Das kannst du persönlich natürlich so sehen, das Grundgesetz sieht das aber anders und darum ging es mir. Ich habe mit Religion auch nichts am Hut und sehe die diskriminierenden Aspekte in vielen Religionen auch kritisch. Die Religionsfreiheit selbst und z.B. die Gleichbehandlung von Frauen oder die Akzeptanz queerer Menschen, was mir persönlich wichtig ist, sind aber zwei Seiten der gleichen Medaille.
Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass wir in Deutschland eine Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben, zweiteres wird gerne mal vergessen. Und auch wenn es sich hierbei um Grundrechte handelt, müssen diese immer mit anderen Grundrechten abgewogen werden; so hat beispielsweise die Integrationsfunktion des Schwimmunterrichts Vorrang gegenüber der religionsbedingten Befreiung von Schülerinnen (EGMR, Az:29086/12).
Wie bereits in diesem Thread dargelegt wurde, bieten weder das Zocken noch das Beten hier eine Grundlage für eine Befreiung von Dienstpflichten. Dadurch wird auch kein Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beschränkt, niemand muss sich dem Schuldienst verpflichten.