einreichung nur wenige Sekunden. Entsprechend verzichte ich auf das Sammeln und reiche alles jeweils sofort ein. Die Rechnung begleiche ich dann, so wie Bolzbold es ebenfalls beschreibt, per Terminüberweisung kurz vor Fristende.

    Gibt es in Sachsen keine Beihilfe-App?

    Ich fasse einmal zusammen: Herr Lauterbach will weitere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Die Kultusminister:innen treffen sich heute digital, um den Präsenzunterricht weiter möglich zu machen und unsere neue Bildungsministerin will auf jeden Fall die Schulen offen halten und hofft, dass die KMK heute ebenso dafür stimmt.


    Ich will auch nicht, dass die Schulen schließen. Aber wo ist da die Logik? Ich finde es unmöglich! Dann doch zumindest Wechselunterricht bei der nun wirklich seit Längerem angekündigten Welle von Omikron! Nein, wir dürfen weiterhin in die "weitestgehend sicheren" Schulen. Ohne Luftfilter, mit drei Tests in der Woche und Maskenpflicht. Danke für diese großartige Organisation, Konzept und Verantwortung. Nicht.

    Naja, die Kontaktbeschränkungen beziehen sich auf den privaten Bereich, also auf Freizeit. Die Regelungen für Schulen muss man m. E. eher mit Regeln für Arbeitsplätze vergleichen.

    komischerweise gibt der Dienstherr seinen Angestellten, die er nicht verbeamten wollte, zumindest in meinem Bundesland keine so schönen Kinderzuschläge. Sind dem Land die Kinder eines angestellten zu dicken Lehrers etwa weniger wert als diejenigen des (sogar rauchenden*) verbeamteten Lehrers?

    Die Beziehung zwischen dem Bundesland und seiner angestellten Lehrkraft ist nunmal dieselbe, wie zwischen VW und einem Werksarbeiter - also ein ganz normales Arbeitsverhältnis. In diesem wird lediglich die geleistete Arbeit entlohnt. Ob das zum Leben reicht, kann den Arbeitgebern in beiden Fällen egal sein. Die Beziehung zwischen Dienstherr und Beamt*innen ist jedoch kein normales Arbeitsverhältnis. Somit wird auch nicht die geleistete Arbeit entlohnt, sondern es müssen ausreichende Bezüge zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gezahlt werden. Dieses Vorgehen ist grundgesetzlich garantiert.

    Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, ob es gerecht ist, einen Teil der Lehrkräfte zu verbeamtet und andere nicht.

    "Amtsangemessen" sollte auch keine Einbahnstraße sein.
    Wenn man auf der einen Seite meint, die Gesellschaft habe sich gewandelt, und ich dürfe als Beamtin auch alles machen, was mir lieb ist, dann kann auch der Staat der Meinung sein, dass man als Beamte*r in der modernen Gesellschaft nicht mehr in dem selben Umfang gestützt sein muss.

    Man darf als Beamt*in nicht alles machen, was einem lieb ist.

    Ich würde es vorziehen, dass die Verbeamtung von Lehrern in ganz Deutschland abgeschafft würde, damit man schlechte Lehrerinnen und Lehrer gut entlassen könnte. Angesichts der Corona-Pandemie und der sich darin gezeigten mangelhaften Leistungen vieler Lehrkräfte ist das dringend nötig.

    Von meinen vorherigen Ausführungen mal abgesehen: es sind ja bei weitem nicht alle Lehrkräfte verbeamtet. Wie oft kommt es in der Realität denn vor, dass "schlechte" Lehrkräfte, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, entlassen werden? Mir sind keine solchen Fälle bekannt. Aber evtl haben das andere Forumsuser*innen Mal mitbekommen?

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