Beiträge von Mimi_in_BaWue

    Ohne den restlichen Thread gelesen zu haben:

    Es gibt eine Dienstakte beim RP über dich, die wird auch im Angestelltenverhältnis genauso gepflegt, wie wenn du verbeamtet bist.

    Eine neue Schulleitung könnte (oder wird sehr wahrscheinlich) in 3 Jahren deine Akte anfordern. Von dem her würd ich dir von formalen Fehlern abraten, insbesondere solche, die den Ärger der SL auf sich zieht. Die SL sitzt am sehr langen Hebel.

    Wurde das BL schon genannt?

    In Ba-Wü würdest du an einer Gemeinschaftsschule oder Werkrealschule (plus Fortbildungen a la "kleines zusätzliches Ref", damit du Realschullehrer wärst) im ländlichen Raum wahrscheinlich schon eine Stelle bekommen.

    Reines Gym wird schwierig, in jeder Region, auch berufliche Schulen suchen eher andere Fächer.

    Ich an deiner Stelle würde aber noch den Abschluss zu Ende machen. Du kannst dann beliebig lang mit dem Ref warten und es dir offen halten. Du musst nur nach mindestens 4 Jahren, falls du nichts mit deinen Fächern beruflich zu tun hast in der Zeit, ein Kolloqium vor Ref-Beginn ablegen (eine mündl Prüfung vom Niveau her irgendwo zwischen Kursstufe und Uni, so ist es zumindest in Ba-Wü).

    Das Ehrenamt nennt sich IHK Prüfer…

    Schon blöd. Bei Arbeit nach Stempeluhr oder vertrauensarbeitszeit, die man wirklich einhalten soll, ist der Prüfungstag ein Arbeitstag und man arbeitet die Woche über halt ein Tag weniger im regulären Job.

    Als Lehrer sieht die Sache natürlich wieder ganz anders aus. Womöglich soll durch deine Prüfertätigkeit möglichst wenig Unterricht ausfallen, falls du da irgendwie Mitsprache bei den Prüfungsterminen hast. :/

    Kann ich gut nachvollziehen, dass das ankekst.

    Falls turtlebaby tatsächlich Konferenzen meint:

    ich habe durch meinen Mann den direkten Vergleich zu Betriebsratkonferenzen eines großen Konzerns (Homeoffice, ich bin qausi mit dabei) und durch gewerkschaftliches Engangement von mir und meinem Ehemann auch hier schon vielen diveresen Konferenzen beigewohnt.

    Vor diesem Hintergrund empfinde GLKs und Fachkonferenzen der drei Schulen, an denen ich bisher als Lehrer/Refi war, sehr effizient.

    Deswegen meine Nachfrage. Konferenzen nehmen auch keine 5% meiner persönlichen Arbeitszeit ein. An meiner Schule gibts bisher nur die notwendigen (ich glaube vorgeschriebene Anzahl an) Konferenzen.

    Ich kam aus einem erfolgreichen Arbeitsverhältnis und war es gewohnt viel effizienter und ergebnisorientierter zu arbeiten als die ehemaligen Studis , was mich bis heute in Teamkonstellationen verzweifeln lässt. Ich habe das Gefühl in der Schule wird mit der Ressource « Arbeitszeit » total verschwenderisch umgegangen, das ist in der Wirtschaft so nicht machbar. Aber da ändert man auch nichts dran, ich versuche dann für mich elegante Lösungen zu finden ohne mich aufzureiben.

    Interessant! Kannst du das mal näher erklären?

    Also jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf und die erhobenen Zeigefinger unten. Ich hab unter Refis anderer Fächer mehrmals die Aussage gehört, dass sie im Studium keine Schulthemen behandelt hatten und dementsprechend schwer war dann das Ref und der Berufseinstieg.

    https://www.pearson.de/schule/unser-a…0-9783849043407

    STARK für Eltern: Deutsch - Nachschlagewerk für die Klassen 5 bis 10


    wäre wahrscheinlich so ein Buchtipp. Ich hab selbst für die Nawis die Pearson Oberstufe Bücher im Schrank stehen und hab damit auch schon Uni Wissen aufgefrischt, daher hab ich mal gegoogelt, ob die auch was für Deutsch haben.

    ... die Eltern glauben, ihr Kind arbeite im NaWi Unterricht gut mit, weil es zu Hause eine naturwissenschaftliche Frage im Esstisch die Schwangerschaft betreffend stellt (die nichts mit dem Unterricht zu tun hat). Ja da muss das Kind ja ein Genie sein...

    edit: und mit der Forderung nach einer besseren Note kommen die Eltern zum persönlichen Gespräch.

    Ref ist wie ein Vollzeit Debutat zu bewerten arbeitszeittechnisch. Da sind es in Ba-Wü 41,5h/Woche rechtlich gesehen, falls die Info noch jmd was nutzt.

    In Ba-Wü waren die Seminar-Leiter nicht gerne bereit, Nebenjobs zu genehmigen. Da solltest du bessere Argumente haben als dass die Miete zu hoch ist. Da wird dann sonst eher zum Umzug geraten, als ein Nebenjob in großem Umfang genehmigt wird.

    Och, mit genügend Kindern bekommen das auch hier in BW frisch verbeamtete Lehrkräfte. Wir haben hier ja einen hessischen Kollegen, der sowieso findet, dass gerade Lehrkräfte viele Kinder bekommen sollten qua Berufsstand, Frauen ohne Kinder wahnsinnig traurig findet und selbst noch auf der Suche zu sein scheint für einen Weg, seine Familienpläne zu verwirklichen- der würde sich bestimmt bereiterklären, dir und deinem Beihilfesatz auf die Sprünge zu helfen. Vielleicht klappt es ja direkt im ersten Anlauf mit Drillingen, dann ist der Teil auch noch nach dem Auszug der Kinder lebenslang geregelt. :lach:

    Ne, das stimmt nicht.

    Unabhängig von den Überlgungen des TEs, hat mit das nicht in Ruhe gelassen, würde es mich doch evtl mal betreffen, und ich habe kurz gegoogelt.

    "Seit dem 01.01.2013 gilt es für Beamte und Beamtenanwärter des Bundeslandes Baden-Württemberg einige Besonderheiten seitens der Beihilfe zu beachten.

    Dies betrifft Beamte, Anwärter und Referendare, die nach dem 01.01.2013 in Baden-Württemberg verbeamtet wurden und somit auch zukünftige Landesbeamte.

    Seit 01.01.2013 haben Beamte in Baden-Württemberg nur noch einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch und zwar unabhängig von der Anzahl der Kinder.

    (...)

    Während in den meisten Bundesländern und auch für Bundesbeamte ab dem zweiten Kind der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent steigt, verbleibt dieser in Baden-Württemberg unabhängig von der Anzahl der Kinder bei 50 Prozent.

    Dies gilt ebenso für Pensionäre. Auch in diesem Fall erfolgt keine Umstellung mehr auf die 70-prozentige Beihilfeberechtigung.

    Landesbeamte, die vor dem 01.01.2013 vereidigt wurden genießen „Bestandsschutz“. D.h. für diese Beamte gilt unverändert: Ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent und auch mit dem Eintritt in die Pension wird der 70-prozentige Beihilfeanspruch gewährt."

    https://www.versicherungsvergleich-beamte.de/blog/2017/11/0…n-wuerttemberg/

    Dass wir jungen Beamten in Ba-Wü im Alter in prekäre Situationen rutschen können, ist eben vielen nicht bewusst.

    Schön, dass es in HEssen wohl noch anders zu sein scheint *etwas neidisch aus der Wäsche guck...*

    Das liegt dann an deiner PKV. Bei meiner würde das nach wie vor 1€ kosten.

    Vorsicht: 1€ wäre nur die Anwartschaft auf die KRANKENversicherung. Eine komplette Anwartschaft schließt bestenfalls auch die PFLEGEversicherung mit ein, dann sind wir nicht mehr bei diesen 1€, mit dem die Unternehmensgebundenen Versicherungsvertreter immer werben.

    Bei der Debeka sind es dann z.B. um die 10 € für Anwartschaft Kranken und Pflegeversicherung. 30€ scheint mir viel, aber mei, jetzt hat Susannea den Vertrag ja schon, der hoffentlich Vorteile bringt, wenn er wieder aktiviert wird.

    Sondern?!? Eine nähere Erklärung wäre schon gut, meinst du nicht?

    Du meinst also, es sei zulässig, dass man in irgendeinem Bundesland solch ein "Ärztehopping" - wie vom TE angedeutet - betreiben kann? Das fände ich einen ganz schönen Hammer, muss ich sagen.

    Aber vielleicht hast du da ja - im Gegensatz zu den Vorschreiber*innen und mir (also User*innen aus BW, NRW und NDS) - andere Erfahrungen.

    Naja, es geht hier darum, dem TE zu helfen. Leute, die schon ewig und drei Tage verbeamtet sind, haben sicher Zeit, ein paar Stunden oder Tage zu warten, bis dem TE gehofen ist.

    Wegen deiner Entrüstung antworte ich nun aber mal zwischendurch:

    in BaWü muss oder darf man seit 2015 nicht mehr zum Gesundheitsamt für die Beamtenuntersuchung. Man sucht sich selbst einen Allgemeinmediziner aus, der berechtigt ist, diese Untersuchung durchzuführen. Das Gesundheitsamt hat quasi outgesourct.

    Diese Allgemeinmediziner kommunizieren meines Wissens nach NICHT selbst mit dem RP, was das Gesundheitszeugnis betrifft. Das läuft über den Beamtenanwärter. Man bringt das Gesundheitszeugnis selbst zum Sachbearbeiter. Sachbearbeiter und Arzt kommunizieren "im Normalfall" nicht miteiander. Es wird auch nicht abgefragt, ob in dem Quartal schon eine Beamtenuntersuchung stattgefunden hat. (Man darf nur nicht in einem Behandlungsverhältnis bei diesem Arzt sein, und mit einem verwandt darf er auch nicht sein). :victory:

    Deswegen der Rat an den TE: Falls das BL Ba-Wü ist: hör dich bei anderen Beamtenanwärtern um, welcher Arzt kulant ist.

    Nun weiß Humblebee wie es in Ba-Wü abläuft. Falls der TE weder Badner noch Schwabe sein sollte, liest es vll mal jmd anders, dem es nützt.

Werbung