Freitagsgebet als Lehrer

  • Hallo Liebe Lehrer, Ich stehe vor der Berufswahl und wollte mal fragen, wie es mit der Unterrichtseinteilung ausschaut. Als Muslim MUSS ich jeden Freitag in die Moschee je nach Sommer-/Winterzeit wäre es um 13:15 oder 14:15, jeweils so 30-45min. Ich hatte einen muslimischen Lehrer, der Freitags um dieser Uhrzeit frei bekam von der SL. Hat man als Lehrer einen Anspruch drauf oder muss man das mit der SL seperat vereinbaren. LG (Lehramt Gymnasium oder BK)

  • Einen Anspruch darauf wirst du nicht haben. Eine gute Schulleitung wird dies zu berücksichtigen wissen, aber das weißt du eben erst, wenn du an einer Schule bist.

  • Freund von mir ist in der IT im ÖD. Ist kein Problem

    Dann mach das, wenn du auf der "sicheren" Seite sein willst. Dass du in der Moschee sein "musst" ist kein Müssen im rechtlichen Sinne, für das du freigestellt werden müsstest.

  • Dann mach das, wenn du auf der "sicheren" Seite sein willst. Dass du in der Moschee sein "musst" ist kein Müssen im rechtlichen Sinne, für das du freigestellt werden müsstest.

    Jedenfalls für Angestellte kommt aber auch § 616 BGB in Frage. Die Möglichkeit besteht also durchaus, für das Gebet freigestellt zu werden. Für das Freitagsgebet ergibt sich allerdings durch die Länge und den Moscheebesuch eine recht große Abwesenheitszeit.

  • Jedenfalls für Angestellte kommt aber auch § 616 BGB in Frage. Die Möglichkeit besteht also durchaus, für das Gebet freigestellt zu werden. Für das Freitagsgebet ergibt sich allerdings durch die Länge und den Moscheebesuch eine recht große Abwesenheitszeit.

    Würde es so ca. auf 1h Abwesenheit einschätzen. Inklusive Fahrtweg.

    Moscheen gibt es in der Nähe von Brennpunktschulen in NRW zuhauf.

  • Jedenfalls für Angestellte kommt aber auch § 616 BGB in Frage. Die Möglichkeit besteht also durchaus, für das Gebet freigestellt zu werden. Für das Freitagsgebet ergibt sich allerdings durch die Länge und den Moscheebesuch eine recht große Abwesenheitszeit.

    Die relevante Einschränkung hast du bereits vollkommen richtig erkannt. Der §616 BGB ist u.U. für sehr kurzzeitige Gebete am Arbeitsplatz anwendbar, aber mit hoher Sicherheit nicht für ein so langes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Für die Schule ist es in der Praxis aber ohnehin etwas einfacher: Man bittet bei der Stundenplangestaltung um Berücksichtigung dieses "Sperrslots" und nimmt in Kauf, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.

  • Als Muslim MUSS ich jeden Freitag in die Moschee je nach Sommer-/Winterzeit wäre es um 13:15 oder 14:15, jeweils so 30-45min.

    Dürfen Muslime also nicht in den Schichtbetrieb bzw. Jobs mit festen Arbeitszeiten?


    Ähm nein, nicht selten haben diese dennoch definierte Kernarbeitszeiten und weisen lediglich eine Gleitspanne beim Arbeitsbeginn und -ende auf.


    Das!

  • Der war gut, Freitags wollen alle früher Schluß machen. Da wird es in den wenigsten Firmen viele Termine am Nachmittag geben.

    Also ich kenne einige im Freundeskreis, die da noch Termine/Arbeitszeit haben.

  • Der war gut, Freitags wollen alle früher Schluß machen. Da wird es in den wenigsten Firmen viele Termine am Nachmittag geben.

    Das deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Ich hatte Projekte in vielen der DAX-30-Konzerne und da waren Meetings am Freitagnachmittag durchaus Usus.

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