Würde ich einen Anwalt fragen. Du musst den AG nicht um Erlaubnis bitten und darfst bei der Arbeit nicht benachteiligt werden und das ist sogar von der Verfassung geschützt. Du hast dasselbe Recht auf dieses öffentliche Amt wie jede*r andere Bürger*in. Und du bist zudem gewählt, kannst also nicht einfach absagen.
Danke. Das wurde mir damals wegen der Uni-Veranstaltung auch von der Schöffenvereinigung geraten, mir wars aber den Aufwand nicht wert, da ich das Seminar eh jedes Semester belegen konnte. Zumal der Rechtsweg sicher auch länger gedauert hätte als einfach im nächsten Semester noch mal zu belegen. Ich würde auch beim Ref ganz gerne nicht in eine Lage kommen, die das notwendig macht, aber die Antworten hier machen mir Mut und Zuversicht.
Ich würde an deiner Stelle einen persönlichen Termin mit der Seminarleitung ausmachen, sobald du dein Seminar weißt, und die Sache schildern. Auf keinen Fall würde ich darauf beharren, wenn du rotes Licht bekommst.
Rechtliche Regelungen für Arbeitnehmer werden im Ref sehr egal sein. Es zählt (für dein Ref), was deine Seminarleitung dazu sagt.
Ich beharre da gar nicht drauf, nur kann man aus dem Schöffenamt nicht einfach aussteigen, da es eine Bürgerpflicht ist. Würde ich da einfach zu einem Verhandlungstermin nicht auftauchen ohne dass meine Krankmeldung vorliegt, dann würde mich die Richterin wahrscheinlich mit einer Polizeieskorte aus dem Klassen- oder Seminarzimmer holen.
Dennoch ist hier Pragmatismus angesagt: Die Tatsache, dass es ungünstig ist, im Referendariat zu viel zu verpassen, sticht ebenso wie die Verpflichtung im Schöffenamt. Je nach Reaktion des Seminars würde ich vielleicht dann eher versuchen, das Schöffenamt loszuwerden. Du wärst nicht die erste Schöffin, die während der laufenden Amtsperiode ersetzt werden muss. Wie immer gilt: Sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Das ist ja auch, weshalb ich mir Gedanken machen. Erstens habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht und zweitens, selbst wenn es kein Problem ist, kann ich im Zweifel sehr viel verpassen und das ist wohl in keinem Fall förderlich. Möglichkeiten das Amt loszuwerden sehe ich aber auch nicht. §35 Gerichtsverfassungsgesetz ist da ziemlich eindeutig, da käme bei mir nur der 7. Punkt infrage: "Personen, die glaubhaft machen, daß die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet." Aber ob das zutrifft bezweifle ich, denn das Geld fließt ja weiter. Das ist eher was für Selbstständige und Freiberufler. Zudem bin ich in einem Gerichtsbezirk, das ohnehin schon an Schöffenarmut leidet.
Das würde ich auch tun. Wenn das Studienseminar jemandem mit einem solchen Ehrenamt bei der
Ausübung desselbigen Steine in den Weg legt, fände ich das mehr als
daneben. Ich habe mit meinem und dem Studienseminar, das für meine Schule zuständig ist, bisher nur gute Erfahrungen gemacht und hoffe, das wird auch bei dir der Fall sein RosaLaune !
Meine Erfahrungen bezüglich Verständnis für das Schöffenamt sind auch bis auf eine Ausnahme positiv. Es ist natürlich immer blöd, wenn andere dafür umdisponieren müssen, aber Verständnis haben die meisten schon, manche sogar Hochachtung, weshalb ich mich immer ein bisschen schlecht fühle, denn ich habe mich ja nie dafür beworben oder mich darum bemüht. Eines Tages war einfach die Verpflichtung im Briefkasten. Ich hoffe einfach mal, dass es gut laufen wird. Das Seminar werde ich natürlich benachrichtigen, sobald ich weiß wo es hingeht.