Wenn das Bürgergeld geringer wäre, wäre der Abstand unserer Gehälter zum Bürgergeld ja auch wieder größer und der Staat müßte unsere Besoldung nicht nach oben anpassen. So könnte er gleich doppelt Geld sparen.
Nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Abstand zum Grundsicherungsniveau für die Beamtenbesoldung nicht mehr relevant. Als neue Untergrenze gilt die Prekaritätsschwelle, die bei 80% des Medienäquivalenzeinkommens liegen soll.