.....vielleicht größere Chancen auf der Karriereleiter...
Beiträge von Fridolina007
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Verstehe ich das richtig, dass es dir weniger darum geht, dass du - nach schriftlicher Vereinbarung, die zwingend einzuhalten ist, auch wenn du nicht das jeweils günstigste Angebot wählst - deine gesamten Unkosten zurückerhältst, sondern eher darum, dass du dir wie ein Bittsteller vorkommst, obwohl doch die Schule dich gebeten hat, dieses Projekt zu übernehmen ?
Etwas heikel finde ich den Aspekt der Haftung bzw. Versicherung, und zwar nicht nur beim Kauf und Transport der z.T. schweren Materialien in deiner privaten Zeit, sondern auch bezogen auf potentielle Schülerunfälle, wenn z.B. Verletzungen mit Werkzeugen wie Hammer etc. vorkommen - schließlich bist du keine ausgebildete Lehrkraft im Fach Werken......
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Gewährung von Korrekturtagen unter der Bedingung, dass man an anderer Stelle zusätzlich zu vertreten hat ? Sind bei euch als Kompensation für abiturbedingte Mehrarbeit nicht per Erlass Korrekturtage vorgesehen ? Wenn ja, warum müssen diese noch "nachgearbeitet" werden, was den Zweck von Korrekturtagen quasi ad absurdum führt ? Es wird höchste Zeit für eine korrekte Arbeitszeiterfassung.....
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Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Hausärzte nicht mehr allzu lange krankschreiben dürften, zumal sie keine wirklichen Fachärzte sind und unser Bundeskanzler gemäß einer gewissen Äußerung auch alles dafür tun würde, dass Betroffene nicht allzu lang krankgeschrieben sind, um das Gesundheitssystem nicht zu belasten. Was er damit im Ernstfall anrichten könnte, möchte ich mir gar nicht ausmalen....
Zunächst einmal ist es wichtig, nicht zu einem Psychologen zu gehen, da dieser kein Arzt ist und auch nicht krankschreiben könnte. Er könnte allenfalls dem Hausarzt zuarbeiten. Es bliebe nur ein Psychiater, der aber sicherlich in heutigen Zeiten (nach Corona) lange Wartenzeiten aufweist. Es bliebe noch ein Neurologe, der meist gleichzeitig Psychiater und ggf. noch Gutachter ist und der Privatpatienten vielleicht schnell einen Termin geben könnte. Einfach mal diese Kombi in deinem Umfeld googeln....
Immerhin scheinst du schon Kontakt zu einem Psychiater gehabt zu haben. Der könnte dich vorerst weiter behandeln und krankschreiben. Stehen deine Probleme wirklich nur im Zusammenhang mit der Verdachtsdiagnose "Autismus" oder gibt es zudem objektiv belastende Faktoren bei deinen Arbeitsbedingungen in Berlin ?
Ich hoffe, dir geholfen zu haben und wünsche dir von Herzen alles Gute !
P.S. Es ist ansonsten heutzutage wirklich nicht ehrenrührig, (als Lehrkraft) psychisch zu erkranken und einen Seelenarzt aufzusuchen.
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Das Hintenherum, unabhängig davon, wer da jeweils involviert ist, finde ich ebenfalls absolut unangemessen, zumal es ein Vertrauensverhältnis untergräbt. Es hätte zumindest vorab ein Gespräch stattfinden müssen. Womöglich hat die Schulleitung Angst, dass Kollegen gegeneinander ausgespielt werden.
Von der Sache her finde ich es bemerkenswert, dass sich hier auch eine Schulleitung traut, Schülerleistungen anzuzweifeln. Ich der Regel verhält es sich eher so, dass die Lehrkraft mit einem Plagiatsverdacht durchgreifen will und die Schulleitung einknickt.
Bist du dir sicher, dass es sich um einen Affront gegen deine Person handelt oder eher gegen den täuschenden Schüler ?
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Ich rate dringend davon ab, während einer Krankschreibung Aufgaben zu schicken, zumindest in deinem Fall. Ansonsten wird es so ausgewertet, dass du in Wirklichkeit gar nicht krank bist, und bekommst neuen Stress hinzu.
Nicht ausgewiesene angebliche Vertretungsstunden: Erstelle am besten für jeden Tag ein Bildschirmphoto über den jeweiligen Vertretungsplan.
Weißt du, aus welchen Gründen deine ursprüngliche fachbegleitende Lehrkraft so lange ausfällt ? Hängt das womöglich auch mit dem unseligen Klima zusammen, das von Vetternwirtschaft und Opportunismus geprägt ist ? Immerhin stand sie abweichend von anderen fair an deiner Seite, was offenbar nicht zu den vorherrschenden Strukturen passt...
Insgesamt scheinst du ein gutes und kritisches Gespür für soziale oder besser unsoziale Strukturen zu haben, was natürlich nicht gerne gesehen wird, da sich niemand gern ertappt fühlt. Aber das sind trotzdem eigentlich unabdingbare Voraussetzungen für eine gute Lehrkraft.
Interessant finde ich den Begriff "narzistische Persönlichkeit": Die Krux ist, dass du es solchen Leuten niemals recht machen kannst: Einerseits sollst du ein Abbild von ihnen sein, damit sie sich bestätigt fühlen, andererseits wittern sie darin wiederum eine Konkurrenz...
In Zeiten des Lehrermangels würde ich vielleicht versuchen, wieder in deine alte Heimat (Hessen) zu kommen. Du hast es nicht nötig, dich so behandeln zu lassen.
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Ja, eben von KI übernommen während der Unterrichtsstunde, wie du schriebst. Deshalb heißt es ja auch "Plagiatsprüfer"....
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Dass unerlaubte KI verwendet wird, passiert auch erfahrenen Lehrkräften. Mittlerweile soll es Geräte in Stiftoptik geben, die völlig unauffällig sind.
Gut ist, dass du den Vorgang als Plagiat wertest und nicht als Täuschungsversuch. Denn dann käme voraussichtlich die bekannte Leier: "Ich habe das vorher zufällig gelesen und auswendig gelernt."
Wenn dir die Plagiatssoftware sogar Recht gibt, dann würde ich auch nicht die Schulleitung um Erlaubnis fragen. Erstelle ein Bildschirmphoto über diese Prüfung und hefte diesen Beweis ggf. unter die Arbeit. Ich glaube nicht, dass dann noch jemand zur Schulleitung rennt...
Und ich meine ein Gerichtsurteil gelesen zu haben, das sich auf einen Anscheinsbeweis stützt. Dann ist der Schüler von einer Beweislastumkehr betroffen.
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Für wiederholte Unpünktlichkeiten ohne entschuldbaren Grund habe ich ebenfalls absolut kein Verständnis, da es letztendlich auch auf das Schülerverhalten "abfärbt".
Was die Verfügbarkeit von Wörterbüchern, Bibeln, Atlanten und anderen unverzichtbaren Hilfsmitteln betrifft, wäre allerdings ein (abschließbarer) Klassenschrank in jedem Raum sinnvoll, damit Lehrkräfte nicht kurz vor Klausurbeginn solche Gewichte über mehrere Stockwerke hinauf- und später wieder hinunterschleppen müssen.
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Solange du nicht krank wirst bzw. dich krank meldest, wird es so interpretiert werden, dass keinerlei Problem vorliegt. Du giltst dann als für das Kerngeschäft besonders belastbar, was man weiterhin ausnutzen wird, auch wenn du ständig an deine Grenzen gehst.
Versuch dich am besten durch AGs zu entlasten, die ja in Niedersachsen voll zum Deputat gehören. Gleichzeitig erhältst du öffentlichkeitswirksame Lorbeeren, zumal du nur mit willigen SchülerInnen arbeiten darfst.
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Wenn sich bereits Aufkleber einer Holzfirma auf den Stämmen befinden, gehe ich davon aus, dass der illegale Verkaufsvorgang bereits stattgefunden hat bzw. abgeschlossen ist. Dies stellt einen Grund mehr dar, unverzüglich die Polizei einzuschalten.
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Falls ein Versehen im Zusammenhang mit der Grundstücksgrenze vorliegt, würde Paragraph 34 GG (Amtshaftung) greifen.
Ansonsten gibt es leider wie befürchtet auch "Gemeinwohlbelange", die ein Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken rechtfertigen wie z.B. Sturmschäden, Brandgefahr etc., aber auch Bauvorhaben oder Umgestaltung des öffentlichen Raumes.
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Das Fällen von Bäumen ist offenbar bis 30. September tatsächlich strafbar.
Diesbezüglich musst du evtl. noch aufpassen, dass man dir diese Straftat nicht noch in die Schuhe schiebt, zumal ja noch die Stämme auf deinem Grundstück liegen...
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Mag sein, dass es länger dauert, aber es könnte eine zusätzliche Möglichkeit ohne weitere Kosten darstellen und ggf. eine Berufung der Gegenseite im Keim ersticken.
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Sorry, den Fehler korrigiere ich gleich...
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Tipp: Petitionsausschuss des Saarlandes anschreiben, der als Schnittstelle zwischen Behörden und Bürgern gilt und die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge prüft.
Das könnte vielleicht auch einen kostspieligen Anwalt ersetzen bzw. dessen Arbeit wirksam unterstützen.
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Tote Bäume, z.B. aufgrund von Käfern, die das Innere faulig werden lassen wie bei unserem Birnbaum, der letztes Jahr nichts mehr getragen hat, gehen die Gemeinde einen feuchten Kehrricht an - es sei denn, sie gefährden in irgendeiner Weise angrenzende Bereiche durch potentielles Umkippen. Und dass gleich 140 Bäume morsch gewesen sein sollen, halte ich für ein Märchen.
Ich vermute, dass man am idyllischen Waldesrand einen größeren Wohnkomplex (Altenheim, sozialer Wohnungsbau etc.) oder Kindergarten errichten und inzwischen sogar Privateigentum Abwesender antasten möchte, zumal es meines Wissens einen Passus gibt, dass Privateigentum in manchen Fällen vor dem sog. Gemeinwohl zurückstecken soll. ..
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Derartige Vorgänge (u.a. mündliche Ankündigung: Woher hat die Firma deine Telefonnummer ? Warum fragt die Gemeinde dich nicht persönlich und schriftlich bzw. mit konkreten Angaben ? Du kannst nun auch dein Grundstück nicht voll nutzen, da dort gefällte Bäume stehen etc...) sind eine einzige Ungeheuerlichkeit bzw. Unverschämtheit, bei der offenbar deine Abwesenheit schamlos ausgenutzt wurde.
Womöglich geht es nicht nur um Geschäftemacherei mit Holz, sondern vielleicht auch um BAUPLÄNE ?
Meinem Vater war vor Jahrzehnten mal eine üble Angelegenheit im Zusammenhang mit einem sog. Vorkaufsrecht widerfahren, bei dem ebenfalls unzählige Bäume gefällt wurden, das Stück Land "für ´nen Appel und ´n Ei" abgetreten werden musste und letztlich lukrative Häuser des Betreuten Wohnens auf seinem ehemaligen Teilgrundstück gebaut wurden. Später hat er einen Formfehler gefunden (Rückdatierung auf einen Sonntag) und mittels einer Petition an den Landtag einen gewissen Schadensersatz erzielen können, der aber sein Trauma nur zum Teil auffangen konnte.
Beweisphotos zu erstellen ist richtig und wichtig. Vielleicht könntest du bei der Holzfirma nachfragen, deren Namen da an den Baumstämmen zu finden ist ?
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Es handelt sich grammatisch gesehen um eine sog. interrogativische Verschränkung. Das bedeutet, dass sich das Fragewort auf den untergeordneten Satz bzw. dessen Prädikat bezieht.
Ein entsprechendes ähnliches Phänomen ist die Verschränkung mit einem Relativpronomen. Beides gibt es auch in lateinischen Satzkonstruktionen.
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Hat die Klassenlehrerin dir denn mitgeteilt, was die Schüler dir überhaupt vorwerfen ? Das müsstest du unbedingt rechtzeitig VOR jeglichen Gesprächen wissen, und zwar schriftlich.
Bisher hat sie dir nur einen Vorwurf bezüglich der Notenvergabe gemacht, und zwar wohl eher aus ihrer Sicht, was überhaupt nicht zur Sache beiträgt, zumal sie die Leistungen in deinem Unterricht nicht beurteilen kann und ferner Leistungen und Verhalten möglichst voneinander getrennt werden sollten. Und selbst wenn es einen Zusammenhang mit der Notengebung geben sollte, wäre das kein Grund für eine Hospitation.
Du könntest ihr ja vorschlagen, im Gegenzug auch mal bei ihr zu hospitieren, um "dazuzulernen". Mal sehen, ob ihr das recht wäre...
Auf tribunalartige Gespräche, bei denen du in der Defensive wärst, würde ich verzichten.
Der Polizei gegenüber hätte ich durchaus einen Verdacht geäußert, denn man hätte dann z.B. Fingerabdrücke abgleichen können.
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