Beiträge von RosaLaune

    Man müsste mal durchdenken, ob so etwas rein qua Dienstanweisung durchgesetzt werden kann bzw. ob andere Gremien die Möglichkeit haben, so eine Anweisung im Rahmen Ihrer Mitbestimmung zu umgehen.

    Spontan fiele mir die Hausordnung ein, die in vielen Bundesländern durch das Schulforum, die Schulkonferenz oder die Schulpflegschaft muss. Wenn die Kaffee bzw. Tee explizit erlaubt und die Lehrervertreter gemeinsam mit Schüler- bzw. Elternverteter sie so beschließen, kann dann der SL den Lehrkräften das Kaffeetrinken im Unterricht per Dienstanweisung trotzdem verbieten?

    Vielleicht fürchtet der Schulträger um seinen Teppich.

    BTW: Wusstet ihr "Nachgeborenen", dass es euch vermutlich nicht gäbe, wenn nicht ein russischer Oberst 1983 den Befehl verweigert hätte? Damals sind wir am atomaren Armageddon knapp vorbei geschrammt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw…fowitsch_Petrow

    Mich gäb's auch nicht, wenn Hitler keinen abartigen Vernichtungskrieg gestartet hätte. Und wie viele Milliarden von Menschen aus anderen Gründen nicht gibt. Schrecklich, schrecklich.

    Edit: sehe gerade, dass die verweigernden Sikh Rosa Launes Einfall waren.

    Nicht verweigernd! Ich glaube tatsächlich nicht, dass auch nur ein gläubiger Sikh seinen Wehrdienst verweigern würde und den Dienst an der Waffe wird ein gläubiger Sikh auch nicht aus Gewissensgründen verweigern können – das schließt sich im Grunde aus. Mir geht es nur um die Auflösung der Kollision einer verfassungsrechtlichen Pflicht und eines verfassungsrechtlichen Grundrechts.

    Mir geht es darum alle Schlupflöcher, die Du eröffnest und die dazu genutzt werden könnten sich dem Pflichtdienst zu entziehen, zu schließen. Egal ob Doc. Holiday, religiöse Ausrichtung, Essenspräferenzen, …

    Niemand kann sich entziehen, alle sind vor der Pflicht gleich.

    Das ist eben nicht so. Menschen sind unterschiedlich, deswegen gibt es auch besondere und unzumutbare Härten. Und machen wir uns nichts vor, Menschen sind bereit für ihre Prinzipien weit zu gehen, ich denke da nur an die ganzen hingerichteten Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst im dritten Reich verweigert haben und ihn auch in der Bundesrepublik samt Zivildienst verweigert haben. Da ist man auch drauf eingegangen und hat den § 15a ZDG geschaffen, der es Menschen erlaubt, statt Zivildienst ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis im Krankenhaus einzugehen. Ich denke, der Bundeswehr bricht es keinen Zacken ab, wenn sie einen Turban als alternatives Uniformteil zulässt. Schwieriger wäre es aber tatsächlich mit koscherer Verpflegung.

    Gibt es eine gesonderte Statistik zu Wehrdienstleistenden?

    Zudem wäre möglich, dass ähnlich viele Menschen sich auch als Nichtswehrdienstleistende oder Nichtsoldaten trotzdem weiter suizidiert haben und dann eben nur in dieser speziellen Statistik nicht auftauchen... will sagen, hier einen direkten Effekt zu suggerieren, finde ich etwas weit hergeholt.

    Es gibt leider keine Statistik extra für Grundwehrdienstleistende. Was ich gefunden habe, war eine Kleine Anfrage der Linksfraktion von 2008, da gibt das BMV an, dass im Jahr 2007 zwei Wehrpflichtige durch Unfälle im Dienst gestorben sind. Insgesamt scheint mir die statistische Erfassung aber so, dass man daraus so gut wie keine Schlüsse ziehen kann. https://dserver.bundestag.de/btd/16/138/1613808.pdf

    Also wieso nicht... vielleicht profitiert der eine oder andere von Struktur und regelmäßigen Routinen.

    Der ein oder andere profitiert, der ein oder andere verunglückt im Wehrdienst tödlich oder suizidiert sich.

    https://www.bundeswehr.de/de/selbstverst…elle-bundeswehr

    Du kannst durch die sinkenden Zahlen in den 2000er Jahren erkennen, dass sie mit dem Rückgang der Einberufungen zusammengehen, es also definitiv auch Grundwehrdienstleistende getroffen hat.

    Ich glaube hingegen nicht, dass Sikhs mit ihrem Turban vor Gericht durchkommen werden. Schließlich haben schon Sikhs versucht der Helmpflicht beim Motorradfahren aus religiösen Gründen zu entgehen und sind damit gescheitert.

    Siehe dazu: Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 24.17

    Das sehe ich komplett anders und würde das tatsächlich auch mit dem von dir genannten Urteil, mehr noch mit dem Urteil zum Ramadan und der Wehrpflicht (VG Hamburg, 26. Januar 1994 - Aktenzeichen 3 W 2411/93) begründen. Beim Motorradfahren kollidieren keine zwei gleichrangigen Güter, bei Wehrpflicht und Religionsfreiheit schon. Die Rechtsprechung hat diesbezüglich bereits klar gestellt, dass eine Befreiung nur möglich ist, wenn die Ableistung des Wehrdiensts mit der Religionsausübung nicht vereinbar ist. Das verpflichtet aber auch die Bundeswehr, diese vereinbar zu machen.

    Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.

    --> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html

    Es würde mich nicht überraschen, dass das SBGG geändert würde, wenn die Pflicht zum Grundwehrdienst wieder eingeführt würde und die Zuordnung zum männlichen Geschlecht (§ 9 SBGG) auch dafür bestehen bliebe. Ggf. würde dann ausgemustert, schon allein weil die medizinischen Kosten der Transition für die Bundeswehr unangenehm sind, aber irgendeine solche Regelung würde man wohl finden.

    Und ja, selbstverständlich wird da gekocht, aufm Feldkocher. Gleich nachdem man sein halbes 2-Mann Zelt aufgebaut hat.
    Oder wenn man dann in der Feldküche eingesetzt wird und selbstverständlich nicht fertig abgepacktes Essen geliefert wird sondern einfach mal ein halbes Rind, das dann erst noch zerlegt werden muss.

    Ich freue mich nur auf die Wiedereinführung des Grundwehrdienstes, weil ich so gespannt bin, die ganzen Urteile des BVerfG zum Spannungsverhältnis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu lesen. Ich hoffe auf Sikh, die ihren Turban tragen wollen, auf Veganer, die eine entsprechende Truppenverpflegung mit Verweis auf die Weltanschauungsfreiheit verlangen (wobei die sicherlich alle aus Gewissensgründen verweigern), aber jetzt hab ich auch Hoffnung, dass vielleicht die Zerlegung eines Rindes auch dazu kommt.

    Das finde ich jetzt auch nochmal interessant. Hatte ich so noch nicht realisiert. Danke für den Hinweis.

    Ich habe zugegebenermaßen noch nicht alle Länder geprüft, aber für NRW, Bayern, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein kann ich es schon mal sagen. Für alle anderen Länder außer Bremen habe ich es nur von anderen gehört. Aber vielleicht mache ich das mal in den Ferien fix.

    Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung der Regeln NRW betreffend dazu?

    Bolzbold hat die Information der BezReg Arnsberg bereitgestellt. Befristet Beschäftigte darf man nicht zur Mehrarbeit verpflichten, das gilt aber für den Schulleiter. Für den befristet Beschäftigten gilt, dass er den Anweisungen folge zu leisten hat. Wenn der Schulleiter also eine Vertretung anordnet, auch wenn er es nicht darf, dann musst du diese Stunde erstmal halten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist (ist es sicherlich nicht).

    Warum, das passiert in einigen Bundesländer (z.B. auch Berlin) schon so, auch wenn man da eben auf die Auszahlung dann ein Jahr warten muss.

    Da sagt die GEW was anderes.


    https://www.gew-berlin.de/arbeitsbedingu…efte/mehrarbeit

    Zitat

    Im Unterschied zu den teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten müssen angestellte Lehrkräfte in Teilzeitbeschäftigung keine unbezahlte Mehrarbeit leisten, solange Ihr Beschäftigungsumfang im jeweiligen Kalendermonat – einschließlich der Mehrarbeit - die Vollbeschäftigung nicht überschreitet.

    Wir schulden dem Dienstherrn ca. 40 h Arbeitszeit. Darin enthalten sind eine bestimmte regelmäßige Zahl Unterrichtsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Fortbildungszeit, Zeit für die Kommunikstion mit Eltern, Kollegen +Schülern und 3 Vertretungsstunden pro Monat, d.h. < 1 Vertretungsstunde pro Woche. Darüber hinausgehende Unterrichtsstunden werden als Mehrarbeit notiert und leiser erst am Ende des Schuljahres mit allem späteren Entfall verrechnet.

    Teilzeitkräfte schulden alles anteilig, z.B bei 20h Arbeitszeit nur zusätzliche 1,5 Vertretungsstunden pro Monat, da Vertretungen sicher keine unheilbaren Aufgabe sind. Daher muss bei 50%ger Teilzeit bereits die 2. Vertretungsstunde pro Monat als potenzielle Mehrarbeitsstunde notiert werden.

    Wie so oft, wird es aber möglicherweise erst jemand mit einer Klage durchboxen müssen.

    Noch mal der Hinweis, dass für Tarifbeschäftigte das TzBfG hier gilt und deshalb jede Stunde über dem Soll vergütet werden muss. Auch wenn es auch hierfür wohl erst eine Klage geben muss.

    Hallo zusammen,

    ich studiere im zweiten Mastersemester Musik und Ev. Religion auf Gymnasiallehramt in Niedersachsen und werde auch zum Ref hier bleiben.

    Meine Frage beruht auf folgendem Problem: Ich unterrichte mit ev. Religion ein Fach, für das der Glaube vorausgesetzt wird.

    Dieser Glaube ist zwar nicht vollständig erloschen, dennoch würde ich mich in einem Fach wie Werte und Normen inzwischen besser aufgehoben fühlen, weil ich die Glaubensfrage für mich schwer beantworten kann und natürlich auch möglichst gute Arbeit leisten will.

    Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit das zweite Fach im Refrendariat von Religion zu Werte und Normen zu tauschen? Die Grundsätze und Inhalte sind ja teilweise ähnlich. Ich vermute, ich bin mit dieser Frage auch nicht alleine. Viele Menschen stehen Glauben inzwischen kritisch gegenüber. Und trotzdem frage ich mich, ob es für diesen Fall eine Sonderregelung gibt.

    Vielleicht hatte ja jemand ein ähnliches Problem!

    Danke für die Antworten! :)

    Willkommen im Forum,

    chilipaprika hat das bereits abschließend beantwortet. Es geht nicht und Religion ist auch nicht dasselbe wie Ethik (oder wie das Ersatzfach auch immer heißt). Im Studium gibt es dann wahrscheinlich sogar 0 Überschneidungen. Die einen machen Altes und Neues Testament, Kirchengeschichte, Religionsdidaktik, etc. Die anderen machen dagegen verschiedene philosophische Grundströmungen, etc. Da kann eine Anerkennung einfach nicht funktionieren.

    Mal davon abgesehen, dass ich es hochproblematisch finde, dass Religionslehrkräfte den Ersatzunterricht anbieten.

    Es ist halt leider gar nicht lustig. Tut mir echt leid, dass du in so ein unangenehmes Kollegium geraten bist.

    Das Kollegium ist eigentlich großartig. Wirklich, ich habe so tolle Kollegen, insbesondere die, mit denen ich dann auch in den pädagogisch intensiven Bildungsgängen eng zusammenarbeite. Aber die Schulleitung ist schwierig und anders als ich müssen die meisten Kollegen noch jahrelang mit dieser Schulleitung zusammenarbeiten. Da ist es dann verständlich, wenn man deren Zorn nicht auf sich ziehen möchte (wobei ich mittlerweile eher von der Inkompetenz als der Böswilligkeit überzeugt bin).

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