Das Altersgeld ist die "angesparte" Pension, wenn man das Beamtenverhältnis verlässt.
In NRW (wo ich bin und du vermutlich auch (wegen "BK") ) führt ein Verlassen des Beamtenverhältnisses zu einer Nachversicherung in die Sozialversicherung (was also zu deutlichen finanziellen Verlusten führt). Einige Länder "frieren" die Pensionsansprüche ein und man hat später sowohl diese "erarbeitete" Pension als auch die Rente, die man danach erwirtschaftet.
Ob NRW ein Altersgeld in den nächsten Jahren einführt, ist für mich durchaus ein Pokern, wenn ich darüber nachdenke zu kündigen.
Achso, ja das Prinzip kenne ich.
Pro Jahr erhält man ja ca. 1,8% für die Pension. Wenn man bis zur Pension verbeamtet bleibt erhält man dann von seinen letzten Bezügen den Prozentsatz den man über die Jahre angesammelt hat als Ruhegehalt.
Wenn man jedoch vor der Pension das Beamtenverhältnis verlässt verfallen diese Prozente und das Land zahlt die Zeit in die Rentenversicherung nach. Was aber aufgrund des niedrigen Bruttolohns finanziell echt nicht sehr attraktiv ist.
Ich glaube bei mir werden die erarbeiten Prozente bei Kündigung des Beamtenverhältnis 2 Jahre lang aufgehoben bevor sie verfallen und eine Nachversicherung in die Rentenversicherung erfolgt. Wenn man in diesen zwei Jahren wieder verbeamtet wird bleiben die angesammelten Prozente erhalten.
Das es aber Länder gibt die die Prozente bis zur Pensionsbeginn aufheben wusste ich noch nicht. Hast du da ein Beispiel?