Seph danke für das BGH-Urteil!
Ganz klar wird das Ganze aber doch nicht. Wenn jetzt meine SL zu dem Schluss kommt, dass die 15jährigen nebenan durchaus "aufsichtsunintensiv" sind und den "Parallelunterricht" anordnet, ist das ganze dann rechtlich die Einschätzung der SL oder im Fall der Fälle dann doch mein Problem? Also: wer ist haftbar zu machen?
Wo genau kann ich denn rechtlich entnehmen, dass Unterricht nicht entfallen "darf"?
Wenn ich das ganze jetzt durch Bereitschaften und Mehrarbeit abdecken würde, könnte die SL dann festlegen, dass jede Kollegin einfach mal 6 Bereitschaften hat? Dies würde ja regelmäßig zu deutlich mehr als 2 Stunden Mehrarbeit in der Woche führen?
Fragen über Fragen, aber ich bin irgendwie nicht gewillt, die "Personalplanung" meines Bundeslandes durch illegale und/oder halblegale Aktionwn abzufedern oder unbegrenzt Mehrarbeit auszuführen.
Es bleibt spannend ...