Beiträge von k_19

    Wenn man von 28 Wochenstunden bei Grundschullehrern ausgeht und 41 Stunden Arbeitszeit pro Woche bei Beamten ansetzt... kommt man auf

    1h 28 Min pro Unterrichtsstunde (etwa 1,46h)

    Bei der durchschnittlichen, wöchentlichen Arbeitszeit des TV-L von 39 Stunden und 24 Minuten (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/) käme man auf

    1h 24 Min pro Unterrichtsstunde (etwa 1,41h)

    Somit würde es sich umgerechnet um einen Stundenlohn von 13,70€ bzw. 14,18€ handeln.

    Wobei die Rechnung wohl nur als Orientierung dienen kann... insb. muss man berücksichtigen, dass Festangestellte (oder Beamte) durch zusätzl. Aufgaben und Klassenleitung noch mehr Arbeit haben, was aber mit dem Deputat abgegolten ist.

    Ob das jetzt zu wenig ist oder nicht musst du selbst entscheiden. Die Erfahrung, die du sammelst, hat aber auch ihren Wert.

    Was ich nicht verstehe...

    - Wenn ein neues Sicherheitsverfahren eingeführt wird, wieso wird dies nicht ausreichend getestet? Auch mit Blick auf die zu erwartende Auslastung des Systems?

    - Und wieso gibt es keine Möglichkeit im worst-case zur "alten Methode" zurückzukehren?

    - Wieso gibt es nicht generell eine Backup-Lösung für solche Fälle?

    - Wieso hat man bei einem neu eingeführten Verfahren keinen landesweiten Probelauf durchgeführt?

    Da kann man auch nicht von "Fehler" sprechen. Das ist einfach ein totales Versagen des Ministeriums. Einfach nur peinlich.

    Und als ob das noch nicht reicht, kriegen die es noch nichtmal hin, vernünftig zu kommunizieren. Stattdessen herrschen wieder Gebauer'sche Verhältnisse, wo jeder in den Medien und auf Twitter verzweifelt nach Infos sucht.

    Oh man... Kein Wunder, dass NRW bildungstechnisch so weit abgeschlagen ist. Selbst die grundlegenden Dinge laufen hier schief.

    Übrigens prophezeite ich an dieser Stelle bereits die nächste Katastrophe:

    Die Abiturklausuren sich an vielen Schulen angekommen und fertig gedruckt, eine mittlere dreistellige Anzahl an Personen hatte sie bereits in der Hand.

    Nie und nimmer bleiben die bis Freitag vertraulich und unter Verschluss, spätestens Donnerstag tauchen die irgendwo im Netz auf.

    Ich finds eigentlich ganz schön, von der niedersächsischen Grenze aus zugucken zu können, wen man nicht selbst in den Arsch gekniffen ist, ist es ganz unterhaltsam.

    Dann wohl eher fahrlässig. Ich glaube nicht, dass es viele gibt, die eine Verurteilung und die Entlassung aus dem Dienst riskieren.

    Für Brennpunktschulen in Zweifel nicht so viel. Aber für Schulen mit einem niedrigen Sozialindex mitunter schon, da sie sich damit werben können, welch gute Schülerschaft sie haben.

    Bei den VERA 8, ZP 10 etc. werden die Prüfungsergebnisse der Schule aber mit Schulen mit dem gleichen Standortfaktor verglichen. Denn da ist es ja durchaus ein Unterschied, welchen Sozialindex eine Schule hat. Man kann eine Schule mit einem Index von 7 nun mal nicht mit einer Schule mit einem Index von 2 vergleichen. Dass man dort unterschiedliche Ergebnisse hat, ist verständlich.

    Wenn bei dem Vergleich aber rauskommt: Die Schule A mit den Sozialindex 7 schneidet im Vergleich mit anderen Schulen mit einem Sozialindex von 7 besonders gut ab, dann kann sich daraus durchaus ein Rückschluss auf die gute Arbeit ableiten lassen. Würde sie jetzt jedoch im Vergleich eher schlecht abschneiden, könnten sich dadurch Ansatzpunkte für eine effektivere Förderung ableiten lassen (zumindest auf dem Papier. Wie es dann in der Realität aussieht, steht in den Sternen)

    Das setzt voraus, dass alle gleich streng korrigieren. Selbst bei VERA8 besteht noch viel "Freiraum" bei Kurzantworten.

    Wenn an der Schule also eine bestimmte Kultur herrscht und großer Druck auf KuK ausgeübt wird, was die Notengebung angeht, dann werden die mit der Zeit auch großzügiger sein, was die Bewertungen angeht. Nur eine reine Multiple-Choice-Prüfung wäre für einen Vergleich der Leistungen geeignet.

    Dann muss man auch noch die Stichprobe beachten. Diese ist meist nicht groß genug, um sinnvoll zu vergleichen. In NRW muss man ja nach VERA immer "Schlüsse" ziehen aus den Ergebnissen und diese ausformulieren. Vollkommener Unsinn, weil die Stichprobe einfach zu klein ist. Aber wen interessiert schon die Realität - hauptsache es wird dokumentiert, was das Zeug hält.

    Wenn es sich ausschließlich um den erhöhten LDL-Cholesterin handelt, wird die Verbeamtung wohl erfolgen. Hättest du jetzt beispielsweise noch Bluthochdruck oder einen BMI über 30, könnte es dabei zu Problemen kommen. Letztendlich sind es aber alles Einzelfallentscheidungen und es hängt vom jeweiligen Arzt ab. Sollte aber wirklich nur der eine Blutwert dazu führen, dass der Amtsarzt die Verbeamtung verweigert, hat man gute Chancen dagegen vorzugehen. Wenn ein Gespräch mit der einstellenden Behörde auch keine Änderung herbeiführt, bleibt noch der Anwalt.

    Wobei es unabhängig von der Untersuchung sinnvoll ist, den LDL zu senken. Weniger gesättigte Fettsäuren und mehr Gemüse und er geht runter. Hat bei mir auch gut geklappt.

    Die Werte - auch der Wert von 115 - sind recht großzügig angesetzt. Das liegt in erster Linie daran, dass im Westen die Mehrheit die optimalen Werte nicht erreicht und man nicht einen Großteil der Bevölkerung als "krank" abstempeln will. Man sollte aber schon einen Wert von unter 100 anstreben. Am besten aber liegt er bei 50 bis 70.

    Ich glaube, da machst du dir zu viel Gedanken. Solange auf der Haribo-Tüte keine politischen Botschaften stehen ...

    Und selbst, wenn es nicht "okay" wäre, wovon ich nicht ausgehe: Wir sind alle nicht perfekt. Bei Lappalien passiert nichts, außer, dass man darauf hingewiesen wird, es zukünftig anders zu handhaben.

    Dass Kollegen sich austauschen ist das eine. Das lässt sich nicht verhindern.

    Letztendlich geht es aber darum, wie man mit dir umgeht.

    Das würde ich an deiner Stelle auch so ganz klar kommunizieren, wie hier auch schon empfohlen wurde. Wenn ein Kollege zu dir hinkommt und sagt, dass man dich genau im Blick hat, geht das nunmal gar nicht.

    Schon mal danke für eure Tipps! Das baut etwas auf! Heute kam der nächste Kritikpunkt. Mein Ausbildungslehrer in dem Problemfach meinte es hätte sich bereits rumgesprochen wie schlecht ich alles mache und auch die Schulleitung hätte wohl jetzt behauptet man müsste mich intensiv beobachten. Also läuft wohl alles auf einen Schrecken ohne Ende hinaus…

    Das ist ein Unding und auch nicht normal. Viele Menschen geben scheinbar gerne ihre schlechten Erfahrungen und "Reftraumata" weiter. Schließlich hatten sie es ja auch nicht besser... Stattdessen sollte man doch versuchen, den Teufelskreis zu durchbrechen und es besser machen, als man es selbst erlebt hat. Aber viele Menschen können das nicht.

    Selbst, wenn ein Referendar ganz viel falsch machen sollte, würde ich dem doch nicht sagen, dass "er intensiv beobachtet wird". Wie krank ist das denn?


    Das Problem ist, dass dieses Verhalten an einigen Schulen Usus ist. Das fällt den Beteiligten nichtmal mehr auf, dass das nicht okay ist. Die Idee ist ja, dass du deinen Job gut machst und nicht, dass die Leute dir das Gefühl geben, dass man von dir nichts hält.

    Wie sieht es mit den Ausbildungsbeauftragten/Mentoren aus? Stehen diese dir unterstützend zur Seite? Kann man mit der SL reden?

    So ist es.

    Hattest du aber vorher noch nie eingezahlt?

    Wenn du insgesamt unter 60 Monate bleibst, kannst du dir dann (5 Jahre Verbeamtung?) die Beiträge zurückholen.

    Das würde ich mir sehr gut überlegen, da man vllt. später doch einmal aus dem Beruf aussteigt und dann wieder "bei null" anfängt. Da man diese meines Wissens jederzeit noch auszahlen lassen kann, wenn man die 60 Monate unterschreitet, erscheint es mir sinnvoll, eine Beitragsrückerstattung nicht sobald wie möglich zu beantragen, sondern sich das Ganze gut zu überlegen.

    Dies ist meines Wissens bundeslandabhängig. In NRW sind die Zeiten trotz Nachversicherung ruhegehaltsfähig.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…/ruhegehalt.pdf

    Zitat

    Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG. Der Dienstzeit im Beamten-verhältnis gleichgestellt sind u. a. Dienstzeiten im Richterverhältnis, die Zeit des vorgeschriebenen Vorberei-tungsdiensts im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

    Auch die Zeit eines früheren (z.B. durch Ablegen der Laufbahnprüfung oder Entlassung auf Antrag beende-ten) Beamtenverhältnisses ist ruhegehaltfähig; das gilt auch dann, wenn hierfür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachentrichtet wurden (Nachversicherung).

    Ausgeschlossen von der Anrechnung sind Zeiten, für die bei der Entlassung eine Abfindung gewährt wurde, es sei denn, die Abfindung wurde nach der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgezahlt.

    Wenn du eine Planstelle erhältst und bei der der amtsärztlichen Untersuchung die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung festgestellt wird, würde diese auch im Regelfall erfolgen. Du kannst sicherlich die einstellende Behörde darum bitten, dich nicht zu verbeamten und stattdessen als Tarifbeschäftigter anfangen. Die werden sicherlich verwirrt/verwundert sein, aber deinem Wunsch wohl nachkommen.

    Aber wieso solltest du? Als Beamter kannst du auch jederzeit um Entlassung bitten und das schließt eine erneute Verbeamtung nicht aus.

    In Bayern gibt es m.W. kein Altersgeld (wie in NRW leider auch). Wenn du also länger Beamter bist und dann um Entlassung bittest, weil du z. B. nicht mehr Lehrer sein möchtest, würdest du "nur" in der gesetzl. Rentenversicherung nachversichert werden und kein Altersgeld erhalten, welches dem Anteil der Pension entspricht, den du dir erarbeitet hast. Das wäre ein Nachteil gegenüber dem Angestelltendasein. Aber auch das spielt erst eine nennenswerte Rolle, wenn du schon länger im Dienst bist.

    Ob das Recht zu streiken nun den finanziellen Unterschied zwischen Beamter und Tarifbeschäftigter "ausgleicht"... ich weiß ja nicht. Gerade, weil die Besoldung in Bayern vergleichsweise hoch ist und der Unterschied zwischen A13 und E13 noch höher ist als in anderen Bundesländern.

    In Bayern erhältst du in Steuerklasse 1 mit Berücksichtigung der Sonderzahlung bei Berufseinstieg etwa 3920€. Abzgl. PKV hättest du bestimmt noch 3600€ netto. Bei E13 erhältst du in SK 1 etwa 2590€; bei Stufe 2, die du nach 6 Monaten erreichst (das Ref wird mit 6 Monaten angerechnet) sind es etwa 2740€.

    Du willst also freiwillig auf über 800€ im Monat verzichten?

    edit: Und das ohne Orts- und Familienzuschlag. Dann wäre es noch mehr...

    Ja, das ist gerade auch so. Ich bin in der Schule. Meist bis 13 oder 15 Uhr, bespaße kurz im Anschluss mein Kind bis 20 Uhr und hänge jeden Abend bis ca. 24 Uhr am Schreibtisch. Plus Wochenende. Wobei ich es mir da angewöhnt habe, jetzt einen Tag einfach nichts zu machen. Egal, was ist. Aber es ist trotzdem zu viel. Und ich bin dauermüde und dauergereizt viel zu oft. Vor allem auch zu Hause.

    Woran liegt's? Sind es die Korrekturen? Da wirst du dann Abstriche machen müssen und eben "minimalistischer" korrigieren müssen.

    Die Unterrichtsplanung kann man auch minimalistischer gestalten. Viel präsentieren lassen, eigenständiges Arbeiten etc. Nimm dich ein wenig raus. Verzichte auf alle weiteren Leistungsnachweise, die nicht zwingend nötig sind. Die Klausuren müssen reichen.

    Aufgrund deiner Situation würde ich an deiner Stelle genau überlegen, wie du die Arbeitslast verringern kannst. Die SuS im Leistungskurs sind alt genug.

    Was ist denn da bei euch in Hessen los? Zur Vergütung von Teilzeit bei Lehrkräften gibt's Gerichtsurteile - da kann man nicht einfach willkürlich über ewig lange Zeiträume mit Minusstunden verrechnen. Wie absurd.

    In NRW dürfen bei Teilzeit Minusstunden nur innerhalb einer Woche angerechnet werden - keine Ahnung, wie es in Hessen ist. Aber die Abrechnung erfolgt definitiv auch monatsweise wie in NRW:

    Zitat

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis müssen ebenfalls Mehrarbeit leisten, jedoch nicht ohne Vergütung. Sie müssen also keine unentgeltliche Mehrarbeit leisten.

    Die Rechnung, wie viel Mehrarbeit im Sinne von § 61 HBG geleistet wurde, erfolgt monatsweise.

    Zitat

    Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis gibt es keine Verpflichtung zur Leistung unentgeltlicher Mehrarbeit, unabhängig vom verlangten Umfang. Nach der Rechtsprechung des BAG greift die Verweisung auf die für die Beamtinnen und Beamten geltenden Arbeitszeitregelungen in dieser Konstellation nicht. Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis, die teilzeitbeschäftigt sind, erhalten bis zur Grenze der Vollzeitbeschäftigung den anteiligen Stundenlohn. Über diese Grenze hinaus erhalten sie als Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit Vergütung nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

    https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user…raeften_web.pdf

    Das Problem ist, dass der Personalrat sagt, ich solle mich an den Juristen wenden (was ich dann auch getan habe), daher weiß ich, dass die Schulleitung mit ihm Rücksprache gehalten hat.

    Ich habe außerdem versucht, bei einem anderen hessischen Schulamt nachzuhaken (da ich der Aussage unseres Juristen nicht traue), doch das andere Schulamt verweigert die Aussage, mit der Begründung der Zuständigkeit.

    Hier im Forum muss doch jemand (außer mir) zu finden sein, der als Angestellte(r) in Hessen teilzeitbeschäftigt ist und immer mal zur Vertretung herangezogen wird.

    Was für ein schwacher Personalrat. Handelt es sich dabei um den Schulpersonalrat in Hessen? Wie sieht es mit dem Hauptpersonalrat aus?

    Ich gehe mal davon aus, dass der Schulpersonalrat in Hessen dem Lehrerrat in NRW entspricht: Diesen würde ich (fast) nie für rechtliche Fragen ansprechen, da diese im Regelfall nur wenig oder keine Ahnung haben. Dafür wende ich mich in NRW an den Bezirkspersonalrat, der auch wirklich Ahnung hat.

    Ich würde es an deiner Stelle auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

    Solang die Lehrer dann nicht als nächsten Schritt die dringliche Anweisung von oben kriegen, die Schüler doch unbedingt alle zu motivieren, sprich: Verantwortungsverlagerung weg von den Schülern hin zu den Lehrern ("Wenn Jordan-Pascal in Ihrem Fach schlecht ist und nicht lernt, dann liegt das nur daran, dass Ihr Unterricht nicht motivierend genug ist!!!!1111einself"). Den Schritt könnte ich mir bei uns tatsächlich gut vorstellen, würde die Lernmotivation durch Notendruck abgeschafft.

    Ganz ehrlich? Sollen sie doch... dadurch verdiene ich keinen Deut weniger.

    Stressig ist das Ganze sicherlich, aber hier in NRW (eine der Vorzüge) kann die SL nicht einfach Noten abändern, wie das in manch anderen Bundesländern geht.

    Bist du der Meinung, dass das in Deutschland nicht so ist?

    Vllt. ist das in Bayern noch so. Für NRW kann ich das klar verneinen. Jemand mit Abitur muss noch längst nicht studierfähig sein. Ich glaube, wir sind vllt. sogar das einzige Bundesland in ganz Deutschland, in dem man in einer Abiturprüfung ein ungenügend haben darf und trotzdem besteht (man muss es mit den anderen 3 Abiturprüfungen nur ausgleichen können).

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