Beiträge von RosaLaune

    In NRW zählt die mündliche Note 50 % der Gesamtnote. Da sollte schon ein bisschen mehr bewertet werden.

    Die Sonstige Leistung zählt zu 50 %. Das ist weit mehr als nur eine mündliche Note und kann von Lehrer oder Fachschaft so festgelegt werden, wie man es für richtig hält. Ich schüttle zwar auch regelmäßig den Kopf, wenn ich höre, dass Kollegen die Sonstige Leistung zu 75 % aus Tests bestehen lassen, aber so ist es eben mit pädagogischer Freiheit.

    Edit: chili war schneller.

    Keine Garantie, aber ich meine, dass du die Sonderzahlung für die Monate Februar und Dezember im vollen Beschäftigungsumfang erhalten solltest. Ich hatte letztes Jahr eine Stelle am 28.08. angetreten und der Monat wurde in vollem Umfang gezählt, wenn ich mich nicht komplett vertue.

    Die Reihenfolge hat keine Relevanz, aber die Lehrkraft muss eine Reihenfolge wählen und hat offenbar in dieser einen Aufgabe genau dieses eine Vorgehen abbilden wollen.

    Wieso muss die Lehrkraft eine Reihenfolge wählen? Ich hielt es bisher für möglich, mehr als eine Lösung gelten zu lassen, auch wenn ich in meiner Musterlösung natürlich diejenige aufzeige, die den im Unterricht behandelten Methoden und Formen entspricht. Deshalb andere, ebenso richtige Antworten – egal ob wie im Ausgangsbeispiel mit der Vokabel oder jetzt der mathematischen Aufgabenstellung – als falsch (!) zu kennzeichnen, geht einfach gar nicht. Didaktische Reduktion mag ihren Sinn in der Vermittlung haben, aber bitte nicht in der Bewertung, wenn sich dann richtige Antworten als falsch weil unbequem herausstellen.

    Erschreckend.

    Ja der Gerichtstermin ist bald . Allerdings wird ja immer nach allen Möglichkeiten gesucht klagen abzuwenden . Allerdings : die Schulleitung hat „ im Auftrag“ meine Verträge unterschrieben . Wenn das gültig ist , dann frage ich mich , warum nicht das anordnen meiner Mehrarbeit .

    Wie sieht es bei mitlesenden Vertretungslehrkräften aus? Wer hat wie in euren Verträgen unterschrieben ?

    Liebste Grüße

    Auch bei mir hat die Schulleitung unterschrieben, aber es ging trotzdem über die Bezirksregierung.

    Ich kann der Argumentation trotzdem nicht folgen. Wenn die Schulleitung keine Mehrarbeit anordnen kann, dann kann ja auch nie adhoc vertreten werden.

    Ich unterstütze alles was chilipaprika gesagt hat, insbesondere und nachdrücklich den Punkt mit dem Drittfach. Das ist einfach ein immenser Vorteil. Außerdem kommt von mir der Hinweis auf das Berufskolleg. Geschichte ist da zwar als Fach nicht möglich, Sozialwissenschaften aber schon. Deutsch ist derzeit am BK sogar ein sehr gefragtes Fach.

    Ich würde dir aber nicht empfehlen, auf BK zu studieren, sondern mit dem GymGe-Lehramt eine Stelle am Berufskolleg zu suchen (oder jedenfalls dafür offen zu sein).

    Bei einer regulären Klausur könnten die Aufgaben dann beispielsweise eine Redeanalyse und das Schreiben eines Kommentars umfassen. Für die Nachschreibeklausur würde ich dann Aufgaben zur Charakterisierung und zur schriftlichen Diskussion auswählen.


    Einige meiner Schülerinnen und Schüler haben sich jedoch beschwert, dass die Aufgaben in der Nachschreibeklausur von denen in der regulären Klausur abweichen. Sie argumentieren, dass sie sich so auf einen anderen Aufgabentyp hätten vorbereiten müssen. Wie handhabt ihr das in eurem Unterricht? Seht ihr Vorteile darin, die Aufgaben in Original- und Nachschreibeklausur zu variieren? Oder ist es eurer Meinung nach fairer, ähnliche Aufgaben zu stellen?

    Das heißt, die SuS wissen, es kommen zwei von den Aufgabenformaten Redeanalyse, Kommentar, Charakterisierung und schriftliche Diskussion vor, sie wissen aber nicht welche genau vorkommen, in der Nachschreibklausur kommen dann aber genau die beiden Formate, die in der Erstterminklausur nicht vorkamen? Das halte ich dann, was die Vorbereitung angeht, tatsächlich für ungerecht, aber nicht unzulässig. Ich kenne aber auch die rechtlichen Vorgaben ehrlich gesagt gar nicht. Ich verstehe aber dann die Beschwerde der SuS nicht, denn wenn sie sich für den Ersttermin auf vier Formate vorbereiten müssen, beim Zweittermin aber nur auf zwei (wenn sie schlau sind), dann ist das doch ein Vorteil. Natürlich kann es vorkommen, dass einem ein Format weniger liegt – und als Vorwand taugt das wahrscheinlich immer – aber dann sind Beschwerden ja ohnehin nicht zu vermeiden.

    Meine Aufgabenformate sind in Erst- und Zweitklausur immer gleich, die Textgrundlage ändert sich aber. Ich sage den SuS aber auch immer genau, welche Formate vorkommen, da wir eine Woche vor Klausur den Erwartungshorizont besprechen (bzw. diesen gemeinsam erarbeiten, wenn es sich um Klassen handelt, die wissen, was ein Erwartungshorizont eigentlich ist). Ich habe allerdings auch keine Lust, viel Arbeit in eine Zweitklausur zu stecken. Oft ergibt sich bei der Konstruktion ja schon, dass ich mich zwischen zwei, drei Texten entscheiden muss, dann kommen die anderen eben in die Zweitklausur. Drittklausur musste ich bisher nicht stellen.

    Bei mir sind's genau 6 Euro mehr... Dolle Sache!

    Für Tarifbeschäftigte fällt die steuer- und sozialbeitragsfreie Inflationspauschale weg, dafür kommt die Tariferhöhung, auf die Steuern und Sozialbeiträge anfallen, sodass das Nettogehalt niedriger ausfällt. Bei Beamten kommt auch die Erhöhung, die versteuert wird, aber da kommen keine Sozialbeiträge drauf, sodass hier sogar Netto mehr rauskommen kann.

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