Und warum hat ein Schulleiter einer Abordnungsschule so viel Macht ?
Beiträge von Fridolina007
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Wenn man dich angeblich doch braucht, könnte es vielleicht darum gehen, eine Verbeamtung zu verhindern, da diese angeblich teurer sei ?
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Ist denn die Sekretärin in den Sommerferien durchgängig tätig oder vielleicht schon im Jahresurlaub ?
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Welche Aspekte meinst du konkret ? Ihre räumliche Bindung ? Ihre Kinder ?
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Ich kenne das System zwar nicht, aber ist es dann so, dass der Schüler in seinem eigentlichen schriftlichen Fach wiederum eine Klausur zu wenig geschrieben hat ? Falls ja, hätte es ja auch der anderen Lehrkraft oder der Oberstufenleitung auffallen müssen, da ja sicher auch alle Klausuren irgendwo zentral einzutragen sind....
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Willst du gleich nach den Ferien in ein anderes Bundesland wechseln oder erst ein Jahr später ?
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Was ich nicht verstehe: Wenn die Abordnungsschule nun eine neue Lehrerin hat, warum sollst du noch weiterhin von deiner Stammschule abgeordnet werden ?????
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Was war denn eigentlich das Ergebnis dieses "Gesprächs" ? Sollst du nächstes Schuljahr wieder abgeordnet werden oder nicht, da man ja inzwischen eine neue Kollegin gefunden hat ? Wirst du aufgrund fachlicher oder gesundheitlicher Zweifel verstärkt überprüft ? Soweit ich ersehen kann, geht es doch nicht einmal um Fachliches oder Pädagogisches ? Oder diskreditiert man dich einfach als "unerfahrene" , junge Lehrkraft ? Dabei wäre zu bedenken, dass jeder einmal jung angefangen hat.
Das muss doch alles in einem Protokoll stehen....Hast du ein solches ?
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Noch ein Tipp zum Thema Gesprächstechnik: Wenn dir ein Schulleiter vorwirft, dass du immer montags und dienstags krank seist, könntest du nachfragen, was er denn damit konkret sagen wolle. Somit wäre die Erklärungsnot wieder auf der anderen Seite..... Aber aufgrund der zahlenmäßigen Unausgewogenheit hattest du ja leider kaum Gelegenheit, dich zu äußern....
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Bekommst du noch ein Protokoll bzw. hast du eines unterschrieben ?
Du bräuchtest etwas schriftlich, gegen das du vorgehen kannst. Ansonsten schiebt es stets der eine auf den anderen.
Eigentlich ist doch dein Ziel, das Bundesland zu verlassen. Dann würde ich kräfteschonend vorgehen ....
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Das andere Bundesland bräuchte dich dann aber vielleicht schon bald. Und dann bräuchtest du zumindest eine Freigabe, oder ?
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Welcher Zeitpunkt bezogen auf eine Kündigung des Angestelltenverhältnisses wäre für Marie_September eigentlich am sinnvollsten (Kündigungsfristen, Anrechnung von Dienstjahren,...) ? Oder wäre ein Auflösungsvertrag besser, wenn er denn gewährt wird ?
Man hat eine neue Kollegin ? Aha, dann warst du also nur Platzhalterin ?
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Anstelle des Lehrers hätte ich zunächst ein Vier-Augen-Gespräch gesucht, bevor ein Übergeordneter hinzugezogen wird, auch wenn das Vertrauensverhältnis durch die wiederholt ungerechtfertigten Anschuldigungen bereits gelitten hat. Es wäre zu prüfen gewesen, ob es sich eher um die Sachebene (Angst vor Verstößen gegen den Datenschutz) oder die persönliche Ebene (wiederholter Vorwurf frühmorgens) gehandelt hat. Da es offenbar jedes Mal frühmorgendliche Aktionen waren, könnte es auch sein, dass die Konrektorin jeweils ihre Launen am "Erstbesten" ausgelassen hat, was natürlich fern von jeglicher Angemessenheit ist.
Interessant ist, dass sie die Verhaltensweisen der früheren Rektorin kannte und sich darauf bezog.
M i t der neuen Konrektorin bestand sicher kein Verhältnis, sondern eher z u ihr......
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Eine unausgewogene Altersstruktur im Kollegium ist meistens ein Problem. Tendenziell kann ich aber eher eine starke Verjüngung beobachten, wodurch die Arbeit älterer Kollegen indirekt entwertet wird, deren Anzahl stark rückläufig ist, da etliche vorzeitig ausscheiden.
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Puh, das ist ja ungeheuerlich.
Mir stellen sich hier noch mehr Fragen:
1) Ist der Schüler direkt nach der "Körperverletzung" zum Arzt gegangen, um diese dokumentieren zu lassen ? Das wäre z.B. auch bei einer Unfallanzeige unverzichtbar.
2) Wie hat sich der Schulleiter nach dem Gespräch mit dem Vater dir gegenüber verhalten ? Auch wenn es sich um eine katholische Privatschule handelt, kann man nicht immer nach dem Willen der Eltern von provozierenden Schülern gehen, zumal es letztlich erst recht dem Ruf der Schule schaden könnte.
3) Hast du sämtliche datenbezogenen Unterlagen, die dich betreffen ? Die Formulierung "Nach meiner Kenntnis" klingt nämlich danach, als hättest du nicht alles schriftlich. Notfalls den jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz einschalten; dieser beschafft dir diese (widersprüchlichen) Aussagen.
4) Schmerzensgeld ? Einigung ? Die "Lösung" hätte wohl keine konstruktive Fortsetzung deiner beruflichen Tätigkeit ermöglicht.
5) Gerade im Treppenhaus darf niemand provozieren, da es im Ernstfall wirklich gefährlich werden könnte: Man sollte wie in Coronazeiten eine Absperrung zwischen beiden Spuren einrichten, sodass sich niemand von der anderen Seite in den Weg stellen kann. Was unternimmt die Schulleitung zur künftigen Prävention solcher Situationen ?
6) Die Tatsache, dass sowohl die Einträge in der Schul-App als auch die Zeugenaussagen nicht berücksichtigt wurden, könnte für Befangenheit des Richters (gegenüber Lehrern allgemein ?) sprechen. Und wie kann es sein, dass einem Vater geglaubt wird, der nicht einmal dabei war und dessen Aussage sich nicht einmal mit der seines eigenen Sohnes deckt ?
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Was ich nicht verstehe: Die Abordnungsschule hatte doch wohl dringenden Bedarf angemeldet. Befindet sich da nun schon der nächste Kandidat in der Pipeline, so dass man abkömmlich ist ?????
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Würde das neue Schulamt nicht eher bei deiner Stammschule nachfragen als bei der Abordnungsschule ?
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Damit kenne ich mich auch nicht so gut aus, aber vielleicht könntest du KI dazu gezielt befragen.
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Vielleicht hat sich der BPR erschrocken über die Strukturen an eurer Schule, die offenbar von oben gedeckt werden. Aber diese müssten eigentlich schon vorher bekannt gewesen sein.
Es ist unerheblich, auf welchem Wege nun so viele Personen involviert worden sind. Es ist ein großer Fall daraus geworden. Bitter ist, dass auch am unschuldigen Opfer immer irgendetwas hängen bleibt.
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Wie sind denn die Einstellungsaussichten in dem anderen Beruf ? Ja, stimmt, du könntest einfach kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anstreben.
Falls du später irgendwo verbeamtet werden solltest, wäre es wichtig, dass zwischen den Angestellten- und Beamtenjahren möglichst keine Pausen liegen, damit die zurückliegenden Jahre als Erfahrungszeiten angerechnet werden.
Wenn der Lehrerbedarf im anderen Bundesland groß genug ist, muss gar nichts begründet werden. Es gibt dann eine neue Probezeit und gut ist.
Trotzdem würde ich einen Anwalt in die Akte schauen lassen oder den jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz beauftragen, alles über dich Gesammelte dir offen zugänglich zu machen. Aber ein Schulleiter einer Abordnungsschule dürfte nicht befugt sein, da etwas in deine Akte legen zu lassen.....
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