ZitatWas bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?
DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-h…00-001a4a160123
Es bleibt spannend... wenn der Sockelbetrag hier übernommen wird, befürchte ich, dass es bei den Besoldungsrunden der Länder auch zur Übernahme eines Sockelbetrages kommen wird nach erfolgter Tarifverhandlung. Verdi wird nämlich definitiv auch beim TV-L auf Sockelbeträge setzen.
Verrückterweise würde eine prozentuale Erhöhung ohne Sockelbetrag bei den Landesbeamten zu einem noch größeren Unterschied bei angestellten und verbeamteten Lehrern führen. Das wäre aber auch verdi schuld. Die Sockelbeträge sind eine Katastrophe - egal, ob angestellt oder verbeamtet.