Freitagsgebet als Lehrer

  • Alle sind jedoch sehr gemäßigt, weder geht der eine stoisch jeden Freitag zum Gebet

    Und du bestimmst, dass gemäßigt bedeutet, dass man nicht jeden Freitag zum Gebet geht? Darüber hinaus weißt du nicht, welche Christ*innen bei dir 'stoisch jeden Sonntag zum Gebet' in die Kirche gehen. Das fällt in einem christlich geprägten Land eben nicht so auf.

    Ich finde außerdem, dass auch der Begriff "gemäßigt" nicht passt bzw. mir zu ungenau ist - wichtig ist, wie raindrop betont, der Diensteid. Und ich persönlich finde auch, dass das Grundgesetz sowie die Menschenrechte eine Haltung beinhalten, die ich mir von Kolleg*innen wünsche.


    Ich sehe da absolut keinen Unterschied. Ob man jetzt Lust hat zu zocken oder zu einem ausgedachten Gott zu beten ist für mich exakt das gleiche.

    Das kannst du persönlich natürlich so sehen, das Grundgesetz sieht das aber anders und darum ging es mir. Ich habe mit Religion auch nichts am Hut und sehe die diskriminierenden Aspekte in vielen Religionen auch kritisch. Die Religionsfreiheit selbst und z.B. die Gleichbehandlung von Frauen oder die Akzeptanz queerer Menschen, was mir persönlich wichtig ist, sind aber zwei Seiten der gleichen Medaille.

  • Lieber Threadersteller,

    nur ein paar persönliche Gedanken von mir dazu: Wenn Lehrer wirklich seit längerem dein Wunschberuf ist und keine spontane Laune, du vielleicht dazu noch idealerweise im Vorfeld schon durch Praktika oder Nebenjobs in dieser Richtung erste Erfahrungen sammeln konntest und du insgesamt das Gefühl hast, deinen potentiellen zukünftigen SuS - gerade denen mit Migrationsgeschichte - in einigen Punkten ein "role model" sein zu können, spricht das in meinen Augen dafür, den Weg des Lehramtsstudiums zu gehen. Auch wenn noch unklar ist, wie es mit der Wahrnehmung des Freitagsgebets innerhalb der Arbeitszeit ausschaut.

    Natürlich ist es letztlich deine persönliche Entscheidung, wie wichtig dir dieser eine Aspekt der Religionsausübung ist. Ich bin selbst nicht wirklich religiös aufgewachsen, habe aber einige muslimische Menschen in meinem Freundes- & Bekanntenkreis und auch mein Mann ist muslimisch. Die meisten, die ich kenne, handhaben es ohne Gewissenskonflikte so, dass sie zum Freitagsgebet gehen, wenn es eben möglich ist, ansonsten aber eben auf der Arbeit bleiben und sich entweder dort für ein Gebet zurückziehen, falls möglich oder das Gebet später zuhause nachholen.

    Wie gesagt, ich bin selbst nicht sonderlich religiös geprägt, interpretiere es aber so, dass viele Religionen (auch der Islam) - abgesehen von extremistischen Ausprägungen - im Grunde Wert auf gute Taten und den Dienst an den Mitmenschen legen. In diesem Sinne ließe sich vielleicht auch die Tätigkeit als Lehrer*in betrachten und ein Argument finden, ein nachgeholtes Gebet zu rechtfertigen. (Im Islam spielt ja auch die eigene Absicht hinter einer Handlung (niyyah) eine wichtige Rolle, so wie ich es verstanden habe.) Gerade in Zeiten von zunehmendem ( auch antimuslimischem) Rassismus und allgemeiner Diskursverschiebungen nach rechts könnte es für muslimische SuS oder solche mit Migrationsgeschichte in der Familie hilfreich sein, mehr positive Identifikationsfiguren in der Schule um sich zu haben, die ihnen zeigen, dass es möglich ist, Religion und ein Leben nach freiheitlich- demokratischen Grundwerten problemlos zu vereinbaren und auch ein geschätztes Mitglied dieser Gesellschaft zu sein.


    Auf jeden Fall alles Gute.


    Grüße

    Winterblume

  • Das kannst du persönlich natürlich so sehen, das Grundgesetz sieht das aber anders und darum ging es mir. Ich habe mit Religion auch nichts am Hut und sehe die diskriminierenden Aspekte in vielen Religionen auch kritisch. Die Religionsfreiheit selbst und z.B. die Gleichbehandlung von Frauen oder die Akzeptanz queerer Menschen, was mir persönlich wichtig ist, sind aber zwei Seiten der gleichen Medaille.

    Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass wir in Deutschland eine Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben, zweiteres wird gerne mal vergessen. Und auch wenn es sich hierbei um Grundrechte handelt, müssen diese immer mit anderen Grundrechten abgewogen werden; so hat beispielsweise die Integrationsfunktion des Schwimmunterrichts Vorrang gegenüber der religionsbedingten Befreiung von Schülerinnen (EGMR, Az:29086/12).

    Wie bereits in diesem Thread dargelegt wurde, bieten weder das Zocken noch das Beten hier eine Grundlage für eine Befreiung von Dienstpflichten. Dadurch wird auch kein Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beschränkt, niemand muss sich dem Schuldienst verpflichten.

  • Schade, dass nach der eingangs sachlichen Fragestellung des TE bei einigen hier recht aggressiv "nachgehakt" wird. Ich persönlich finde, dass Religion ausschließlich in den privaten Bereich gehört. Wenn es individuell angepasste berufliche Lösungen gibt, schön für den/die Betreffende und kein Grund zur Aufregung.

    Darüber hinaus weißt du nicht, welche Christ*innen bei dir 'stoisch jeden Sonntag zum Gebet' in die Kirche gehen. Das fällt in einem christlich geprägten Land eben nicht so auf.

    In der sehr katholischen Familie meiner Frau gab es das ungeschriebene "Gesetz", sonntags in die Messe zu gehen. Das wurde zu "gefühlt" 90% auch beachtet, selbst im Urlaub, auch im Ausland. Aber es gab Ausnahmen (z.B. Sonntagsausflüge, Einladungen zum Brunch, Vorbereitungen zu Familienfeiern...) Dann ging man "vorsorglich" am Samstagabend zur Kirche. Lustig fand ich immer den Spruch am Sonntag: Heute MÜSSEN wir nicht in die Kirche, wir waren ja gestern. Ich konnte diese Denkweise nie nachvollziehen. Aber das ist halt das private Ding von jedem Anhänger gleich welcher Religion. Ansprüche an die Gesellschaft oder auf eine Befreiung von Dienstpflichten hat der TE nicht gestellt, deshalb fand ich die Ausgangsfrage nicht "seltsam".

  • Die Religionsausübung ist etwas zutiefst persönliches, da kann am Ende nur jeder selbst entscheiden, wie er es richtig macht.

    Komisches System, in dem jeder macht , was er will und die Gesellschaft das so zu unterstützen hat.

    Mein ausgedachter Typ im Himmel will, dass ich oben ohne zur Arbeit gehe. Dann muss ich das auch dürfen und wenn meine Vorgesetzten etwas dagegen haben, dann sind sie Rassisten?

  • Mich stört es, dass in letzter Zeit schnell solche Äußerungen fallen wie: Du bist frauenfeindlich, braun, Nazi, Islamist, usw.... Muss man echt aufpassen, was man sagt.... Schade.

  • In der sehr katholischen Familie meiner Frau gab es das ungeschriebene "Gesetz", sonntags in die Messe zu gehen. Das wurde zu "gefühlt" 90% auch beachtet, selbst im Urlaub, auch im Ausland. Aber es gab Ausnahmen (z.B. Sonntagsausflüge, Einladungen zum Brunch, Vorbereitungen zu Familienfeiern...) Dann ging man "vorsorglich" am Samstagabend zur Kirche. Lustig fand ich immer den Spruch am Sonntag: Heute MÜSSEN wir nicht in die Kirche, wir waren ja gestern.

    So war es bei mir als Kind auch.

  • Mich stört es, dass in letzter Zeit schnell solche Äußerungen fallen wie: Du bist frauenfeindlich, braun, Nazi, Islamist, usw.... Muss man echt aufpassen, was man sagt.... Schade.

    Wer hat das denn gesagt?

    Ich persönlich unterstelle dem TE und auch anderen Muslimen oder Katholiken nichts dergleichen.

    Den Eindruck, dass mittlerweile extrem schnell Schubladen aufgemacht und Menschen da aufgrund einzelner Aussagen rein sortiert werden, habe ich allerdings auch. Das sollte aber niemanden daran hindern, seine Ansichten kund zu tun. Warum sollte man aupsssen müssen, was man sagt? Dass irgendwelche Leute nicht in der Lage sind, ohne Schubladen zu denken, ist dafür jedenfalls kein Grund. Man muss nicht von jedem gemocht werden.

  • Alle Beamten leisten einen Diensteid, der uns verpflichtet, alle in Deutschland geltenden Gesetze und das Grundgesetz zu wahren. Das gilt für Menschen aller Religionen, wenn sie in den Staatsdienst treten wollen gleichermaßen.

    Das ist richtig, allerdings hat ein Bewerber den ja noch nicht abgelegt. Gerade deswegen ist es doch legitim, wenn eine Schulleitung vor der Einstellung mal nachfragt, bevor sie diese Tür öffnet.

    Nebenbei bemerkt hat auch jemand wie Herr Höcke wohl mal einen Diensteid geleistet. Ein solcher Eid schützt nicht vor sehr fragwürdigen Denkweisen und ihrer öffentlichen Verbreitung.

  • Müsste ich raussuchen. Ich wurde zum Beispiel in dem Thread "Schwanger vor Dienstantritt" von Quittengelee als frauenfeindlich bezeichnet.

    Achso, in einem anderen Thread. Ich dachte es geht um diesen hier. Ja, das kann natürlich sein. Ich musste mir hier auch schon einige Eigenschaften andichten lassen. Aber was solls.

  • Komisches System, in dem jeder macht , was er will und die Gesellschaft das so zu unterstützen hat.

    Mein ausgedachter Typ im Himmel will, dass ich oben ohne zur Arbeit gehe. Dann muss ich das auch dürfen und wenn meine Vorgesetzten etwas dagegen haben, dann sind sie Rassisten?

    Grundrechte sind fast immer hochgradig persönlich. Die Meinungsfreiheit gilt ja auch für jeden und die kann jeder anders nutzen.

  • Komisches System, in dem jeder macht , was er will und die Gesellschaft das so zu unterstützen hat.

    Mein ausgedachter Typ im Himmel will, dass ich oben ohne zur Arbeit gehe. Dann muss ich das auch dürfen und wenn meine Vorgesetzten etwas dagegen haben, dann sind sie Rassisten?

    Das hat RosaLaune an welcher Stelle genau gefordert oder Vorgesetzte als Rassisten bezeichnet?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Komisches System, in dem jeder macht , was er will und die Gesellschaft das so zu unterstützen hat.

    Ich konnte hier im Thread nicht lesen, dass irgendwer - schon gar nicht der TE selbst - gefordert hätte, dass seine persönliche Form der Religionsausübung von der Gesellschaft unterstützt werden muss. Im Gegenteil, so ziemlich alle haben geschrieben, dass er keine Garantie haben wird, am Freitag immer zu seinem Freitagsgebet zu kommen und er hat das hingenommen, niemals in Frage gestellt und halt für sich die Entscheidung getroffen, dass er sich dann wohl einen anderen Beruf suchen wird, da das Priorität hat. Eine Forderung kann ich da nicht erkennen.

    Jetzt mal ehrlich: Wir bekommen hier immer mal wieder verschiedene Anfragen von Menschen, die das System Schule bislang nur aus Schülersicht kennen und jetzt nachfragen, ob diese oder jene Vorstellung, die sie von ihrer Berufsausübung haben realsitisch ist.
    Im Nachbarthread fragt gerade ein promovierter Physiker, der während seiner Promotion und in seinem jetzigen Job viel programmiert hat, ob er auf allen Jahrgangsstufen evtl. fachfremd Informatik unterrichten kann, wenn er ins Lehramt geht.
    Wir hatten auch mal jemanden, der gefragt hat, ob es eine Möglichkeit gibt, garantiert erst zur zweiten oder dritten Stunde anzufangen, weil es irgendwelche privaten Sachzwänge gab.
    Ich meine, wir hatten auch mal jemandem, der am Ende des Refs festgestellt hat, dass er eines seiner Fächer nicht mag, und gefragt hat, ob er vielleicht nur das andere unterrichten kann.
    Immer mal wieder fragen Leute an, ob sie nach ihrem Gym-Ref nicht vielleicht an die GS wechseln können, weil sie doch lieber mit kleineren Kindern arbeiten würden.
    Und hier fragt halt jemand, ob es eine Möglichkeit geben kann, dass er einen bestimmten Zeitraum in der Woche garantiert nicht für Unterricht eingeplant wird.

    All diese Anfragen haben gemeinsam, dass hier jemand fragt, wie seine persönlichen Befindlichkeiten mit dem System Schule in Einklang zu bringen ist. Jetzt kann man sich darüber amüsieren, wie naiv solche Fragen sind, aber andererseits, woher soll jemand auch wissen, wie das System funktioniert, der noch nicht darin tätig ist? Oder man regt sich darüber auf, welche Ansprüche gestellt werden, aber eine reine Frage ist erst mal keine Anspruchshaltung.

    Bemerkenswert ist jedenfalls, wie sehr unterschiedlich diese Anfragen je nach Hintergrund des Fragestellers aufgenommen werden.

  • Christen und Christinnen können bei Interesse aber sonntags in den Gottesdienst gehen und an Karfreitag trauern.

    Ja, nennt man gesetzliche Feiertage. Und die stehen unabhängig von der Religion jedem Menschen in Deutschland zu.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Darüber hinaus weißt du nicht, welche Christ*innen bei dir 'stoisch jeden Sonntag zum Gebet' in die Kirche gehen. Das fällt in einem christlich geprägten Land eben nicht so auf.

    Das ist mir auch egal bzw ich finde es ja gerade gut, dass ich es nicht weiß, weil es eben nicht in die Schule gehört.

    Und ja, den Terminus "gemäßigt" finde ich angebracht, wenn man auch mal 5 gerade sein lassen kann und z.B. nicht jeden Sonntag in die Kirche rennt oder Fr in die Moschee "MUSS".

  • Der TE hat hier ja durchaus einige sachliche und ausführliche Einschätzungen bekommen, die aber alle in die gleiche Richtung gehen: man wird seine Situation berücksichtigen, aber nicht immer über alle dienstlichen Belange stellen können. Ihm muss klar sein, dass seine oberste Loyalität, zumindest so lange er im Dienst ist, seiner gewissenhaften Dienstausübung gelten muss und private (und damit auch religiöse) Belange dahinter im Zweifelsfall zurückstecken müssen. Ob diese Konflikte dann monatlich, jährlich oder seltener vorkommen, kann kein Mensch beantworten, da es stark von den Bedingungen vor Ort abhängt.

    Aber auch nach meinem subjektiven Empfinden drückt sich der TE vor einer Aussage zu der Frage, ob er denn zumindest grundsätzlich bereit wäre, seine religiösen Verpflichtungen hinter den dienstlichen zurück zu stellen, so dass zumindest bei mir auch der Eindruck entstanden ist, dass die Antwort ein nein ist. Falls dem so sein sollte, würde ich tatsächlich sagen, dass er in der Schule falsch ist.

    Im Übrigen habe ich Zweifel an der Wendung "Ich könnte an einer Brennpunktschule so viel bewirken", denn es geht dem TE um einen Quereinstieg an Gymnasium oder Berufskolleg. Zum einen sind das nicht die Schulformen, an denen der höchste Bedarf daran besteht, pubertierende Jugendliche mit Migrationshintergrund auf die richtige Spur zu bringen, zum anderen halte ich die Vorstellung der TE für naiv, dass alleine sein kultureller und religiöser Hintergrund ihn dazu befähigen würde. Der TE hat bisher 0 Unterrichtserfahrung, da wäre vielleicht mal ein erstes Praktikum eine gute Idee, bevor man im Geiste anfängt absturzgefährdete Jugendliche vor dem Gefängnis zu bewahren.

  • Aber auch nach meinem subjektiven Empfinden drückt sich der TE vor einer Aussage zu der Frage, ob er denn zumindest grundsätzlich bereit wäre, seine religiösen Verpflichtungen hinter den dienstlichen zurück zu stellen, so dass zumindest bei mir auch der Eindruck entstanden ist, dass die Antwort ein nein ist. Falls dem so sein sollte, würde ich tatsächlich sagen, dass er in der Schule falsch ist.

    Ich sehe nicht so, dass er sich vor einer Aussage drückt, im Gegenteil, er sagt es doch recht deutlich und völlig unaufgeregt:

    Wenn es als Lehrer nicht geht, was ich natürlich respektiere, dann ist es so. Dann ist das Lehrer sein aufgrund dessen nichts mehr für mich, was auch okay ist.

  • Ja, nennt man gesetzliche Feiertage. Und die stehen unabhängig von der Religion jedem Menschen in Deutschland zu.

    Ganz so religionsunabhängig ist das aber auch nicht immer. Als Beispiel nehme ich mal Mariä Himmelfahrt. Der Tag ist in Bayern da, wo er nicht gesetzlicher Feiertag ist, für die katholischen Beschäftigten so gut wie ein Feiertag, denn sie dürfen der Arbeit fernbleiben (Art. 4 FTG Bayern). Es kann zwar zu einem Lohnausfall für den Tag führen, aber wem es wichtig ist, kann sich ja dann entsprechend dafür oder dagegen entscheiden. In Bayern sind insgesamt 13 jüdische Feiertage genauso gestaltet (Art. 6 FTG Bayern). Und diesen Schutz für jüdische Feiertage gibt es in mehreren Feiertagsgesetzen (in NRW nach § 9 FeiertagG NW für insgesamt drei jüdische Feiertage, im Saarland nach § 6a SFG) oder jedenfalls für die Zeit des Gottesdienstbesuchs (in Hessen nach § 4 HFeiertagsG, in Schleswig-Holstein nach § 7 SFTG für Angehörige aller Religionsgemeinschaften und in Baden-Württemberg nach Art. 2 IsrRelGVtrG und § 4 FTG BW für jüdische Arbeitnehmer).

    Ich finde es auch etwas zu kurz gegriffen, wenn man den Sonntag allgemein zum Feiertag macht, weil er die Mehrheit abdeckt, dann aber der Minderheit sagt, sich damit zufriedengeben zu sollen und dann noch irgendeinen Neid zeigt, wenn Menschen anderer Religionsangehörigkeit eine Extrawurst bekommen.

    Und ja, die Feiertagsgesetze helfen dem TE nicht, da der Freitag im Islam kein Feiertag ist. Der Islam ist diesbezüglich aber auch besonders pflegeleicht, da er nur zwei Feiertage kennt. Das wird die Gesellschaft wohl verkraften.

  • Es ist so schön, dass wir endlich mal wieder einen herrlichen kontroversen Thread haben. Das Forum war so stinkelangweilig die letzten Monate. Eigentlich ist seit Schließung des Corona-Threads selten wirklich was relevant los.

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