Liebe Kolleg:innen,
ich habe De/En/Ge studiert und war in den letzten 11 Jahren immer mit mindestens einem Kurs in der Oberstufe eingesetzt. Meine Kursgröße lag bei über 20 SuS, einmal (!) hatte ich 19 SuS und im letzten Durchgang sind meine SuS von 20 auf 13 "abgeschmolzen" (es lag nicht nur an meinem Fach).
An meiner Schule fällt mir auf, dass die (Leistungs-)kurse in De, Ek, Ge, PoWi, WuN/Rel eigentlich immer über 20 Schüler:innen haben. Fächer wie Phy (meistens so um die 15 SuS) und besonders Frz, Lat und Inf haben in der Regel unter 10 SuS. Ich hatte das vor einigen Jahren schon einmal mit der SL besprochen, nachdem wir in über einem Jahr im Rahmen der Arbeitssicherheit mit einer Schulpsychologin Probleme an unserer Schule herausgearbeitet hatten. Korrekturen und verschiedene Kursgrößen war seinerzeit von den Kolleg:innen als ein sehr großes Problem angegeben worden und ein Kollege und ich sprachen als "Abgeordnete" der Arbeitsgruppe nach der Umfrage mit der SL also u.a. darüber. Antwort: der Teiler liege bei über 20 (ich habe nachgelesen: je nach Jahrgangsgröße sind es in Nds 18 bis maximal 20 SuS) und das sei halt so. Ob man nicht die betroffenen Kolleg:innen anders entlasten könne, also z.B. Kolleg:innen mit so kleinen Kursen mehr Aufsichten, Vertretungen geben könne? Vielleicht eine zweite Klassenleitung? Irgendetwas. Nein.
Hinzu kam in den letzten Jahren, dass aufgrund der für die SuS gewünschten Wahlmöglichkeiten die Kurse auch in diesen Fächern verschieden groß sind. So gab es z.B. im letzten Jahr einen De-LK mit 24 und einen mit 16 SuS. In diesem Jahr haben wir in De und En LKs mit 23 und mit 13 SuS, Grundkurse mit 23 bzw. 12 oder 13 SuS.
Ich empfinde das als zutiefst ungerecht. ABER mein Empfinden hat ja nicht unbedingt etwas mit der rechtlichen Lage zu tun. Daher würde ich gerne wissen, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, hier eine Entlastung vorzunehmen. Ich hatte in den letzten Jahren schon den Personalrat darauf angesprochen, aber die Aussage der SL war anscheinend immer: "Das kann man nicht ändern." In diesem Jahr bin ich selbst betroffen (23 SuS, die beiden anderen Kurse in De haben 12 bzw. 13 SuS) und vor allem aufgrund der Tatsache, dass ich in den letzten Jahren immer wieder einige "Besonderheiten" aufgebürdet bekommen habe, die mich Extra-Arbeit gekostet haben, nicht mehr willens, das "mit mir machen zu lassen." Und ich möchte nicht, wie andere Kolleg:innen, mich krankmelden müssen, um die Korrekturen zu schaffen oder - wie zwei Kolleg:innen - nach der Korrekturzeit vollkommen überarbeitet krank umfallen. Über Informationen über die Rechtslage wäre ich daher dankbar.
Viele Grüße
Lena