Dann sollte Frau Feller am Ende mal zählen, wie viele Lehrer ein „Sabbatjahr“ bei vollen Bezügen in einer Kurklinik verbracht haben … (Ich hoffe für die Kollegen nicht zu viele). Aber nein, Sabbatjahr braucht man ja nur für anlasslose Weltreisen, oder?
Beiträge von Ichbindannmalweg
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Tolle regionale Übersicht über die Erträge pro Monat gibt es bei http://www.ertragsdatenbank.de
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Ob eine Nachtabsenkung sinnvoll ist, hängt bestimmt auch auch von Dämmung und Heizsystem ab. Eine Fußboden ist träge, da heizt man nicht mal eben tagsüber um 4 grad auf, die Vorlauftemperatur ist ja möglichst gering. Wenn du keine 100 kwpeak hast, ist der Stromertrag von November bis Februar zu vernachlässigen. Da kannst du eher mittags zwischen 11 und 14:00 waschen, kochen und backen. Ach ja, mittags ist unsere Wärmepumpe glaube ich eh aus, wegen der EVU Sperre.
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Und ebenso abenteuerlich sind die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit…
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Kannst du nicht.
Immerhin habe ich ungefähr 50 KW Peak mit aufs Dach gehoben.
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10 kW Peak sind rund 35 Platten, jede Platte kann ich locker hochheben. Als Frau. Und so schwer sind die Dachhaken auch nicht, ich denke da kommt man nicht auf 1 t pro 10 kW Peak. Auf jeden Fall muss das Dach eine viel höhere Schneelast und Windlast aushalten, da spielt das Gewicht der PV Anlage in den meisten Fällen keine Rolle. Bei sehr alten Gebäuden würde ich eventuell mal drauf schauen, da wurde früher vielleicht schon zu geringe Schneelast einkalkuliert. Die Schneelast in NRW wird mit 100 Kilo pro Quadratmeter kalkuliert, da spielt die PV Anlage wirklich kaum eine Rolle. In den meisten fällen sorgt die PV Anlage noch dafür, dass der Schnee schneller runter rutscht.
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Nein. Du bist dafür verantwortlich, dass deine Arbeitszeit die reguläre Arbeitszeit trotz Ausflug nicht überschreitet. Mehrarbeit kann ausschließlich für Unterricht abgerechnet werden. Das Gleiche gilt auch übrigens für den Klassenlehrer.
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Müdigkeit und Erschöpfung sind etwas, dass dich schnell für längere Zeit krank sein lässt. Oft ist man bereits so krank, dass einen der Arzt deswegen krank schreiben würde, aber man kämpft noch dagegen an. Mein Tipp daher: sofort ärztliche Hilfe holen, damit die Situation nicht auf den Ruder läuft.
Alles Gute 🍀
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Ich verstehe, dass es als Abschlag gezahlt wird, damit das Geld vor der Gesetzgebung fließen kann. Also am 31. Januar mit den Bezügen für Februar.
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Du bist ja noch recht jung, wenn du jetzt schon befürchtest, den Job nicht lange durchzuhalten, würde ich den Fokus auf die Gegenwart legen (wer weiß wie die Regelung in 15 Jahren aussieht). Ich würde mich um eine begleitende Therapie bemühen. Auch nützlich, wenn es wirklich zu einer Dienstunfähigkeit kommen sollte. Auch über Teilzeit würde ich zumindest nachdenken, denn die Gesundheit ist ein hohes Gut. Mit einer Schwerbehinderung gibt es auch Stundenentlastung, zumindest in NRW. Auf jeden Fall auch Kontakt zu den SchwerbehindertenVertretern aufnehmen, die kennen sich wirklich gut aus.
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Ich finde die Frage der TE merkwürdig formuliert. Ich schwanke als Reaktion zwischen: „verwendet aus Unkenntnis nur nicht die richtigen Begriffe und will keine persönlichen Daten preisgeben“ und „unverschämte Forderung“. Nur die Frage, ob man trotz Teilzeit mit 62 (oder was auch immer das Minimum im Bundesland ist) mit Abzügen gehen darf, finde ich berechtigt, allerdings sollte man für eine Antwort darauf als studierter Mensch kein Forum brauchen.
Was mich wundern würde bezüglich Altersgeld wäre, wenn man als Altersgeld die Mindestpension bekäme, wenn man vor Erreichen der Altersgrenze kündigt. Bei 10 Dienstjahren dürfte man davon ja noch ein gutes Stück entfernt sein, grob geschätzt.
Dann dürfte der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis zwecks Eintritts in die GKV nicht lukrativ sein.
Wenn es der TE aus gesundheitlichen Gründen eventuell nicht möglich sein wird bis 62 oder 63 durchzuhalten, dann wären die Fragen definitiv andere (was passiert bei Dienstunfähigkeit). Es tut mir leid wenn ich de TE Unrecht tun sollte, aber das hört sich an wie: kann ich aufhören zu arbeiten und bekomme trotzdem Geld. Und da frage ich mich, ob die TE sich wirklich Lehrer ist….
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Das ist super ärgerlich und tut mir wirklich leid für euch. Deshalb danke für die Warnung. Das gleiche gilt auch für die Beihilfe, wobei da die meisten misstrauischer sind.
Ich glaube dass es viele Lehrer gibt, die davon ausgehen, dass Ämter sehr genau arbeiten. Dann kommt noch hinzu, dass viele das Gehalt als sehr gut empfinden und deshalb gar nichts von Bezügetabellen und Stufen wissen (wollen). Und dann ist man oft so im Stress, dass alles nicht dringliche erstmal gestapelt wird.
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Bei 4 Fächern sollte man aber bedenken: die Wahrscheinlichkeit, dass man jemals etwas ein zweites oder gar drittes Mal unterrichtet, sinkt gewaltig. Das sammeln von Unterrichtserfahrungen und Routinen wird dadurch erschwert. Und du sitzt auch in vier Fachkonferenzen.
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Arbeitszeiterfassung einführen und der Streit hat ein Ende. Der Dienstherr stiehlt sich bislang aus der Verantwortung für eine gerechte Verteilung von Arbeit. Dann zerfleischen sich die Kollegen gegenseitig. Wird so schnell leider nicht passieren, da bestimmt mehr Kollegen zu viel als zu wenig arbeiten. Wäre das anders, wäre die Arbeitszeiterfassung längst da …
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Aber erlebt hast du es auch. Das ist verrückt genug 😅.
Naja, ich habe die 6 Stunden für eine Klausur schon als bewusst gewählte Übertreibung gelesen. Fünfen können tatsächlich sehr lange dauern, wobei ich 2-3 Stunden schon zuviel finde. Wenn man aber einen Klientel hat, die gerne mit Anwalt daher kommt und wo es zum Beispiel um die Zulassung zum Abi geht, dann gibt es zwei Möglichkeiten: viel Zeit investieren um nachzuweisen dass das Geschwafel Blödsinn ist, oder mit Risiko schnell abarbeiten. Generell sehe ich aber oft folgendes: je weniger Korrekturen die Leute haben, umso aufwendiger wird gearbeitet. Das verdirbt leider auch die Preise für die Kollegen, die keine Zeit für so ein Trallafitti wie Probeklausuren und extra korrigierte Hausaufgaben haben.
Selbst wenn man schnell ist, sagen wir mal im Schnitt 15 Stunden pro Satz inklusive Noten Einträgen und Erwartungshorizonte mit Lernempfehlungen schreiben, dann hat man mit 6 Korrekturen schon 600 Stunden und damit ein Drittel der gesamten Arbeitszeit. Ich beziehe mich auf die Fächer Deutsch und Englisch.
Und dann erzählt mir der Kunstlehrer, dass er so viel Arbeit hat, weil er kein Buch hat. Und der Sportlehrer sagt mir, dass sein Job genauso anstrengend ist, weil so laut.
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Ich habe Kolleginnen, die korrigieren 6-8 Stunden an einer Klausur herum. Ich meine nicht ein Satz Klausuren, nein eine einzelne Klausur. Die dann mit 5 bewertet wird.
Das ist krank.
Sowas habe ich bisher nur bei Kollegen erlebt, die maximal zwei Korrekturgruppen haben. Mit 6-7 Korrekturgruppen ist das schlicht und einfach nicht möglich, weil der Tag keine 64 Stunden hat. 6-7 Korrekturgruppen am Gymnasium bedeuten gut 40 Stapel im Jahr….
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Ich kenne mehrere Kollegen, die ihre Gesundheit durch den Wechsel vom Gymnasium zum BK gerettet haben. Ein ganz wichtiger Faktor dabei: kaum Kontakt mehr zu Eltern. Auch: weniger und kürzere Korrekturen. Weniger diskussionsfreudige Kollegen.
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Es geht hier aber nicht um mich, sondern um die Tarifverhandlungen. Dazu gehört auch das Thema Arbeitszeit und Möglichkeit zu Teilzeit.
Für mich stellt sich die Frage, ob der Dienstherr in der aktuellen Situation noch ausreichenden Gesundheitsschutz sichergestellt.
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Die beiden Wörter „Probleme (Familie o.ä.)“ hatte ich ja in meinen Beitrag erwähnt. Allerdings dachte ich dabei weniger an den täglichen Wahnsinn als an existenziellere Probleme wie schwere Krankheit, Pflege,
schwierige Beziehungssituationen.
Wenn ich die Antworten auf meinen Betrag lese, dann könnte man meinen, dass die voraussetzungslose Teilzeit ganz abgeschafft werden könnte, weil ja selbst Lehrer größtenteils der Meinung sind, dass die Gesundheit bei voller Stelle nicht mehr gefährdet ist als bei jedem anderen Job.
Schön, dass es euch allen so gut geht.
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Deine Frage war, ob man den Dienstherren auf Ausfall von Leistungen durch die nicht ermöglichte Teilzeit verklagen kann. Bei Kita Gebühren könnte ich den Gedanken verstehen, aber in den Fall darf man ja Teilzeit machen.
Bei den anderen Fällen verhindert der Dienstherr aber die Notwendigkeit von Leistungen. Da kann man also keinen Ausfall einklagen.
Ernst gemeint Frage: gibt es noch Fälle wie die Kitagebühren?
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