Beiträge von xuqijian

    Mein Musikpädagogik-Diplom reichte damals (2010) problemlos als Voraussetzung. Die vier Semester KH-Diplom als Aufbaustudiengang (und der FH-Dipl.-Ing.) waren nur Bonus, aber nicht entscheidend für die Zulassung.

    In der aktuellen OBAS-Fassung ist sogar nur von sieben Semestern die Rede.

    Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.03.2023 (4 AZR 236/22). Dort ging es ebenfalls um eine Diplom-Musikerin einer Musikhochschule. Das BAG hat ihren Diplomabschluss ausdrücklich als „dem Mastergrad vergleichbaren Abschluss“ eingeordnet (Rn. 22).

    https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4…rce=chatgpt.com

    Welche Grundlage hat denn der Personalrat in Köln genannt? Dieser sollte doch am besten wissen, worauf seine Einschätzung fußt.

    Er schrieb nur: „laut Seite der Musikhochschule“. Eine konkrete Grundlage hat er mir leider nicht genannt. Ich habe auf der Website selbst bisher auch nichts gefunden, wo steht, dass meine damaligen Diplomabschlüsse einem Bachelor entsprechen.

    Was ich außerdem ziemlich komisch finde: Bei meiner Einstellung wurden meine Abschlüsse damals ausdrücklich auf Master-Niveau eingeordnet, und ich hatte damals sogar eine Ausgleichungszulage von 105 €. Deshalb verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, warum das jetzt plötzlich ein Bachelor sein soll.

    Hallo zusammen,

    heute hat mir der Personalrat in Köln mitgeteilt, dass meine beiden Diplomabschlüsse von der Hochschule für Musik Köln einem Bachelor entsprechen.

    Ich finde diese Aussage ehrlich gesagt ziemlich fragwürdig und habe dafür bisher keine nachvollziehbare Grundlage gefunden. Ich habe mein Studium 2004 begonnen und den Diplom-Musiker sowie den Diplom-Musikpädagogen an der Hochschule für Musik Köln gemacht.

    Weiß jemand, auf welcher Grundlage solche alten Diplomabschlüsse heute als Bachelor eingestuft werden?

    Dann sollte Eg 12 die richtige Eingruppierung sein. Formuliere einen Widerspruch und schicke den innerhalb von vier Wochen an die Dienststelle. CC an den zuständigen Personalrat mit der Bitte um Unterstützung. Danach erst mal warten. Ggf. nochmal bei Personalrat anrufen um so vielleicht schon mal Wasserstandsmeldungen abzurufen. Wird dem Widerspruch abgeholfen ist at lles gut. Falls nicht, Schritt 2: Falls Du in einer Gewerkschaft bist anrufen den Fall schildern und um Rechtschutz bitten. In NRW wäre das bei der GEW die Rechtsschutzstelle in Essen. Bei anderen Verbänden bitte bei denen nachfragen. Der RA wird sich das Ding anschauen und Dir im Zweifel zu Klage raten. Dann wird eben geklagt. Hier bitte auch keine Scheu. Während normale Arbeitgeber bei einer Klage immer sickig werden und Du einen roten Reiter danach auf der Personalakte hast, ist das im öD gerade im Schuldienst kein Problem. Dem SL gehts am ........ vorbei weil nicht sein Zirkus , nicht seine Affen. Die Dienststelle, da sitzen zumindest ab der nächsthöheren Reihe Volljuristen. Für die sind Klagen was ganz Normales sonst hätten sie nicht Jura studiert. Also auf in den Kampf. (Falls das denn nötig ist, meist stellt sich sowas als sogenannter Bürofehler raus.

    Angestellte aufgepasst! Fällt Euch ein solcher Bürofehler auf, dann habt Ihr maximal ein halbes Jahr Zeit Eure Ansprüche bei der Dienststelle schriftlich anzumelden. Danach könnt Ihr zwar immer noch einen Korrekturantrag stellen, jedoch sind die finanziellen Ansprüche die länger zurückliegen dann futsch. Anders wenn Ihr sie geltend gemacht habt. Dann bleiben Euch die Ansprüche erhalten. Bei Beamten verjährt es jedoch erst nach drei Jahren.

    Vielen lieben Dank!

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meine Augustabrechnung bekommen. Die Höhergruppierung wurde zwar vorgenommen, allerdings wurde ich in E11 Stufe 5 eingruppiert (vorher E10 Stufe 5 +105 Euro Ausgleichungszulage).

    Laut Merkblatt sollte ich aber in E12 Stufe 4 kommen.

    Hat jemand von euch auch schon die Augustabrechnung bekommen und vielleicht ein ähnliches Problem?

    Viele Grüße

    Ich rate mal, dass es um eine Beurteilung zum Ende deiner Probezeit (ist diese so lang bei der PE???) gehen könnte, wenn du erst seit Schuljahresbeginn einen unbefristeten Vertrag hast. Klär das doch in jedem Fall mit deinem SL, was der Anlass für diese Beurteilung ist, ob es dafür etwas zu beachten gilt deinerseits, du erneut im Unterricht besucht werden wirst, etc.

    Danke für Deine schnelle Antwort!

    Mein Chef ist neu in der Schule. Die alte Chefin müsste eigentlich damals schon alles gemacht haben. Irgendwie steht in meinem Dokument, eine dienstliche Beurteilung muss vor Weihnachten gemacht werden. Es ist ja schon einige Woche vorbei. Danke!

    Hallo zusammen,

    ich bin seit September 2021 im Schuldienst in NRW. Pädagogische Einführung habe ich letztes Jahr gemacht. Vor den Sommerferien habe ich meinen Festvertrag bekommen. Letzte Woche hat mein Chef geschrieben, dass er noch eine dientliche Beurteilung für mich machen muss. Ich dachte, die Schulleitung hätte letztes Jahr schon gemacht. Hat jeamnd davon Erfahrung? Danke!

    Im Dezember ist jetzt die offizielle Info rau gekommen, wie es mit den Angestellten Lehrkräften weitergeht.

    Ergebnis: Erfüller (LK mit passendem zweiten Staatsexamen) und beste Nichterfüller (unpassendes zweites Taatsexamen) erhalten jetzt schon eine jährlich steigende Zulage. Je nach Einstellungsdatum ist ein Antrag zu stellen (siehe Merkblatt Ministerium).

    Alle anderen bekommen erst 2026 die neue Einstufung und wandern von EG 10 nach 11 oder 12 je nach Qualifikation. Gilt jedoch nicht für MPT Kräfte.

    Da kann man nur raten, keine Mehrarbeit für Lau zu machen und seine Arbeitszeit streng zu Monitoren. Die freiwerdende Zeit kann man (falls finanziell erforderlich) nutzen um 2h die Woche in der VHS zu unterrichten. Dann ist man auf dem gleichen Niveau als wenn man die Zulage bekommen hätte. 🤷

    Es habe ich leider auch so verstanden. Ich habe schon Mail an Personalrat geschrieben, warte auf eine Antwort. Wenn es so bleibt, finden meine Kollegen und ich uncool, aber ist so... Ich bin ja noch ein ziemlich beliebter Berufsmusiker in Aachener Raum, verdiene noch etwas von Musik. Danke für Deine Hilfe! LG

    Hallo zusammen,

    seit einem Jahr bin ich als Seiteneinsteiger(angestellter Lehrer) an einer Gesamtschule. Bislang bekomme ich 105 Euro Angleichungszulage. Ab Januar sollten wir 115 Zulage bekommen. Weiss jemand, ob die alte Zulage(105) bleibt? Oder wir bekommen ``nur´´115 Euro? Danke!

    Viele Grüße

    Jed

    Hallo zusammen,

    eine Stelle als Musiklehrer(Sek.1) habe ich an einer Gesamtschule in NRW bekommen. Ich soll pädagogische Einführung teilnehmen. An der Musikhochschule Köln habe ich 2 Diplome studiert(Regelstudienzeit 8 Semester) Und im Musikschulbereicht habe ich viele viele Jahre gearbeitet. Alle Voraussetzungen für OBAS sollten ausgefüllt sein. Meine Frage ist, warum kann ich OBAS nicht machen? Vielen Dank!

    LG

    Jed

Werbung