Ja, extrem verwässert.
Was heißt denn verwässert? Strafrecht ist Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Was eine Vergewaltigung ist (und das ist ja eben der Punkt, um den es hier zu gehen scheint, der Rest ist ja so gekommen wie Rat und Parlament es eh wollten), müssen eben die Mitgliedsstaaten entscheiden. Dass einige Mitgliedsstaaten in ihren Strafgesetzen vorsehen, dass ein verbales Nein für einen Abwehrversuch einer Vergewaltigung nicht ausreicht, finde auch ich nicht schön, aber das müssen die Menschen dort dann mit den demokratischen Mitteln, die sie haben, ändern. Ich würde mir auch verbitten, dass plötzlich andere EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass sich die Definition einer Vergewaltigung in Deutschland ändert.