Beiträge von sunshine_:-)
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Erstens, auf welcher Rechtsgrundlage? Zweitens, wenn er die Fahrtkosten der Lehrkraft übernimmt, fördert er die gesamte Veranstaltung.
siehe meine antwort an s3g4
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Natürlich darf er das. Wir machen das öfters, wenn einzelne nicht über die finanziellen Mittel für eine Mitfahrt verfügen, dann übernehmen wir einen Teil der Kosten. Das ist auch in der Vereinssatzung festgelegt.
Wir vergeben auch zinslose Darlehn an Studierende oder Schüler in Nöten.
Ok, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ein FV kann im begründeten (Ausnahme-) Fall einzelne Schülerinnen unterstützen, z.B. mit einem Förderungsbetrag mit angemessener Eigenbeteiligung.
Ein Einzeiler mit "wir haben kein Geld" kann nicht zur Übernahme der Gesamtkosten führen. Genausowenig können imho sämtliche Fahrtkosten für einzeln Lehrpersonen übernommen werden. Ein Programmpunkt des Naturpädagogischen Erlebnistages natürlich aber schon, weil davon die Gesamtheit profitiert.
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O. Meier, ja, das hast du.
Der Förderverein darf Zuschüsse zu Klassenfahrten geben - zu den Kosten der Kinder.
Er darf aber nicht die Lehrer finanzieren. Das konkrete Finanzieren von Lehrern ist nicht die Aufgabe des Fördervereins.
(Steht hier jetzt auch schon mehrmals.)
Er darf auch einzelne Kinder nicht fördern, nur gesamte Veranstaltungen. Wird von den meisten FV nicht so gehandhabt, ist aber wohl so.
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trotz mehrjähriger Abwesenheit von der Schule?
Ja. Ich denke, hier würde nur "wohnortnah" ziehen (ob hier die gleichen Vorgaben greifen, wie bei schulformgleichen Versetzung weiß ich nicht).
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Uns (NRW) wurde soeben verboten, einzelne Schülerinnen zu fördern (wo auch immer das herkommt) - einzelne Lehrkräfte geht dann bestimmt aber bald
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PS Ich kenne nun auch einige Schüler über das Gym des Kindes, die eine Jahrgangsstufe übersprungen haben, auch das geht.
Wurde meinem Kind zB nicht vorgeschlagen, hätte ich auch nicht gewollt und das Kind auch nicht.
Rein interessehalber, liebe Gymlehrer, wann und warum schlägt man das vor?
Ich kann sagen, wann ich es auf keinen Fall vorschlage: wenn ein Kind hochleistungsmäßig unterwegs ist, ich aber den Eindruck habe, dass es einen Sprung sozial-emotional nicht auffangen könnte.
Edit: Und ich schlage es auch nicht auf der Basis von von Eltern bereitgestellten Testungen/ Diagnosen vor. Ein überdurchschnittliches Ergebnis im Bereich Sprache z.B. sagt nicht besonders viel aus. Das ist bloß überdurchschnittliche Begabung im Bereich Sprache, jedoch kein "Beweis" für ein hochbegabtes Kind (das denken Eltern halt gerne). Da kämen z.B. Drehtürmodelle in Frage.
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Es kann ja nichts passieren.
Genau! Habe das Spielchen jetzt an unterschiedlicher Stelle schon 3x mitgemacht. Mir könnte nix egaler sein. Das ist alles eine Farce...

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Es ist ein absoluter Ausnahmefall, dass Lehrkräfte mal nur in einem ihrer Fächer eingesetzt sind.
Bei mir ist das leider auch immer mal wieder der Fall. Wenn ich aber 1-2 Jahre nur mein Hauptfach unterrichtet habe, habe ich immer eine gute Gesprächsgrundlage um um eine breiter "gefächerte" UV zu bitten.
Hat bisher immer funktioniert (habe aber auch immer sehr freundlich und kooperativ verhandelt- manchmal auch schriftlich, dann wurde meine Situation nochmal besser deutlich).
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Unterscheidet sich die Zahl von unserer in der SEK II? Wir teilen ab 32. und eine Berufschulklasse rentiert sich rein rechnerisch ab 16 SuS.
Teilt ihr erst ab 33?
Genau, exakterweise heißt es 27 + (bis zu) 5. D.h. ab 33 muss getrennt werden, aber: ich habe sogar auch schon mehr erlebt, wenn zu den 32 dann erst Sprachförderkinder dazu kommen.
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Welches BL? 32 wäre in NRW zu voll. Wir müssten teilen.
Ansonsten: Du hast etwas erwartet und nicht bekommen. Hast Du denn mal geäußert, dass Du gern mehr Religion unterrichten würdest? Wusste jemand von Deiner Erwartung?
Bis 32 ist möglich an Gy/Ge in NRW. Gilt für Klassen und folglich auch für Kurse denke ich.
30/31 wird bei uns in der Regel ausgeschöpft plus 1-2 Sprachförderkinder (=Geflüchtete).
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Sie als blöd darzustellen ist typisch linke Bubble.
Wo liest du das?
Alles als "linke Bubble" darzustellen ist typisch!

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Seph danke für das BGH-Urteil!
Ganz klar wird das Ganze aber doch nicht. Wenn jetzt meine SL zu dem Schluss kommt, dass die 15jährigen nebenan durchaus "aufsichtsunintensiv" sind und den "Parallelunterricht" anordnet, ist das ganze dann rechtlich die Einschätzung der SL oder im Fall der Fälle dann doch mein Problem? Also: wer ist haftbar zu machen?
Wo genau kann ich denn rechtlich entnehmen, dass Unterricht nicht entfallen "darf"?
Wenn ich das ganze jetzt durch Bereitschaften und Mehrarbeit abdecken würde, könnte die SL dann festlegen, dass jede Kollegin einfach mal 6 Bereitschaften hat? Dies würde ja regelmäßig zu deutlich mehr als 2 Stunden Mehrarbeit in der Woche führen?
Fragen über Fragen, aber ich bin irgendwie nicht gewillt, die "Personalplanung" meines Bundeslandes durch illegale und/oder halblegale Aktionwn abzufedern oder unbegrenzt Mehrarbeit auszuführen.
Es bleibt spannend ...
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage besonders an die Schulrechtsexpert*innen aus NRW.
Wir und sämtliche Schulen der Umgebung leiden wie alle anderen auch unter Personalmangel. Nur wird dieser höchst unterschiedlich gehandhabt.
- Unterricht im Nachmittagsbereich entfällt (gebundene Ganztagsschulen)
- Unterricht entfällt, auch 1./2. Stunde oder 5./6. Stunde (Halbtagsschulen)
- Kolleg*innen betreuen bis zu 3 Klassenräume gleichzeitig
Unterschiedliche Aussagen hierzu sind:
Unterricht (Ganz- und Halbtagsschule) darf in keinem Fall entfallen, auch nicht in Randstunden.
Parallele Betreuung in unterschiedlichen Räumen (teilweise parallel zum eigenen Unterticht) ist nicht zulässig.
Weiß jemand, wie das alles rechtlich in NRW für die Sek I geregelt ist und wo ich eine Auskunft dazu finden kann?
SL sagt, ist halt so, Lehrerrat weiß nichts.
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Weniger als eine Woche nach der Einreichung hat die Beihilfe nicht nur den Bescheid geschickt sondern auch schon überwiesen

Das hab ich auch mal gedacht und dann war es aber der drei Monate alte Vorgang mit ähnlichem Betrag
. Den hatte ich aber schon wieder vergessen und mich trotzdem gefreut. -
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