Beiträge von RosaLaune

    Der Real-O-Mat ist doch aufgrund von Koalitionsabstimmungen, der Dynamik von Regierung und Opposition sowie der AfD-Kontaktschande denkbar ungeeignet, die Positionen der Parteien herauszustellen. Zudem sollte man eine Wahl nicht nutzen, um eine Partei für ihr bisheriges Verhalten zu belohnen oder zu bestrafen, eine Wahl ist in die Zukunft gerichtet.

    Hier wurde und wird ja immer mal wieder behauptet, Wahl-o-mat würde recht schnell die AfD zuoberst ausspucken, wenn man die Fragen nur ein "bisschen" konservativ beantwortet. Das ist Bullshit. Ich bin pro Kernenergie, pro Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen, pro Kürzung des Bürgergeldes für Leute, die mehrfach Jobangebote ablehnen, pro Zurückweisung von Asylsuchenden, die aus Drittstaaten einreisen. Wahl-o-mat sagt, ich soll die Grünen wählen. Noch weiter unten als die AfD landet nur das BSW. Wem das Ding also die AfD ausspuckt, der möge doch mal in sich gehen, ob er nicht doch vielleicht ein ganz klein bisschen ein Nazi ist.

    Das "Problem" beim Wahl-O-Maten ist, dass die Parteien selber auf die Fragen antworten. Dabei kann es dann auch vorkommen, dass die ihre Antworten schönen und so in die Irre führen. Afaik war dies bei den vergangenen Wahlen bei der AfD ab und an der Fall.

    Dieses Mal ist es mir u. a. bei Grünen und SPD bei der Frage zur Bürgerversicherung aufgefallen. Beide Parteien sind für die Bürgerversicherung, die Antwort zeigt dann aber, dass diese Positionierung eigentlich gelogen ist, denn unter Bürgerversicherung verstehen sie GKV oder PKV. Versicherungspflicht besteht aber ja mittlerweile ohnehin in Deutschland mit ganz wenigen Ausnahmen. Nur: der Nutzer des Wahl-O-Maten versteht unter Bürgerversicherung in der Regel nicht die PKV.

    Wahl-o-mat sagt, ich soll den südschleswigschen Wählerverband wählen :rotfl:

    Kann ich das überhaupt oder ist das so ein Ding, das nur auf bestimmten Wahlzetteln steht, wie die CSU?

    Bisschen Off-Topic:

    Als Partei der nationalen Minderheit muss sich der SSW sogar auf sein Stammgebiet beschränken, ansonsten kann er nämlich recht schnell den Status der Minderheitenpartei verlieren. Es gab da vor ein paar Jahren heftigen Streit, als das Wahlrecht durch die CDU in Schleswig-Holstein geändert wurde und Parteien Landeslisten aufstellen mussten. Vorher konnten Listen für kleinere Einheiten aufgestellt werden. Nun musste der SSW aber in ganz Schleswig-Holstein antreten. Unter anderem das nahm dann die Junge Union zum Anlass, gerichtlich prüfen zu lassen, ob der SSW noch eine Partei einer nationalen Minderheit sei, wenn sie nun auch im Süden, wo keine Dänen und Friesen traditionell beheimatet waren, antritt.

    Bei der Bundestagswahl jetzt hatte noch die Partei Die Sonstigen beantragt, als Partei der nationalen Minderheit der Friesen anerkannt zu werden. Allerdings hatte diese Partei ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin. Der Bundeswahlausschuss hat dies entsprechend dann auch abgelehnt.

    Müsstest du nicht dann kündigen und Fristen einhalten, wenn du dann den Wechsel vom unbefristeten Vertrag in die Planstelle möchtest?

    Das ist halt die Frage, die ich mir auch stelle. Geht das ganz einfach per Aufhebungsvertrag oder werden einem Steine in den Weg gelegt?

    Lass dich dringend beraten, welcher Vertrag dann entfristet wird.

    Die Frage, welcher Vertrag entfristet wird, ist wohl tatsächlich ziemlich kompliziert. Der eine Vertrag deckt eigentlich nur meine Psychologiestunden im beruflichen Gymnasium ab, der Rest ist meine Haupttätigkeit, wo auch immer die Vertretung anfällt.

    Aus gegebenem Anlass wollte ich die Schwarmintelligenz bemühen. Nehmen wir an, ich habe derzeit eine befristete Teilzeitstelle (keine richtige Vertretungsstelle, sondern aus einem speziellen Topf) im Umfang von x Unterrichtsstunden und daneben noch eine "normale" Vertretungsstelle mit y Unterrichtsstunden. Aufgrund von angeordneter Mehrarbeit möchte ich die Entfristung versuchen (und sei es nur, um die Stunden endlich ausgezahlt zu bekommen, ich arbeite nämlich effektiv seit Dezember mit einem um zwei Stunden erhöhten Deputat).

    Wenn ich dann in absehbarer Zukunft, etwa in einem oder zwei Jahren, eine Planstelle anstrebe, kann es da ernsthafte Probleme geben? Dass ich mich bei meiner Schulleitung und ggf. weiter oben damit nicht beliebt mache, ist ja klar. Aber drehen die einem daraus später einen Strick?

    Danke für die vielen schönen anekdotischen Antworten. Wir befinden uns in NRW. Gut wäre eine justiable Antwort von einem Personalrat oder Gewerkschaftsmitglied

    Dienstbeginn 8.00, Ende 14.55

    1. Pause 9.35 9.55

    2.Pause 11.30-11.45

    13.20-13-25 Wechsel zwischen 6 und 7. Stunde

    Deine gesetzlichen Pausenzeiten scheinen mir erfüllt. Die Fünfminutenpause zwischen 6. und 7. Stunde gehört nicht dazu. Wenn du in einer Pause Aufsicht hast, dann sieht es wieder anders aus.

    Wenn du eine justiziable Antwort von einem Personalrat oder einer Gewerkschaft haben willst, dann wende dich am besten an deinen Personalrat oder deine Gewerkschaft.

    Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss dem volljährigen Arbeitnehmer eine Pause von 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten ermöglicht werden. Die Pausen können auch auf Zeitabschnitte von mind. 15 Minuten aufgeteilt werden. Das dürfte in der Schule so gut wie immer gegeben sein, es sei denn ausnahmsweise sind die Pausen alle mit Dienstbesprechungen, Aufsichten, etc. gefüllt.

    Nein. Das ist ja nicht notwendig. Aber in Form eines Solidarbeitrages wäre es möglich.
    BTW: Wenn der Freibetrag für Zinseinkünfte auf 4000 € monatlich angehoben wird, wär mir das aber sowas von egal.
    Und genau darum geht es letztendlich. Wer von seinen Zinserträgen leben kann, sollte darauf - wie ein Lohnsteuerpflichtiger - seinen Beitrag an die Solidargemeinschaft abgeben. Mit 4000 € netto sollte er problemlos durchkommen, falls er/sie sich keinen Mercedes 300 SLR Uhlenhaut Coupé leisten will.

    Ich glaube ein Problem unserer Sozialversicherungen ist bereits, dass diese ohne allgemeine Steuermittel gar nicht mehr klarkommen. Da Steuern nicht zweckgebunden sind, geht dies noch einigermaßen finanzverfassungsrechtlich in Ordnung, aber einen Solidarbeitrag extra für die Sozialversicherungen, den auch nicht versicherte zahlen, dürfte deutlich schwieriger zu rechtfertigen sein.

    Was du aber jetzt genau meinst, erschließt sich mir nicht. Lohnsteuerpflichtige zahlen nicht per se einen Beitrag an die Solidargemeinschaft. Wenn du den Soli meinst, der gilt für Kapitalerträge bereits ohne Freigrenze.

    Sorry. Dann hatte ich dich falsch verstanden. Oder du mich. Oder wir haben unterschiedliche Dialekte und Begriffe.
    Nochmal deutlich:
    Arbeitnehmer bezahlen Lohnsteuer für ihre Einnahmen. Da kommen obendrauf noch prozentual vom Einkommen die Sozialabgaben.
    Zinsgewinner zahlen Kapitalertragsteuer für ihre Einnahmen. Da könnte man obendrauf noch prozentual vom Einkommen ebenfalls Sozialabgaben erheben.
    Nun verständlich?

    Ja, verständlich. Und wie löst du jetzt die Probleme, die dadurch entstehen? Ich meine, du bist Beamter, wirst du jetzt zusätzlich zur PKV und Beihilfe noch in der GKV pflichtversichert mit deinen Zinserträgen?

    Was ist an meinem Satz mit "draufsetzen" so missverständlich, dass du es nicht verstehst und verdrehst?

    Falls man nun auf die Kapitalertragsteuer - wie bei der Lohnsteuer - noch einen Solidarbeitrag für Sozialabgaben draufsetzt, bringt diese noch lange nicht in die Dimensionen, mit denen der Abzug vom Lohn erfolgt. Merz wird natürlich - als Blackrock-Apologet - dagegen Sturm laufen.

    Du schreibst eben, dass man auf die Kapitalertragsteuer noch, wie bei der Lohnsteuer, einen Solidarbeitrag für Sozialabgaben draufsetzen soll. Klar, ich verstehe es wieder falsch. An dir wird es wieder einmal nicht liegen.

    Mach dich vertraut mit unserem Abgabensystem, informier dich und lies dich ein.</autenrieth>

    Na, dann widerlege das mit dem Freibetrag doch und beweise, dass ich falsch liege. Du nennst den Vorschlag dumm und populistisch. Ich halte ihn für vernünftig und notwendig. Wer mit geerbtem Geld von den Zinsen lebt, steuert null zum Sozialstaat bei. Sozialabgaben sind Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen sind fragwürdig. Die Modelle in Österreich und der Schweiz sind hier tragfähiger - und solidarischer.

    Gut, das geht recht schnell.

    Habeck schlägt vor, dass Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig werden. Gleichzeitig heißt es, dass beträfe den kleinen Mann nicht. Beides kann aber so nicht stimmen. Ich zeige es dir jetzt anhand der Krankenversicherung.

    Entweder du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann zahlst du dort derzeit mit deinem Arbeitseinkommen (Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit) ein. Wenn Habecks Vorschlag Realität wird, dann zahlst du zukünftig auch mit deinen Einkünften aus Kapitalvermögen ein, hast also eine größere Belastung (sofern du über den ominösen Freibeträgen bist, die niemand genauer beziffern kann und will).

    Es kann natürlich auch sein, dass du als Selbstständiger, Freiberufler oder Student freiwillig gesetzlich versichert bist. Dann zahlst du aber auch heute schon mit deinem gesamten Einkommen ein, d. h. für diese Personengruppe gilt bereits, dass Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig sind. Diese Personengruppe wird also nicht mehr belastet.

    Oder du bist aus welchen Gründen auch immer nicht gesetzlich versichert, sondern als Beamter oder Selbstständiger oder Beschäftigter über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze privat versichert. Dann zahlst du ja ohnehin keine Sozialbeiträge. Sollte Habeck diese Personengruppe gemeint haben, dann hat er tatsächlich eine wirklich große Baustelle aufgemacht, denn wenn diese künftig sozialversicherungspflichtig mit ihren Kapitalerträgen sind, dann müssen sie auch Leistungen beziehen können. Und das wird ein Bürokratiemonster.

    Weißt du Wolfgang Autenrieth, du gehörst wirklich zu denen, die jeden Mythos aufgreifen und verteidigen, aber eigentlich gar nicht wissen, was Sache ist. Schau doch mal in unsere Verfassung. Das Grundgesetz kennt die Sperrklausel nicht. Diese findet sich nur im Bundeswahlgesetz (und den Wahlgesetzen der Länder). Das BVerfG hat die Sperrklausel immer wieder abgewogen und diesen Grundrechtseingriff unter den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen als für zulässig befunden. Nur ändern sich diese tatsächlichen Verhältnisse, wenn der demokratische Wille immer mehr der Funktionsfähigkeit des Parlaments untergeordnet wird. Mit seinem Urteil zur Wahlrechtsreform hat das BVerfG jetzt auch den ersten Schritt getan und die Sperrklausel jedenfalls bei Anwendung auf die CSU für verfassungswidrig erklärt, da dieser Grundrechtseingriff bei der CSU gar nicht geeignet ist, die Funktionstüchtigkeit des Parlaments zu bewahren, da die CSU nie zur Zersplitterung beiträgt, bildet sie ja schließlich eine Fraktionsgemeinschaft mit einer anderen Partei.

    Die Sperrklausel von 5 % wackelt. Und das ist gut so.

    Ich verstehe nicht, was die Grundmandatsklausel (die es so nicht mehr gibt) jetzt wieder soll. Gewinnt eine Partei drei Wahlkreise, dann zieht sie in den Bundestag nach ihren Zweitstimmen ein. Da kann es der CSU erstmal egal sein, ob sie nun 4,9 oder 5,2 % hat (es werden ohnehin eher mehr), sie wird anhand ihres Stimmergebnisses vertreten sein. Und die Umfragen geben ja eh nur eine ungefähre Ahnung von der Zweitstimme, von daher ist das Interesse doch eher gering.

    Oder du hast dich nicht informiert - und verstehst nicht, was Sache ist.

    Da geht es nicht um Oma ihr Sparbüchlein.

    Du wirfst mir ständig vor, ich hätte mich nicht informiert oder verstünde nicht, was Sache ist. Und jedes Mal zeige ich dir dann, dass du falsch liegst und von dir kommt nichts mehr. Soll ich das hier auch wieder machen?

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