Beiträge von Fridolina007

    Hat die Klassenlehrerin dir denn mitgeteilt, was die Schüler dir überhaupt vorwerfen ? Das müsstest du unbedingt rechtzeitig VOR jeglichen Gesprächen wissen, und zwar schriftlich.

    Bisher hat sie dir nur einen Vorwurf bezüglich der Notenvergabe gemacht, und zwar wohl eher aus ihrer Sicht, was überhaupt nicht zur Sache beiträgt, zumal sie die Leistungen in deinem Unterricht nicht beurteilen kann und ferner Leistungen und Verhalten möglichst voneinander getrennt werden sollten. Und selbst wenn es einen Zusammenhang mit der Notengebung geben sollte, wäre das kein Grund für eine Hospitation.

    Du könntest ihr ja vorschlagen, im Gegenzug auch mal bei ihr zu hospitieren, um "dazuzulernen". Mal sehen, ob ihr das recht wäre...

    Auf tribunalartige Gespräche, bei denen du in der Defensive wärst, würde ich verzichten.

    Der Polizei gegenüber hätte ich durchaus einen Verdacht geäußert, denn man hätte dann z.B. Fingerabdrücke abgleichen können.

    Wenn die Arbeitszeit von 8 bis 15 Uhr angesetzt ist, in der man offenbar auch Bereitschaft hat, musst man eigentlich keine Mails mehr am Abend lesen. Oder soll jeder letztlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen ?

    Ich kann beide Seiten verstehen.

    An deiner Stelle hätte ich versucht, mich mittels PR gegen eine Abordnung zu wehren, da gesundheitliche und familiäre Gründe (Scheidung, alleinerziehend, was sich wiederum auch auf die Gesundheit der Kinder auswirkt) dagegensprechen. Bei Abordnungen erhältst du ansonsten auch bei Teilzeit stundenplantechnisch prinzipiell eher ungünstige Stundenpläne, die das Finden passender Arzttermine erschweren.

    Bezogen auf das Lebensalter hat man an manchen Schulen den Eindruck, dass die jüngeren KollegInnen bei Beförderungen bevorzugt werden, da sie ja das jeweilige Amt bis zur Pensionierung länger ausüben können....

    Bei einer Vertretungsstelle wärst du sicher ebenfalls an vereinbarte Zeiträume gebunden, wenn du in dem Bundesland bleiben willst, würdest aber überdies noch Gefahr laufen, in den Sommerferien arbeitslos zu sein und kein Arbeitslosengeld zu erhalten.

    Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Angestellter könntest du rechtzeitig kündigen, aber ein Verbleib im gleichen Bundesland wäre auch mehr als fraglich.

    Da wäre wohl die Übernahme ins Beamtenverhältnis mit späteren begründeten Versetzungsanträgen noch die beste Option.

    Die von dir geschilderten Vorgänge entsprechen nicht nur fehlender Wertschätzung, sondern grenzen bereits an Diskriminierung. In solchen Strukturen würde ich mich an deiner Stelle auch nicht an den örtlichen Personalrat wenden, sondern nur an den Bezirkspersonalrat.

    Wichtig wäre das Führen eines Tagebuchs als Grundlage für eine Versetzung.

    Davon unabhängig könnte es paradoxerweise sein, dass man mehr Wertschätzung erfährt, wenn man nicht immer verfügbar ist. Also solltest du dich vom Arzt öfter krankschreiben lassen.

    Lehrerzentriertheit (in Gestalt des sog. fragend-entwickelnden Verfahrens) war in meiner Ausbildungszeit ein Qualitätsmerkmal, zumal man so im Unterrichtsgespräch Binnendifferenziertheit umsetzen konnte.

    Heutzutage soll offenbar dIe Lehrkraft möglichst gar nicht mehr sichtbar sein; vielmehr sollen Schüler Gespräche untereinander führen und Plakate malen, anstatt dass die fachliche Ebene sowie Inhaltssicherung im Vordergrund stehen.

    Lass dich von Ideologen nicht entmutigen.

    Es scheint auch Fälle zu geben, bei denen die öffentlichkeitswirksamen Zusatzaufgaben motiviert und gewissenhaft ausgeübt werden, jedoch das eigentliche Kerngeschäft, der Unterricht, vernachlässigt wird. Auch so kann Mehrarbeit verhindert werden....

    Habe gerade mal recherchiert und mit Entsetzen gesehen, dass die genannte Behörde in BW sehr schlechte Rezensionen erhalten hat, da sie sich zumindest in den letzten Jahren kaum zurückgemeldet haben soll. Dabei wäre es eine so schöne und wirksame Überraschung für die Schulleitung, wenn sie völlig unerwartet einen Brief vom Landesdatenschützer erhalten würde. ......

    Vielleicht würde ein Vorabtelefonat helfen, damit man den Namen eines konkreten Ansprechpartners hat, der sich dann umso verantwortlicher fühlt. Die Urlaubszeiten wären dabei auch zu erfragen, damit man nicht unnötig lange warten muss.

    Parallel dazu solltest du auf jeden Fall die Personalräte einschalten, die ebenso auf diese datenschutzrechtlichen Missstände reagieren müssten. UND: Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten an der Schule ? Falls ja: Gerade der ist auch für Datenschutz auf elektronischer Ebene zuständig.

    Jedenfalls hatte in meinem Fall damals der zuständige Dezernent vor meinen Ohren die damalige Schulleiterin darauf hingewiesen, dass mir die Beschwerde unbedingt gezeigt werden müsse....Dies hatte leider auch der Bezirkspersonalrat nicht auf dem Schirm gehabt, weswegen man es ihm unbedingt mitteilten müsste.

    Für den Fall, dass dann die Beschwerde plötzlich völlig gegenstandslos werden sollte und vor einer Übergabe an dich vernichtet wird, kannst du dich freuen. Andererseits wäre das aber auch eine Vernichtung von Beweismaterial dafür, dass gegen dich gesammelt wird....

    Sorry, ich habe eben erst gelesen, dass es hier Neuigkeiten gibt.

    Zum Thema "Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg" (Adresse müsstest du selbst herausfinden):

    Beschränke dich zunächst einfach nur auf die besagte (Email-)Beschwerde(n) der Mutter, die an die Klassenlehrerin geschickt und dann weiter an die Schulleitung gereicht wurde(n), ohne dass du bisher Konkretes in der Hand hattest, um eventuelles Fehlverhalten abstellen zu können.

    Nach etwa 3 Wochen kannst du mit einer Reaktion rechnen, indem dir der Datenschützer erklärt, dass er die Schulleitung aufgefordert hat, den Inhalt der Beschwerde samt Beschwerdeführerin offenzulegen. Ich habe damals per normalem Brief kommuniziert.

    Folgender Text könnte als Anregung dienen:

    Sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung Schule,

    mir ist am. . ... 2024 Folgendes widerfahren:

    Ich als in der Wiedereingliederung befindliche Lehrkraft wurde unvermittelt zur Schulleitung meiner Grundschule X in Y zitiert und mir wurde eröffnet, dass eine aufgrund des Fehlverhaltens ihres Sohnes allzu bekannte Mutter zuvor eine Beschwerdemail (oder mehrere ?) über mich an die Klassenlehrerin geschickt hat. Obwohl dieses angebliche Fehlverhalten mich betraf, wurde ich bisher von keiner Seite konkret über die gegen mich erhobenen Vorwürfe sachlich informiert, die angeblich die gesamte Klasse betreffen. Diesen Wortlaut benötige ich aber, um den Wahrheitsgehalt zu prüfen und eventuelles Fehlverhalten meinerseits abstellen zu können. Als Grund wurde einseitig das Vertrauensverhältnis zur o.g. Familie angegeben. Klärungsgespräche sowie meine vorgesehene Wiedereingliederung können m.E. jedoch durch diese Art der Kommunikation nicht gelingen. Weiterhin wüsste ich gerne, in welcher Akte dieses Schriftstück nun zu finden ist.

    Vor allem ist mir durch andere Fälle bekannt, dass ich ein Anrecht auf komplette Einsicht in alle über mich gesammelten Beschwerden habe.

    Deshalb würde ich Sie bitten, letztlich im Sinne aller Beteiligten mir diese Informationen zukommen zu lassen. Herzlichen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Genau diesen Satz der Klassenlehrerin, den Quittengelee zitiert, finde ich auch völlig unmöglich ! Schließlich betrifft die Mail dich persönlich und ungeprüfte Inhalte wurden schließlich weitergegeben an höhere Stelle, die unbeteiligt offenbar als Richter fungieren soll.

    Der Schulleiter muss zwar den Konflikt wieder nach unten befördern, aber:

    Das Gespräch hätte m.E. nicht mit der ganzen Klasse, sondern nur mit der beschwerdeführenden Familie geführt werden dürfen. Dabei hätte dich z.B. auch eine Sozialpädagogin (als Zeugin) unterstützen können.

    Einen Klassenwechsel finde ich als Außenwirkung nicht geeignet, eher den Wechsel an die alte Schule, wie auch Quittengelee vorschlägt.

    Neben Bezirkspersonalrat und Rechtsanwalt könntest du übrigens noch sehr wirkungsvoll und kostenlos eine andere Stelle schriftlich per Brief kontaktieren:

    Den Landesbeauftragten für den Datenschutz deines Bundeslandes.

    Mithilfe dieser Stelle wirst du in Kürze den gesamten Wortlaut der Beschwerde samt Namen der Beschwerdeführer erhalten. Denn was viele nicht wissen: Der Datenschützer verschafft dir auch sämtliche über dich gesammelte Daten.

    Und es ist eine amtliche Behörde, die quasi Kontrollfunktion über deine Vorgesetzten hat. Damit könntest du dir enormen Respekt verschaffen, da du deine Rechte kennst und wahrnimmst.

    Danach könnte ein Rechtsanwalt oder Bezirkspersonalrat die Schwachstellen dieses Schreibens zerpflücken.

    Dass du noch nicht deine Freude an deinem Beruf verloren hast, ist bemerkenswert und ein guter Ansatz.

    Lass dich nicht verunsichern !

    Noch etwas: Du hast doch im Rahmen deiner Wiedereingliederung einen Fallberater ? Schildere ihm die Vorfälle aktenkundig per Mail und frage, ob auf diese Weise eine Wiedereingliederung überhaupt sinnvoll ist, wenn man über dich kommuniziert statt mit dir.

    Dies könnte sehr wichtig sein für den Fall, dass man dich für dienstunfähig erklären will....

    Viel Erfolg !

    Liebe "ThaTeacher",

    dass deine Erlebnisse gerade dir mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen absolut nicht gut tun bzw. einer Wiedereingliederung geradezu entgegenstehen, leuchtet ein.

    Es ist dabei keineswegs so, dass du andere in Schwierigkeiten bringst, sondern du selbst wirst von mehreren Seiten massiv in die Defensive gedrängt und geradezu "plattgemacht".

    1) Durch eine stufenweise Wiedereingliederung an einer völlig neuen Schule unter ständiger Veränderung des Stundenplans wird deine Außenseiterrolle sofort im neuen Kollegium und womöglich auch bei Schülern und Eltern publik, auch unabhängig von deinem Verhalten. Somit wird Vorurteilen Vorschub geleistet.

    2) Du sollst dich in der Wiedereingliederung "beweisen", d.h. du bekommst offenbar nur noch diese eine "Chance" unter o.g. widrigsten Umständen (dass es offenbar in der 3. Klasse läuft und du prinzipiell noch Motivation hast, bleibt dabei völlig unberücksichtigt) und darfst sie nicht vertun. Mir stellt sich die Frage: Ist dieser immense Druck mit dem Prinzip einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit überhaupt vereinbar ? Ferner mit dem Fakt eines sich allgemein verschärfenden Lehrermangels, gerade an Grundschulen ?

    3) Es wird von Seiten der Mutter und der "Kollegin" über dich statt mit dir kommuniziert, und zwar wiederholt. Wären es wirklich so ernste Aspekte, hätte man bereits nach der ersten Mail mit dir sprechen sollen, um weiteren "Schaden" von den Schülern abzuwenden.

    4) Es beschwert sich typischerweise ausgerechnet die Mutter des größten Störenfrieds über subjektiv als ungerecht empfundenes Verhalten, ohne auch nur deine Seite als Erwachsene anzuhören, was das Fehlverhalten dieses Schülers immer mehr fördert - und sicherlich irgendwann auch gegen weitere Lehrkräfte. - Perfide ist, dass sicher gleichzeitig erwartet wird, dass du diese Störungen durch konsequente Maßnahmen abstellst. Dass sich die Fokussierung auf Machtspiele logischerweise auch negativ auf die Leistungen bzw. Noten auswirkt, hat durchaus der Schüler bzw. die Familie zu verantworten.

    5) Plötzlich wird die Problematik von der einen beschwerdeführenden Familie auf die ganze Klasse ausgeweitet. Es spricht strukturell gesehen einiges dafür, dass es etliche Mitläufer gibt, die nach der Pfeife des Störers tanzen, wodurch das Klassenklima empfindlich gestört ist.

    6) Die Schulleitung räumt dir vor dem Gespräch keine "Einlassungsfrist" ein wie vor Gericht. Sogar ein echter Straftäter kennt vor seiner persönlichen Verteidigung alle konkreten Anklagepunkte und kann sich rechtzeitig einen Anwalt besorgen.

    7) "Sie erklärten mir": Das heißt, da waren mehrere Schulleitungsmitglieder gegen dich anwesend ?

    8 ) Du selbst sollst ein Gespräch als Angeklagte mit der ganzen Klasse führen und gleichzeitig Protokoll führen. Eine solche auch gesunde Lehrkräfte überfordernde Situation wäre wiederum geeignet, dass über dieses Klassengespräch eine weitere Beschwerde erfolgt - gerade auch, weil dir dieser Mechanismus, andere gegen dich zu instrumentalisieren, bereits offen angekündigt worden ist.

    9) Dass hier ein Viertklässler mit einer Lehrkraft Machtspiele spielen darf, ist eine absolute Schieflage. Übrigens: Auch weit verbreitete "demokratisch" erscheinende Vorschläge wie z.B. dass beide Seiten eine gleiche Anzahl an Wünschen einbringen dürfen, würde deine natürliche Autorität stark gefährden.

    Kurz: Du befindest dich auf einer Schlachtbank wie die andere Kollegin zuvor !

    Hartnäckigkeit ist hier durchaus ein richtiger Ansatz, denn was hast du noch zu verlieren ?

    Was ist eigentlich zwischen März und Juni passiert ? Warst du krankgeschrieben ? So wäre zu erklären, dass sich die Schulleitung nicht gemeldet hat.

    Könntest du dich mit dieser zuvor ebenfalls betroffenen Kollegin vor dem Gespräch mit dem Schulrat kurzschließen, damit du weitere konkrete Informationen - neben deinem Mobbingtagebuch bzw. Gedächtnisprotokoll - hast ?

    Was sind das für weitere seltsame Anschuldigungen, die dir beeinflusst und provoziert erscheinen ?

    Wer wird bei diesem Gespräch noch zugegen sein ?

    Aus meiner Sicht wäre es günstig, wenn sich zusätzlich ein Anwalt einschalten würde. Denn was du gerade erlebst, wäre m.E. von der Schwere der Beeinträchtigung nicht nur mit Mobbing, sondern vielleicht auch mit einem Dienstunfall vergleichbar.

    Auch die behandelnden Ärzte solltest du in o.g. Aspekte ausführlich einweihen.

    Ansonsten sollte der Personalrat dafür sorgen, dass diese allgemeinen Kommunikationsstörungen abgestellt werden, indem z.B. auch für Schüler und Eltern der Dienstweg schriftlich vereinbart wird.

    Denn: Jede Menge Unkonkretes gegen eine Lehrkraft zu sammeln und unbestimmte Zeit später als Kübel auszugießen zeugt wirklich von einem extrem schlechten Klima, das keiner Schule würdig ist....

Werbung