Beiträge von k_19

    Die Frage, die sich halt stellt, ist: Wieso soll es nicht aktenkundig werden? Du hast ja selber die Sorge geäußert, dass du nicht verbeamtet werden könntest.

    Welche Schlussfolgerung soll man denn da ziehen?

    Die Speicherung der Daten ist Pflicht. Kein Arzt und kein Therapeut wird die Vorschriften hierzu missachten. Wieso sollten sie das?

    Es ist für keinen hier nachvollziehbar, dass du hier eine "Datenspur" vermeiden willst. Schließlich sind Gesundheitsdaten in Deutschland sehr gut geschützt. Deshalb geht man hier davon aus, dass das Ziel wohl ist, Informationen vorzuenthalten und das eigene Risiko, "aufzufliegen", zu minimieren.

    Dafür ist dieses Forum halt nicht gedacht. Die Menschen schreiben hier, um dir zu helfen, aber nicht um dir dabei zu helfen, gg. Gesetze und Vorschriften zu verstoßen.

    Nimm die Leistungen der GKV in Anspruch und gib alles wahrheitsgemäß an. Dir wurde schon zig mal erläutert, dass eine Verbeamtung wahrscheinlich weiterhin möglich ist.

    Zudem steigerst du dich mittlerweile vollkommen in die Sache hinein. Das ist nicht gesund...

    Da einige Beiträge in denen Tipps gegeben werden welche Diagnose der Arzt am besten stellen soll, das Privatrezepte nirgendswo auftauchen usw. Ehrlich gesagt es mir zu Blöde, die einzelnen Nummern hier zu nennen.


    Eigentlich war nach #3 von Sega der Drops schon gelutscht.

    Okay, verstanden. Ich möchte nur Missverständnisse vermeiden.

    Die Kritik am TE ist berechtigt und nachvollziehbar. Ich denke, viele hier wollten dem TE deutlich machen, dass es nicht der richtige Weg ist. Leider hat er sich von dem Gedanken immer noch nicht ganz verabschiedet, da es in den letzten Beiträgen weiterhin darum geht, ob/wann Dinge aktenkundig werden.

    Es geht mir nicht um die TE. Mir geht es um die „erfahrenen“ Foristen, die sie dabei beraten, wie das geht.

    @ CDL Das dein Weg der Beratung der Richtige ist, steht außer Frage! Ebenso, wie die Beratung derer, die sagen, sie solle die Sache offen und ehrlich angehen.

    Wenn man schon so etwas in den Raum stellt, sollte man auch konkret Stellung beziehen. Andernfalls ist so ein Beitrag einfach nur unangebracht.

    Was und wen meinst du konkret?

    Du kannst/solltest dich "normal" behandeln lassen und wie zuvor erwähnt beim Amtsarzt alles angeben. Es wurde ja nun schon mehrfach erläutert, dass es gar nicht so einfach ist, jdn. die Verbeamtung zu verwehren.

    Aktenkundig wird es, auch wenn du dich als Selbstzahler behandeln lässt, da Arzt und Therapeut die Daten speichern müssen.

    Aber doch nur für einen Zeitraum von 5 Jahren, oder?

    Was wäre wenn ich erst einmal im Angestelltenverhältnis bleibe und erst nach 5 Jahren den Antrag stelle?

    Die Fragebögen variieren je nach Amtsarzt. Es können 10 Jahre abgefragt werden oder auch gar kein Zeitraum angegeben werden. Es kann gut sein, dass du den Fragebogen für die Verbeamtung des für dich zuständigen Amtsarztes online finden kannst.

    Ärzte und Therapeuten müssen die Daten bis 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren.

    Lass dich behandeln und geh vorbereitet zum Amtsarzttermin, wenn es soweit ist.

    Ich verstehe was du mir sagen willst und lieben Dank dafür.

    Bei uns ist es wirklich so, wie du hier schilderst.

    Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater herum und keiner traut sich mehr dadurch überhaupt noch zum Arzt zu gehen. So auch in meinem Seminar.

    Wie viel Zeit sollte dann zwischen den Begutachtungen liegen und kann man dies dann beantragen?

    Die Frage ist, taucht die Diagnose dann trotzdem in den Akten des Arztes auf und macht der mit, mich nicht aktenkundig in den Schlammassel zu reiten. Dürfte er das?

    Bevor du zum Amtsarzt gehst, kannst du dir ein Schreiben von deinem Arzt und Therapeuten ausstellen lassen. Es ist immer empfehlenswert, vorbereitet zum Termin zu kommen, wenn Erkrankungen vorliegen oder vorlagen, die der Arzt sich genauer anschauen möchte.

    Wenn es dir bis dahin besser geht und du dich wieder gefangen hast und dies dort auch so steht, kann es gut sein, dass man dich direkt verbeamtet.

    Wenn nicht, Kontakt mit der einstellenden Behörde aufnehmen und ggf. schon einmal die Klage ankündigen, falls man dich "nur" unbefristet als Tarifbeschäftigten einstellt. Eine Rechtsschutz oder eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist ratsam. In beiden Fällen sollte man mögl. Wartefristen beachten. Meist kann man z. B. erst den Rechtsschutz nach 3 Monaten o.Ä. beanspruchen.

    Sollte die Klage scheitern, arbeitest du zunächst als Angestellte(r). Das "Beantragen" eines neuen Termins beim Amtsarzts ist idR. unkompliziert. Hierzu kannst du den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren. Wahrsch. wird aber eine Änderung der vorliegenden Problematik vorausgesetzt bzw. man möchte, dass du x Jahre wartest, bis du wieder vorstellig wirst. Das sind alles Einzelfallentscheidungen und hängt sehr von den Entscheidungsträgern ab.

    Ich glaube aber wie gesagt, dass du gute Karten hast, direkt verbeamtet zu werden.

    Danke.

    Ich weiß, das ist nur eine hypothetische Frage, aber denkst du, es gibt Ärzte, die das machen und ggf. ein Auge zudrücken und das in ihren Akten so nicht schreiben?
    Meine Therapeutin sagte, wir können das unter Anpassungsstörung durch die Todesfälle laufen lassen.

    Ob ein Psychiater/oder mein Hausarzt das auch so machen würde, weiß ich nicht.

    Sprich mit deinem Arzt. Eine Diagnose muss natürlich gestellt werden.

    Die Daten zur Behandlung liegen zum einen dem Arzt vor (Patientenakte) sowie der gesetzl. Krankenkasse und der kassenärztlichen Vereinigung.

    Puh, wo soll man hier anfangen?

    Das Thema kommt ja immer wieder auf. Solange du nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du verbeamtet.

    Zitat

    1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.

    2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung).

    https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0

    Zitat

    Eine weitere Änderung der bisherigen Rechtsprechung besteht darin, dass die Feststellung des Dienstherrn zur gesundheitlichen Eignung der Beamtenbewerberin oder des Beamtenbewerbers nicht länger für eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung gehalten wird.

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_02122013_D23010118.htm

    Das heißt also, dass die Gerichte hier das letzte Wort haben. Eine depressive Episode nach einem Auslöser - in diesem Fall der Tod naher Angehöriger - wird anders gewertet, als wenn jemand schon seit einem Jahrzehnt mit depressiven Episoden zu kämpfen hat.

    Was mittlerweile einfach nur noch nervt, ist, dass es ganze viele Leute gibt - in den Schulen, in den Seminaren - die einfach absolut keine Ahnung haben, andere aber belehren. Da sagt dann der Seminarleiter irgendwas und alle Referendare glauben das, ohne sich selbst zu erkundigen.

    Hinzu kommt, dass du zahlreiche Möglichkeiten hast, wenn man dich nicht verbeamten sollte:

    Die einstellende Behörde entscheidet, nicht der Amtsarzt. Der Amtsarzt stellt ein Gutachten aus. Die einstellende Behörde muss der Empfehlung in dem Gutachten nicht folgen, wenn sie der Ansicht ist, dass du in einem Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht wahrscheinlich gewinnen wirst. Du kannst also im nächsten Schritt mit der einstellenden Behörde und ggf. auch mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen.

    Sollte es dabei bleiben, kannst du den Klageweg beschreiten.

    Ebenfalls kann man zunächst als Angestellter arbeiten und später eine neue Begutachtung durch den Amtsarzt anfordern. Wenn man bsw. für längere Zeit in Vollzeit tätig war, ohne für längere Zeit aus psychischen Gründen auszufallen, zeigt man damit seine Belastbarkeit und es wird schwieriger für die einstellende Behörde den Standpunkt zu vertreten, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird.

    Die Vorstellung, dass die Entscheidung auf immer und ewig gilt, stimmt nicht. Wenn sich die Gegebenheiten ändern, kann man sich neu begutachten lassen und eine Verbeamtung erneut einfordern.

    Und da hört es noch nicht auf: Wenn man schwerbehindert ist oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgt (ab GdB 30 / die Gleichstellung muss man dann beantragen), muss nur gezeigt werden, dass man innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wird.

    Zum Privatrezept: Natürlich kann ein Arzt dir ein Privatrezept ausstellen, welches auch gültig ist.

    "Schwach" 3 gibt es der Sekundarstufe I nicht, hier gibt es nur ganze Noten.

    Ansonsten ist das, zumindest in NRW, keine mündliche Note - sondern "sonstige Mitarbeit" bzw. "sonstige Leistungen". Da ist die sonstige Mitarbeit nur ein Teil von.

    Als offizielle Note sicherlich nicht.

    Jedoch sehe ich es so, dass jemand im Bereich der sonstigen Mitarbeit oder auch schriftlich "gerade noch 4" stehen kann.

    Beispiel: Jemand schrieb in den Klassenarbeiten 3x eine 4 und 3x eine 5 / Jemand stand im Bereich der sonstigen Mitarbeit lange 4, ließ aber zu Ende deutlich nach und "nähert" sich der 5.

    Noten werden in NRW nicht berechnet/arithmetisch entwickelt. Jedoch wird am Ende eine Gesamtnote vergeben, die sich aus den schriftlichen Leistungen und der sonstigen Mitarbeit zusammensetzt. Da könnte ich in der Notenbegründung auch sagen, dass er schriftlich "zwischen 4 und 5" stand und Bezug nehmen auf die Gesamtentwicklung.

    Man darf auch nicht alles vermischen.

    Bei dem zunächst diskutieren Fall habe ich deutliche Fehler bei den begleitenden KuK gesehen. Die kann ich hier bisher nicht erkennen (und hoffentlich bleibt es dabei). Hier sehe ich nach dem, was bisher bekannt ist eher ein Versäumnis bei der Schulleitung, die einen offensichtlich stark betreuungspflichtigen Schüler mit auch eine Fahrt fahren lässt, bei dem die Betreuung offensichtlich nicht sicher gestellt ist (bei einem Schüler mit 80% gdB muss jemand mitfahren, der sich im Bedarfsfall ausschließlich um diesen Schüler kümmern kann, wenn das nicht möglich ist, kann er nicht mitfahren) und den Eltern, die diesen Schüler mit einer zusätzlich noch akuten Erkrankung mit auf eine Fahrt schicken, weil "er so gerne mitwollte", obwohl sie wohl wussten, wie die Betreuungssituation auf der Fahrt ist.

    Die Lehrer, die sich mit auf der Fahrt befinden, müssen allerdings auch die SL darauf hinweisen, dass die Situation so nicht tragbar ist und ggf. Remonstrieren und das Mitfahren bei der Klassenfahrt verweigern. Auch, wenn während der Fahrt Probleme erkennbar werden (ausreichende Betreuung kann nicht gewährleistet werden), müssen die Lehrer aktiv werden und nach Absprache ggf. dafür sorgen, dass der Schüler wieder nach Hause kommt.

    Am Ende haftet jeder selbst für sein Verhalten. Die SL trägt Verantwortung, ja. Die Lehrer aber ebenfalls. Außer vllt, wenn sie keinen blassen Schimmer über das Krankheitsbild des Schüles hatten und davon überrascht wurden. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Lehrer müssen sich mehr ihrer Remonstrationspflicht bewusst werden und nicht zu sehr Konflikte scheuen. Das gehört nunmal dazu.

    Das habe ich auf die Schnelle gefunden und so hatte ich es auch in Erinnerung:

    Zitat

    Wenn ein Film ausgeliehen oder privat erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe nach §53 UrhG.

    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/film/schule/

    Zitat

    Wie greift das Urheberrecht bei längeren Videos, wenn beispielsweise vor den Ferien ein längeres Video ohne Unterrichtsbezug geschaut werden soll? Hier ist die gute Nachricht: Das Zeigen von Videos in der Klasse ist juristisch nicht als "öffentlich" einzustufen. Eine Vorführung auf dem Beamer ist damit gar keine urheberrechtlich relevante Nutzung.

    https://www.internet-abc.de/lehrkraefte/pr…klasse-ansehen/

    Somit besteht "nur" das Problem bzgl. der AGB der Streamingdienste.

    Welches Bundesland?

    An sich muss die SL dir nur schriftlich bestätigen, dass sie dich angewiesen hat, dorthin anzureisen.

    Ohne schriftliche Bestätigung, dass du mit dem privaten PKW anreisen sollst, würde ich der SL ankündigen, dass ich gegen die (mündlich erfolgte) Weisung remonstriere.

    edit: Da bsw. in NRW die Nutzung des privaten PKWs bei Dienstreisen begründet werden muss, sollte auch dies schriftlich vermerkt werden. Andernfalls hat man am Ende noch Diskussionen, wieso man nicht mit ÖPNV angereist ist.

    Such dir für Englisch einen Tandempartner. Das geht auch online - da gibt es zahlreiche Angebote und es kostet dich keinen einzigen Cent. Mach das ein-bis zweimal die Woche und du wirst den Unterschied merken.

    Wenn du schon positives Feedback erhalten hast, bist du ja vllt. doch besser als du denkst. Wenn bei Praktikanten oder Referendaren erkennbar ist, dass es klare fachliche Mängel gibt, werden sie auch darauf hingewiesen.

    Dein Erscheinen und deine Körpergröße heißen längst nicht, dass man dich nicht ernst nehmen wird... Da kannst du ja auch nichts dran ändern. Es geht insbesondere darum, wie du auftrittst. Nur weil die Schüler jünger sind, heißt es nicht, dass dieses Problem nicht mehr existent sein wird.

    Das Arbeiten in Kleingruppen ist nicht wirklich vergleichbar mit der Arbeit in der Schule. Wenn du aber merkst, dass du lieber mit Grundschülern arbeitest und sich das bei einer Vertretungsstelle an der Grundschule bestätigt... dann ist es sicherlich eine gute Idee, den Weg auch zu gehen.

    In einigen Bundesländern muss man bei bestimmten Voraussetzungen am Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden. Wenn das nicht der Fall ist und du nicht langfristig erkrankst, solltest du auch keine Schwierigkeiten haben. Selbst, wenn du erneut vorstellig werden müsstest, ist es mitnichten so, dass man dann die Probezeit einfach verlängert - insbesondere, wenn du nicht langfristig krank geworden bist.

    Die Beihilfestelle gibt keine Daten weiter, wie hier schon mehrfach betont wurde.

    Die PKV wird - insbesondere innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss, ggf. aber auch später - bei bestimmten Diagnosen eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vornehmen. Das ist bei einer Psychotherapie tatsächlich wahrscheinlich. Jede Versicherung handelt hier anders. Zunächst schicken dir fast alle Versicherer ein Schreiben zu mit der Bitte um Schweigepflichtentbindung zu. In dem Schreiben steht idR. auch, dass du die Unterlagen selbst beschaffen kannst und hierzu Kontakt aufnehmen sollst. Es wird stets davon abgeraten, diese zu unterschreiben, weil du dann die Unterlagen nicht mehr vorher sichten und prüfen kannst.

    Die PKV schickt dir dann einen Fragebogen zu für den behandelnden Arzt bzw. alle Ärzte, die von der Erkrankung wissen. Diesen lässt du vor Ort beim Arzt ausfüllen und schickst ihn zurück.

    Einige PKV möchten evtl. auch die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Diese kann man anfordern und sollte genau auf die Diagnosen schauen. Am besten hat man aber genau das schon vor Vertragsabschluss gemacht. Das machen aber längst nicht alle. Es ist durchaus möglich, dass hier falsche Diagnosen vorzufinden sind. Hierbei muss es sich nicht um falsche Diagnosen handeln, die Bezug zu der Erkrankung haben, für die du dich behandeln lassen willst/behandeln lässt. Sollten hier falsche Diagnosen vorzufinden sein, wird es kompliziert.

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