Beiträge von pantoffeltierchen

    Hallo Lehrernerd,

    das ist vor allem abhängig von den Fächern und ich kann natürlich nur von meinen sprechen. Meistens gibt es Examenskurse, die ein Semester lang speziell auf das Examen vorbereiten. Die sind im Hinblick auf die Examensvorbereitung hilfreicher als die fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der jeweiligen Fakultäten. Vielleicht kann ich dir weiterhelfen - schreib mir gerne eine PN!

    Meinst du eine Planstelle, also nach bestandenem Ref,

    oder meinst du die Stelle für das Ref?

    Ich meine die Planstelle, die nach dem Ref ansteht. Bei den Zuweisungen zur Seminar- und Einsatzschule nehme ich alles in Kauf - ist ja auch nur für eine begrenzte Zeit.

    Aus diesem Grund bewirbt man sich schon eher "taktisch klug", sodass es nicht zu so was kommen muss.

    Danke für den Hinweis! Wie würde man sich denn „taktisch klug“ bewerben?

    Hallo liebes Forum,

    ich befinde mich derzeit noch im Studium für das Lehramt für Realschulen in Bayern und beschäftige mich mit folgender Frage: Welche Konsequenzen trägt ein Ablehnen eines Planstellenangebots meinerseits mit sich? Auf diese Frage haben bekannte ReferendarInnen bzw. selbst PlanstelleninhaberInnen keine einheitliche Antwort. Von "da passiert nichts" bis hin zu "deine Wartelistenberechtigung entfällt damit" oder "danach bekommst du kein Angebot mehr" ist alles dabei. Ich würde gerne vorhandene Möglichkeiten ausreizen, um wenigstens ungefähr in Nähe meines Wunschbezirks zu kommen und mir gleichzeitig nicht die Chance auf eine Planstelle verbauen.

    Auf den üblichen Seiten des Ministeriums konnte ich bisher nur finden, dass ein Ablehnen eines Angebots als Bewerber von der Warteliste ein Erlischen der Wartelistenberechtigung zur Folge hat. Würde das also bedeuten, dass einem bestenfalls zusteht ein Planstellenangebot zweimal abzulehnen (erstes Mal im aktuellen Prüfungsjahrgang und zweites Mal als Wartelistenbewerber)?

    Vielleicht ist hier jemand anwesend, der von Erfahrungen, Anekdoten, Tipps oder auch Gesetzesgrundlagen berichten kann, die den Bewerbungsprozess verständlicher machen.

    Vielen Dank!

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