Der Unterschied zwischen der DDR, in der es nur zwei wählbare Parteien gab und der BRD, in der nur zwei Parteien überhaupt je verboten wurden, ist dir aber schon klar, oder? Die beiden Verbote waren übrigens in den 50er Jahren, die NPD wurde nie verboten.
Interessant: "Das NPD-Verbotsverfahren, das 2001 gemeinschaftlich von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (Kabinett Schröder I) eingeleitet wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob die NPD damals eine verfassungswidrige Partei war, wurde nicht geprüft." Später wurde das Verfahren nochmal aufgerollt und aufgrund der Bedeutungslosigkeit der Partei wieder eingestellt, wenn ich es richtig zusammen fasse.
Es ist also mitnichten so, dass die Mitte ständig missliebige Parteien rechts und links von ihr verbieten lassen will und dass der Verfassungsschutz übermäßig linksalternativ wäre, wird auch keiner behaupten wollen.
Das NPD-Verbotsverfahren wurde 2017 nicht eingestellt. Das BVerfG urteilte, dass die NPD verfassungsfeindlich ist und auch aggressiv-kämpferisch vorgehe, aber führte für ein erfolgreiches Verbotsverfahren ein neues Kriterium ein, nämlich dass eine Partei auch bedeutend genug sein muss, um ernsthaft die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden.
Bei der AfD fehlt es aber schon am ersten Kriterium, dem aggressiv-kämpferischen Vorgehen. Bisher beschränkt sich das Vorgehen der AfD auf die üblichen Kanäle zur parteipolitischen Betätigung. Ein AfD-Verbotsverfahren würde die AfD wahrscheinlich auch nur weiter stärken und wäre ein weiterer Fehler im Umgang mit dieser Partei.
Die DDR hatte bis zum Mauerfall übrigens mehr Parteien als nur die SED, es gab aber nur eine wählbare Liste (die Nationale Front bestehen aus den sozialistischen Blockparteien SED, CDU, Liberaldemokraten, etc.)