Beiträge von RosaLaune

    Ich weiß nicht genau, was Du ändern möchtest aber mir ging es nicht um einzelne Maßnahmen sondern darum, dass es grundsätzliche Grenzen gibt. So wie GB jetzt mit der Idee gescheitert ist, Leute nach Afrika abzuschieben, um dort die Verfahren durchzuführen. Am Ende werden beispielsweise auch in Deutschland die Leute ein Recht auf ein Verfahren haben. Entsprechend gibt es Grenzen, was wir wirklich machen können.

    Das Urteil vom Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs lässt der Regierung dort aber genug Möglichkeiten. Vielleicht nicht in Ruanda, vielleicht doch in Ruanda, aber die Verfahren dann unter britischer Souveränität.

    Schon interessant, wer in einem Thread das Grundgesetz verteidigt und nun hier – wo klare Verstöße gegen das Grundgesetz entdeckt wurden – plötzlich ganz anders argumentiert.

    Ich stimme dir aber zu: die CDU hat nicht bedacht, welche Auswirkungen dieses Urteil hat. Ich denke auch, dass die CDU genauso wenig wie die Ampel-Parteien davon ausging, dass das Nachtragshaushaltsgesetz nicht nur für verfassungswidrig (davon war auszugehen) beurteilt wird, sondern auch für nichtig. Da haben wohl alle mit einer gesetzten Frist gerechnet und bis dahin wäre alles gut gewesen.

    Nur: so ist eben unsere Verfassung. Das kann und sollte man ändern, aber das BVerfG sollte bitte nicht zwischen hehren Zielen und weniger hehren Zielen unterscheiden.

    Ich bin da jetzt kein Experte und dein Lehramt und Bundesland hast du leider auch nicht genannt. In NRW würdest du zwischen 1550 € und 1620 € brutto bekommen. Da du im Referendariat üblicherweise verbeamtet bist, zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge und musst vom Brutto nur die Lohnsteuer abziehen um auf dein Netto zu kommen, wovon du dann aber eine private Krankenversicherung zahlen musst, was bei deiner derzeitigen Behandlung schwierig werden könnte. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ginge zwar auch, ist aber teuer.

    In jedem Fall wirst du deutlich über den Regelbedarfen beim Bürgergeld liegen. Die werden 2024 bei 563 € bei einem Erwachsenen, bei 506 € bei mehreren Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft liegen. Dazu kommen die tatsächlichen Wohnungs- und Heizkosten, solange sie angemessen sind. Damit kommst du nicht über deine Referendariatsbesoldung und damit ist auch kein Bürgergeld drin.

    Beim Wohngeld könntest du vielleicht auf ein paar Euro kommen. Versuch da mal den Wohngeldrechner des Bauministeriums: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/…E5F6B32.live891

    Dann weist die BpD nach deiner Definition und Lesart 0% Asylanten aus. Sag' das nicht der AfD. Die ärgert sich krumm - oder schreibt das dick auf ihre Plakate. Wie wird man als Flüchtling anerkannt, wenn man nicht unter Art 16 a GG fällt? Subsidiäre sind ja separat ausgewiesen.

    Warum die bpb die Zahl der erfolgreichen Asylbewerber nach Art. 16a GG nicht ausweist, kann ich dir auch nicht beantworten. 0 % sind es nämlich nicht, sondern zwischen 1–2 %. Die Zahlen kannst du beim BAMF in Erfahrung bringen. Deren aktuelles Dokument "Aktuelle Zahlen, Ausgabe Oktober 2023" spricht für den Zeitraum Januar bis Oktober 2023 von 1582 nach Art. 16a anerkannten Menschen. Das macht bei 122.000 insgesamt positiven Bescheiden nur etwa 1,2 % aus.

    Die meisten Menschen erhalten subsidiären Schutz oder eben die Anerkennung als Konventionsflüchtling (wobei der Status von Menschen, die Asyl nach 16a erhalten und Konventionsflüchtlingen identisch geregelt ist).

    Die geringe Anzahl von erfolgreichen Asylbescheiden auf Grundlage von 16a zeigt aber auch, wie unsinnig es ist, etwas am Grundgesetz zu ändern.

    RosaLaune , in Art 16 (3) wird festgeschrieben, dass ein weiteres Gesetz (un)sichere Herkunftsstaaten definieren darf.

    Wie du dir einen Antrag auf Abschaffung des Grundgesetzes vorstellst, würde ich gerne wissen.

    Ja, aber das gilt eben für Art. 16a. Wie gesagt, politisches Asyl erhält derzeit kaum jemand. Einschlägig ist hier das AsylG, das aber (anders als der Name vermuten lässt) auch den Flüchtlingsstatus regelt.

    Das ist ganz einfach. Art. 146 GG regelt, wie das Grundgesetz abgeschafft werden kann.

    Und zum dritten Punkt, Asylrecht und auch das Festlegen von (nicht) sicheren Herkunftsländern ist im GG verbrieft. Gibt's jetzt noch Unklarheiten? Oder möchtest du dich weiter an einem Punkt aufhängen, um den es überhaupt nicht geht?

    Im Grundgesetz ist das Recht auf politisches Asyl festgeschrieben. Politisches Asyl erhält aber fast niemand. Die Flüchtlinge, die wir haben, kommen über die Flüchtlingskonvention oder den subsidiären Schutz. Da ist nichts mit Grundgesetz. Und selbst wenn, jeder darf für eine Änderung oder Abschaffung des Grundgesetzes eintreten.

    Ja, ich weiß, alle hier sind etwas naive Lehrerforenuser außer dir, du bist die einzige, die hier zwar mittippt, aber eigentlich über uns schwebt und das ganze von außen wahlweise wütend oder wohlwollend, meist herablassend betrachtet. Aber das ändere ich ja nicht, also kann ich ganz ungeniert weiter empört "das Lehrerforum" sein.

    Der gemeldete Beitrag äußert sich nicht zur Sicherheit eines bestimmten Herkunftslandes, sondern zweifelt generell einen Grundgesetzparagraphen an. Darüber hinaus bezeichnet er Deutschland als "gesellschaftlich am weitesten entwickeltes Land", wenn's dir da nicht hochkommt, weiß ich auch nicht. Es überrascht mich aber auch nicht direkt.

    Darf man nicht am Grundgesetz Zweifel haben? Wieso sieht das Grundgesetz dann vor, dass man es ändern kann?

    Würde aber auch eine Technikgruppe mit 4 SuS teilnehmen?
    Sprich: ist es für JEDES Wahlfach so, oder für dasjenige/diejenigen, die für die Laufbahn relevant sein können? (also Französisch für die Oberstufe, ohne die Belegungspflicht der 2. Fremdsprache, vielleicht auch andere Fächer, die für einen Abschluss relevant sind, da kenne ich mich nicht aus)

    Habe ihn gerade mal gefragt. Französisch kommt immer zustande, weil die Schüler wohl einen Anspruch auf eine zweite Fremdsprache haben (den Passus nennen konnte er mir aber auch nicht) um eventuell dann ihr Abitur ablegen zu können. Klar, in der Oberstufe gibt es dann auch noch mal die Möglichkeit für eine Fremdsprache, aber manche Schüler sind ja auch froh, wenn sie in der Oberstufe die FS2 loswerden können.

    So läuft das bei uns an der Realschule mit dem Wahlpflichtfach nicht ab. Unsere SuS wählen ein Fach und bekommen das dann auch ab Klasse 7, fertig. Der Erstwunsch wird immer erfüllt.

    So kenne ich das von der Gesamtschule meines Freundes auch. Der unterrichtet dort Französisch und hat einen 7. oder 8. Jahrgang mit ganzen 3 Schülerinnen.

    Aber die Reaktion an Deiner alten Schule? Gab es Rückmeldung oder hat man es in Würde ertragen🤣?

    Das Team in der Abteilung war traurig, teilweise entsetzt. Die Schulleitung hat mir dann aber noch vorwurfsvoll mitgeteilt, dass sie jetzt wieder die Klassen nur alle zwei Tage unterrichten könnten, wenn ich nun fehle. Tja, da hat man wohl zu hoch gepokert.

    Verstehen kann ich es nicht.

Werbung