Beiträge von RosaLaune

    Wir haben das Problem derzeit auch in einem Bildungsgang. Über 90 Schüler in einem Bildungsgang, den wir zweizügig anbieten. Jetzt wird eine dritte Klasse aufgemacht, aber wir haben keine Lehrerstunden übrig. Wer da unterrichten wird ist absolut unklar, der Vorschlag, den jetzt nach oben gereicht wurden sind tageweise Beschulung (die eine Klasse kommt Montag, Mittwoch, Freitag, die andere Dienstag und Donnerstag und in der Woche darauf dreht sich das). Damit kommen wir wahrscheinlich nicht durch, aber zwei Klassen mit 45 Schülern geht eben auch nicht. Und wenn ich dann überlege, dass der Leistungskurs Elektrotechnik mit 4 Schülern angeboten wird, dann finde ich das schon ... interessant.

    Tageweise beschulen dürfen wir nicht. Die dritte Klasse wird aber aufgemacht. Da wir nicht mehr Stunden kriegen, kriegt jetzt jede Klasse nur 4 Stunden pro Tag statt 6 Stunden. So macht Bildung Spaß.

    Und das ist kostendeckend?

    Jedenfalls deckt es mehr kosten, als wenn du die Rente streichst und den Haftkostenbeitrag durch die Staatskasse auffangen lässt. Wobei ich glaube, dass der Häftling diese Schulden dann mit sich trägt. Ich kann da aber mal nachhaken, falls es dich interessiert.

    Es fallen vor allem Versorgungskosten an, die der Steuerzahler großzügigerweise übernimmt und für die man im Gegenzug durchaus laufende Einkünfte des Betroffenen zurück in staatliche Kassen channeln sollte. Was braucht es während der Haft denn großartig mehr, als freie Kost und Logie?

    Wie kommst du auf die Idee, dass Haft freie Kost und Logis bedeutet? Nach dem aktuellen Haftkostenbeitrag zahlt ein erwachsener Gefangener 236,30 Euro für die Unterbringung in einem Einzelhaftraum und 313 Euro für die Verpflegung mit 3 Mahlzeiten am Tag. Jetzt sind viele Gefangene mittellos, sodass dieser Beitrag nicht gezahlt werden kann. Ein Rentner aber kann ihn (immerhin teilweise) zahlen.

    Kürzlich wurde doch festgestellt, dass Kinder, die direkt ins Sprachhbad geworfen werden nach soundsoviel Zeit besser Deutsch können als Kinder, die in Vorbereitungsklassen waren.

    Ich finde die Erkenntnis einigermaßen ernüchternd für all die DaZ-Mühen, die man, zumindest hierzulande, investiert hat.

    Soweit ich mich erinnere, wurde das vor allem in den Medien festgestellt. Die Studie selbst kam gar nicht zu diesem Ergebnis.

    Und RosaLaune , ernsthaft, ich bin so ein Fan von dir, deiner Sachlichkeit und deinem scheinbar unerschöpflichen Wissen.

    Ich hatte heute einen richtig beschissenen Tag. Da höre ich sowas gerne. Unerschöpflich ist mein Wissen nicht. Ich finde rechtliche Sachen einfach wahnsinnig spannend und bereue in letzter Zeit, nicht mehr in die Richtung studiert zu haben.

    Interessant hinsichtlich der Durchsetzungschancen der Nichtverbeamtung ist, ob der Bund das rechtlich initiieren kann durch seine Rahmengesetzungsgebungskompetenz hinsichtlich des gesamten Beamtenbereichs (auch die der Kommunen und Länder).

    Leider wird diese ganz elementare Frage öffentlich noch nicht einmal aufgeworfen - auch Linnemann nimmt darauf keinen Bezug (für mich ein deutliches Zeichen dafür, dass die Diskussion eher 'Spätsommerloch' ist).

    Das 16 Bundesländer auf die Verbeamtung gleichzeitig verzichten ist illusorisch - Schlüsselfrage ist, ob das mit Bundesrecht möglich ist (ich weiß es nicht, Hinweise sehr willkommen)

    Rahmengesetzgebung gibt es grundsätzlich nicht mehr seit der Föderalismusreform (Art. 75 GG ist weggefallen). Das Beamtenrecht unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung mit Ausnahme von Laufbahnen, Versorgung und Besoldung, hier haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27). Der Bund hat von seinem Gesetzgebungsrecht in Form des Beamtenstatusgesetz Gebrauch gemacht, daher sind die Länder bisweilen nicht mehr zuständig (Art. 72 Abs. 1 GG). Das Beamtenstatusgesetz nennt zwei Fälle, in denen Verbeamtung möglich ist, theoretisch kann der Bund dies weiter einschränken, z. B. auf hoheitliche Aufgaben beschränken. Allerdings ist nach Art. 74 Abs. 2 bei Gesetzgebung im Bereich des Beamtenrechts immer die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

    Tom123 was findest du verwirrend? § 4 TV-L regelt die Abordnung, da sehe ich keine Vorteile zum Beamtentum.

    Was die Kündigungsfristen angeht, findest du in § 34 TV-L eine Übersicht der Kündigungsfristen. Sobald du mehr als ein Jahr tätig bist, kommst du in manchen Situationen schon nicht mehr schneller aus dem Arbeitsverhältnis raus als ein Beamter sich entlassen kann.

    Ein Beamter wird unverzüglich aus dem Dienst entlassen, bei Vorliegen von dienstlichen Gründen kann dies 3 Monate verzögert werden.

    Ein Angestellter, der seit einem Jahr dem Betrieb angehörig ist, hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Wenn du Ende August in die Schule kommst und erfährst, dass du das neue Schuljahr an einer anderen Schule verbringen wirst, dann kriegst du die Kündigung zum Ende des dritten Quartals schon nicht mehr hin, d. h. bis Dezember bist du dann definitiv dabei.

    Kenne genug, die aus diversen Gründen nicht verbeamtet wurden und nun nach 5 Jahren Studium, 2 Examen und Referendariat (insgesamt also 6-7 Jahre Lehrerausbildung) mit 2.400 Euro netto abgespeist werden, in den Ferien arbeitslos sind und von dem Nachteil der Kinderzuschläge und der späteren Rente im Gegensatz zur Pension ganz zu schweigen!

    Das halte ich für nicht zutreffend. Wer aus diversen Gründen nicht verbeamtet wird, also im Grunde aber eine feste Stelle hat, wird sicher nicht in den Ferien arbeitslos.

    Aber sie können eben nicht von heute auf morgen an eine andere Schule im gesamten Bundesland abgeordnet oder gar versetzt werden, was gerade, wenn man kleine Kinder hat oder sich um die Pflege von Angehörigen kümmern muss, durchaus auch mal ein schwierig werden kann! Alles hat eben Vor-und Nachteile!

    Angestellte Lehrer können genauso abgeordnet werden. Die Kündigungsfristen im TV-L sind auch oft so, dass man da schneller aus einem Beamtenverhältnis kommt.

    Ganz ehrlich kann ich doch die SuS nicht in der sonstigen Mitarbeit beurteilen zum Quartal, vermutlich werde ich von den meisten SuS nie etwas hören.

    Mal abgesehen von diesen ganzen Sonderschulen wie im Gefängnis, Schule für Kranke, tlw. auch WBK... wo recht kleine Kurse oder wie bei der Schule für Kranke teilweise Einzelunterricht stattfindet. Die Bezahlung ist gleich. Eigentlich ist man doch blöd, an einem normalen Gymnasium zu arbeiten und sich so schikanieren zu lassen.

    Es braucht gar keine Wortmeldungen, um die Sonstige Leistung zu bewerten. Mach einen Gallery Walk oder Vokabeltest und du hast eine Notengrundlage. Und wenn du es mit Wortmeldungen machst, dann geht es doch ohnehin nicht über Quantität. Wenn ein Schüler da nur einmal im Quartal etwas beiträgt, das dafür aber sehr gut war, dann gib ihm halt die sehr gute Note. Insbesondere, wenn es strukturell gar nicht anders möglich ist.

    Und noch mal: deine Arbeitszeit ändert sich nicht. Die bleibt, egal wie groß die Klassen sind oder ob du nun 4 oder 34 Klausuren hast. Da muss man dann einfach mal konsequent bleiben, die Überlastung anzeigen und nachfragen, welche Aufgaben priorisiert werden sollen.

    Was soll man aber machen, wenn man keine Lehrkräfte mehr hat?

    Wir haben das Problem derzeit auch in einem Bildungsgang. Über 90 Schüler in einem Bildungsgang, den wir zweizügig anbieten. Jetzt wird eine dritte Klasse aufgemacht, aber wir haben keine Lehrerstunden übrig. Wer da unterrichten wird ist absolut unklar, der Vorschlag, den jetzt nach oben gereicht wurden sind tageweise Beschulung (die eine Klasse kommt Montag, Mittwoch, Freitag, die andere Dienstag und Donnerstag und in der Woche darauf dreht sich das). Damit kommen wir wahrscheinlich nicht durch, aber zwei Klassen mit 45 Schülern geht eben auch nicht. Und wenn ich dann überlege, dass der Leistungskurs Elektrotechnik mit 4 Schülern angeboten wird, dann finde ich das schon ... interessant.

    Und vielleicht schließen WBKs auch deswegen…

    Was ich sehr schade finde, da Erwachsenenbildung auch ein wichtiger Teil des schulischen Angebots sein sollte. Da braucht es eventuell auch neue Konzepte, um ein Angebot vor Ort aufrechterhalten zu können. Ich verstehe aber auch, dass durch die veränderten Bildungsbiografien der Bedarf an WBKs sinkt.

    Wie kann es dann sein, dass

    - Kollege X am Gymnasium 8 verschiedene Klassen/Kurse unterrichtet, diese mit 25-34 SuS voll sind und er entsprechend gefordert wird (Disziplinprobleme, Korrekturen etc.)

    - Kollege Y am BK oder WBK im Schnitt vllt 12 S in der Klasse hat, gleiches Geld?

    Weil die Arbeitszeit eben dieselbe ist (durchschnittlich 41 Stunden pro Woche). Es ist eben so, dass du bei großen Klassen weniger Zeit für die Korrektur einer Klassenarbeit hast. Das System will es so.

    Hier liegt meiner Einschätzung nach (und ich bin mit dem Thema mittlerweile sehr vertraut) keine Mehrarbeit in einem Umfang vor, der eine Entfristung möglich macht. Klassenfahrten gehören zum Dienstgeschäft. Das Problem ergibt sich erst bei befristet angestellten Lehrkräften in Teilzeit, da sich hier ein durch die Klassenfahrt erhöhte Arbeitszeit ergäbe. Das ist zwar möglich, muss aber in Schriftform vertraglich niedergelegt werden, da ansonsten die Befristung nicht gültig ist. Da du aber schon einen vollen Vertrag hast, erhöht sich deine Arbeitszeit nicht.

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