Was mich wundert: es werden immer nur die Behauptungen von Schülern aufgeführt, nirgends gesagt, was nachweislich während der Fahrt passiert ist. So nimmt der Leser immer an, dass die Behauptungen der Schüler den Tatsachen entsprechen. Wenn dem so wäre, hätte man das doch auch geschrieben. Mit scheinen hier absichtlich Informationen zurückgehalten zu werden. Sonst würde man doch ein Urteil aufgrund des Verhaltens auf der Fahrt fällen und nicht wegen der fehlenden schriftlichen Abfrage.
Ich kann mir beim besten Will nicht vorstellen, dass man drei Tage lang nicht nach einem kranken Schüler schaut. Und wenn das so war, dann gehört genau dieses Verhalten bestraft.
Kann der Fall erneut vor eine höhere
Instanz gehen?
Das Verhalten der Eltern würde ich so deuten: nichts von den gravierenden Problemen im Vorfeld gesagt, damit das Kind mitfahren kann. Dann die eigene Schuld im Prozess gegen die Lehrer verarbeiten…
Welche Schuld trägt die Schulleitung, die offenbar diese Fahrt genehmigt hat, mit einer doch erstaunlich dünnen Personaldecke für ein solches Ziel?