Wer ist wir? Auch dir wird keiner verbieten, aufs Klo zu gehen. Was ist daran so sonderbar, verwirrend oder witzig?
Leute, gewöhnt euch doch bitte die Smileys ab und fasst in Worte was ihr sagen wollt. Niemand kann raten, was euch durcheinanderbringt.
Naja, dir könnte eine Verletzung deiner Aufsichtspflicht ausgelegt werden, wenn es blöd läuft. Ich empfehle zur weiteren Lektüre das Buch "Nein, du gehst jetzt nicht auf's Klo!" von Dr. Thomas Böhm. Dort wird außerdem das rechtlich relevante Prinzip der Verhältnismäßigkeit erklärt, heißt konkret: SuS haben sich Herr Anwalt o. Ä. angeschaut und meinen jetzt, du verletzt die Menschenrechte. Da ist jegliche Verhältnismäßigkeit über Bord geworfen worden, da du ja nicht prinzipiell den Toilettengang verbietest, sondern diesen zu einem anderen Zeitpunkt gestattest. Nur eben nicht jetzt ad hoc.
Zu den von dir beschriebenen medizinischen Aspekten: SuS sollten diese schon mitteilen, damit man als Lehrer im Einzelfall sensibel reagieren kann. Es gibt auch Gerichtsurteile zu Fällen, in denen sich ein Schüler dann am Platz eingenässt hat. Da die Lehrerin zu keinem Zeitpunkt über die medizinische Besonderheit wusste, ist auch nichts weiter passiert.