Beiträge von RosaLaune

    Das war auch metaphorisch gemeint. Es gab durchaus Stimmen, dass wir mit einem solchen Schritt unsere Wirtschaftsordnung auflösen und Grundrechte einschränken.

    Ich hatte es früher schon mal geschrieben. Es gibt ganz viele kritische Punkte, wo man das halbe Land lahmlegen könnte. Fluglotsen, Mitarbeiter in Rechenzentren, ... Nehmen wir mal Tennet. Ein der Netzbetreiber. Hat rund 3.000 Mitarbeiter. Bestimmt mind. ein Drittel in der Verwaltung Bleiben vielleicht 1.000 - 2.000 Techniker. Die organisieren nach ihrem Grundrecht und gründen eine Gewerkschaft. Forderung Gehalt mal 10 plus halbe Arbeitszeit sonst Streik. Was machst Du dann? Bei einem Streik wäre wahrscheinlich schnell halb Deutschland bzw. eher halb Europa ohne Strom. Teilweise haben die auch solches Spezialwissen, dass man sie nicht einfach ersetzen kann. Wäre es für dich ok, wenn wir mal ein paar Wochen ohne Strom sind? Oder bei Telekom gestreikt wird und das Internet ein paar Wochen weg ist? Oder in den Rechenzentren der Banken? Ein paar Wochen ohne barggeldlosen Zahlungsverkehr und natürlich auch keine Überweisungen und kein Bargeld aus dem Automaten. Fakt ist doch, dass wir Grenzen des Streikrechtes brauchen. Die Frage ist noch ob sondern wo man diese Grenze zieht. Momentan hat man solche Gruppen durch hohe Tarifabschlüsse zufrieden gestellt. Weselsky scheint aber all in gehen zu wollen. Wo setzen wir die Grenze wenn andere ihn folgen? Was wäre denn wenn die Lehrkräfte 36 Stunden bei vollen Lohnausgleich fordern? Achja wir dürfen gar nicht streiken...

    Für solche Grundversorgung gibt es doch Notdienstpläne. Es ist ja nicht so, als hätten wir kein definiertes Streikrecht. Dieses kommt zwar nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung, aber geltendes Recht ist es trotzdem. Und auch die Bahn (die im Übrigen nach der Rechtsprechung des BVerfG keine Daseinsvorsorge anbietet) bietet ja einen Notfahrplan an.

    Ich sehe durchaus auch, dass es Berufe gibt, wo man andere Mittel des Arbeitskampfes braucht. Bei der Bahn wäre das beispielsweise die Infrastruktur, insbesondere die Stellwerke. Dafür müsste man aber erstmal eine Daseinsvorsorge gesetzlich vorschreiben. Das fehlt derzeit. Wenn es die aber gibt, dann kann man Streiks in Stellwerken auch unterbinden oder so reduzieren, dass es zwar noch zu Verspätungen kommt, aber der Notfahrplan zumindest eingehalten werden kann und auch die anderen Betreiber ihr Angebot fahren können.

    Die Beispiele, die du nennst, sind aber überhaupt nicht einschlägig, weil längst geregelt.

    Wenn Du die aktuelle Debatte folgst, wirst Du feststellen, dass es da durchaus andere Ansichten gibt. Ich finde es aber auch nicht wirklich weiterführend, wenn man jedes Mal gleich mit der Keule "Grundrechte" kommt. Letztlich ist es wie überall eine Abwägung der Interessen...

    Dass jemand sagt, dass die Welt untergeht, habe ich jetzt noch nicht beobachten können. Ich weiß auch nicht, warum man auf die Idee kommen könnte, das Streikrecht für ganze Berufsgruppen einzuschränken. Da hilft auch ein Verweis auf andere Berufe nicht, die einen Notdienst anbieten müssen. Die Bahn macht das schließlich auch immer.

    Wenn du dein Vorgehen gut begründen kannst, dann solltest du das auch in einer Lehrprobe (das ist nicht die Prüfung im Staatsexamen, richtig?) möglich sein. Am Ende kommt es natürlich auf den Fachleiter an, ist das jemand, der sehen will, wie du in der Wirklichkeit bestehst oder jemand, der es eher wie eine Fahrprüfung hält?

    Dass die Ausbildungsschule aber beide Fächer haben muss, ist klar. (Wo eine Studentin von mir mit Niederländisch/Spanisch gehen wird... gute Frage. (Ja, es gibt zum Glück vereinzelt Schulen. Ich hoffe, sie kommt nicht auf die Idee, ihr Drittfach zum Zweitfach zu machen)

    Ich hatte bei mir im Seminar jemanden, der sein Ref für Gymnasien und Gesamtschulen an einem Weiterbildungskolleg gemacht hat. Der musste dann ein paar Stunden an irgendeiner anderen Schule machen, damit er auch die Sek I unterrichtet. Vielleicht läuft es bei sehr exotischen Fächerkombinationen ja auch so. Klingt aber nicht erstrebenswert.

    Vergiss nicht, dass ich komplett mit Lehramtsleuten studiert habe. Ich kenne das NC in Theologie und Werte und Normen und könnte es problemlos unterrichten. Das Problem dabei ist nur, dass meine Fächer meistens nur für 2-4 Wochenstunden unterrichtet werden und ich als Lehrer keine Vollzeitstelle haben könnte. Zumindest wurde es mir so von der Lehramtsleitung der Universität erklärt. An fachdidaktischen und theoretischen Kenntnissen mangelt es nicht, es mangelt eher daran, dass ich nicht ganz ins "System" passe mit meiner Fächerwahl und ich bis 30 anfangen möchte zu arbeiten.

    Ich habe auch 3000 Sachen studiert. Davon traue ich mir ein bisschen was zu, aber problemlos unterrichten ... das kann ich nicht. Du musst ein Naturtalent sein.

    Die Bahn kann doch nicht einfach jede Forderung der Lokführer erfüllen. Was die fordern ist schon dreist. Wir könne auch sagen, alle Lehrkräfte bleiben zu Hause bis wir alle eine 3/4 Stelle bei vollem Lohnausgleich bekommen...

    Die Forderungen der GdL auf Arbeitszeitreduzierung wird ohnehin durchgesetzt. Dauert nur eben noch ein paar Wochen oder Monate. Da wird die GdL dann auch Abstriche machen (wie bei den anderen Unternehmen). Das echte Problem ist, dass die Bahn sich weigert, mit der GdL Tarifabschlüsse abseits der Lokführer zu verhandeln.

    Die Bahn kann aber jeden Streik sofort abwenden.

    Es ist auch gar nicht meine Sicht, dass die Bahn die Schuld trägt. Zu Tarifverhandlungen gehören immer zwei. Und wenn die Lokführer mit den Angeboten der Bahn nicht einverstanden sind, dann arbeiten sie nicht. Arbeitspflicht gibts für niemanden.

    Ob tatsächlich konfessioneller Religionsunterricht verankert ist, ist nicht so klar. Grundsätzlich wäre wahrscheinlich auch ein religionswissenschaftlicher Unterricht, in dem alle Vertreter von Glaubensgemeinschaften zu Worte kommen möglich. Aber natürlich will jeder Club seine eigenen Schäfchen heranziehen und Kinder so früh wie möglich indoktrinieren, damit sie bloss nicht in Reflektionsprozesse kommen, bevor sie hinreichend geprägt sind.

    Der Religionsunterricht, wie er im GG verankert ist, ist definitiv kein religionswissenschaftlicher Unterricht. Ob er konfessionell getrennt sein muss, das ist nicht klar, der Wortlaut ist da mehrdeutig. Definitiv ist es aber so, dass die Religionsgemeinschaften die Inhalte festlegen. Das ist deren Grundrecht.

    Im Bundeszentralregister (BZR) werden alle rechtskräftig gewordenen Urteile aufgenommen. Wenn du ein Führungszeugnis beantragst, dann werden dort alle Einträge aus dem BZR aufgeführt. Es gibt aber Ausnahmen. Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe unter 3 Monaten wird nicht im Führungszeugnis aufgeführt, es sei denn es liegen schon andere Einträge vor. Wenn keine Einträge im Führungszeugnis vorliegen, dann darfst du dich als unbestraft bezeichnen. Vorbestraft bist du aber weiterhin, bis der Eintrag getilgt wird. Ich weiß aber nicht, wie es mit dem erweiterten Führungszeugnis aussieht.

    Ich rate dir dringend, anwaltlichen Rat aufzusuchen. Ich vermute nämlich, dass es für dich besser sein dürfte, er nach der Tilgung in das Referendariat zu starten.

    Macron will nicht in die Ukraine einmarschieren. Er lässt die Option aber offen stehen. Was auch richtig ist, man muss Putin ja nicht genau sagen wie der Westen was macht.

    Alleinstellungsmerkmal des RU: Nirgends sonst kommt es so auf die Lehrenden an wie hier. Nirgendwo gibt's kritische Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsgegenstand wie hier. Nirgendwo pfuscht dir jemand weniger ins Handwerk als hier.

    Das halte ich alles für ziemlich überzogen. Auf die Lehrkraft kommt es doch in jedem Unterrichtsfach an. Ich kann den Deutschunterricht genauso kacke gestalten wie den Religionsunterricht. Oder genauso gut. Wenn ich da als Drache auftrete, dann wird kein Schüler spannende Artusromanauszüge diskutieren wollen. Sicherlich hat man im Religionsunterricht Themen, die die Lebenswirklichkeit der Schüler eher tangieren als aventiure oder Passivformen, aber man hat bestimmt auch andere Themen, die überhaupt nicht einfach an die Schüler zu bringen sind.

    Und jedes gesellschaftliche Unterrichtsfach (zu dem ich Religion hier der Einfachheit halber zähle) geht doch kritisch mit seinen Gegenständen um?

    Was das Hineinpfuschen angeht: ich glaube da ist der Religionsunterricht eher das Fach, in dem am meisten hereingepfuscht wird, allein aufgrund der Lehrgenehmigung der entsprechenden Religionsgemeinschaft.

    Ich glaube schon, dass der Religionsunterricht als Lehrkraft spannend sein kann und hätten wir einen religionswissenschaftlichen und keinen konfessionell gebundenen Unterricht, dann wäre das vielleicht anno dato ein Fach gewesen, dass ich studiert hätte. Aber das ist es nicht. Und daher rate ich dem Threadersteller auch sehr, zuerst die eigene Beziehung zum Glauben zu hinterfragen und die Bindung zur Kirche bzw. institutionalisierten Religionsgemeinschaft zu prüfen, sonst wird es ganz schwer.

    Mir fällt da spontan ein: Vor der Aufsicht Klassenbuch ins Lehrerzimmer bringen oder seine Tasche/Sachen im Lehrerzimmer ablegen.

    Oder muss der Lehrer jetzt die gefühlten 20kg Unterrichtsmaterialien immer mit in die Pause/zum Aufsichtsort schleppen?

    Ich weiß auch gar nicht wie das funktionieren soll. Ich brauche etwa 90 Sekunden von meinem Klassenraum zu der Halle, wo ich Aufsicht führe. Der Unterricht endet um 9:15, die Pause beginnt um 9:15. Soll ich jetzt die Aufsichtspflicht über meine Schüler im Unterricht oder über die in der Pause um 90 Sekunden verletzen?

    Ich habe nicht den ganzen Thread verfolgt, vielleicht wurde es schon gesagt: Ist bekannt, ob die Jüngere der beiden schon auf Lebenszeit verbeamtet war und welche beruflichen Konsequenzen sich nun ergeben?

    Es wurde irgendwo von irgendwem gesagt, dass sie noch Beamte auf Probe war. Ich würde spontan mal nicht davon ausgehen, dass die noch in den Genuss der Lebenszeitverbeamtung kommen wird.

    Ob die ältere Lehrkraft aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, ist auch nicht ganz klar. Der Automatismus des §24 Beamtenstatusgesetz würde hier ohnehin nicht greifen, selbst wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre.

    Aber wie sollen sie gegen eine rechtliche Grundlage verstoßen haben, die es gar nicht gibt?

    Der Straftatbestand war die fahrlässige Tötung. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden Lehrerinnen nicht mit der nötigen Sorgfalt bei der Planung der Fahrt vorgegangen sind. Dass diese Sorgfalt jetzt von Ministerium, Bezirksregierung, Schulleitung, ... so nicht festgehalten war, heißt nicht, dass die Sorgfalt nicht vorausgesetzt werden kann.

    Ich war bei der Verhandlung nicht dabei, mit den Infos die ich habe, wäre ich als Schöffe womöglich auch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Aber am Ende werden mind. vier der fünf Richter ein fahrlässiges Handeln gesehen haben, das zum Tod der Schülerin führte.

    Fahrlässige Tötung passiert auch recht schnell. Heute musste ich zum Beispiel zum Zug rennen, weil ich etwas spät dran war. Der Bahnsteig war recht voll. Wäre jemand jetzt durch mein eiliges Handeln auf die Gleise gefallen und zu Tode gekommen, wäre das womöglich auch schon eine fahrlässige Tötung.

Werbung