Mein Musikpädagogik-Diplom reichte damals (2010) problemlos als Voraussetzung. Die vier Semester KH-Diplom als Aufbaustudiengang (und der FH-Dipl.-Ing.) waren nur Bonus, aber nicht entscheidend für die Zulassung.
In der aktuellen OBAS-Fassung ist sogar nur von sieben Semestern die Rede.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.03.2023 (4 AZR 236/22). Dort ging es ebenfalls um eine Diplom-Musikerin einer Musikhochschule. Das BAG hat ihren Diplomabschluss ausdrücklich als „dem Mastergrad vergleichbaren Abschluss“ eingeordnet (Rn. 22).
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4…rce=chatgpt.com