Nein, ich habe noch nicht mal angefangen. Wie jedes Jahr sehr knapp.
DUum hat schon alle Weihnachtsgeschenke zusammen.
Nein, ich habe noch nicht mal angefangen. Wie jedes Jahr sehr knapp.
DUum hat schon alle Weihnachtsgeschenke zusammen.
Hattest du keinen Überblick mehr, wie groß die Runde war?
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Nein, irgendwie nicht. Ich habe den Gesamtbetrag einfach immer hingenommen und habe keine Ahnung, wieviel der Glühwein auf unseren zwei Märkten kostet
. Da es ja aber medial schon das Schlagwort "Glühweinpreisbremse" gibt, vermute ich viel...
Nein, ich habe, da ich bisher nur "Runden" gekauft habe, garnicht bemerkt, wieviel eine Tasse kostet.
DUum mag auch lieber weißen als roten Glühwein.
Alles anzeigenWährend Mutterschutz und ggf. Freistellung davor hast du weiterhin deine normalen Bezüge erhalten.
Elterngeld und andere k
Lohnersatzleistungen gelten afaik auch als Einkommen.
Vielleicht erklärt das schon die Diskrepanz?
Der 10% Zuschlag folgt daraus, dass wir als Beamte keine Sozialabgaben zahlen müssen und ist so weit auch normal.
Dein Partner ist auch Beamter?
Ansonsten Bescheid abwarten, in Ruhe prüfen und ggf. widersprechen.
Ja, alle postiven Einkünfte (außer Kindergeld) sind Einkommen.
Meiner Erfahrung nach stimmt die Auskunft. Auf sämtliche (Brutto) Bezüge werden 10% aufgeschlagen, auch auf die aus der Zeit des Mutterschutzes. So ganz verstehe ich deine Frage aber nicht?!
Du kannst auch ein Einschreiben schicken oder persönlich zur Sprechzeit vorbei gehen (das lehrt mich -leider- meine ganz persönliche Erfahrung...).
Am einfachsten für alle ist es aber wahrscheinlich, wenn deine SL jemanden erreichen kann von ihren Kontakten.
Die Gemeinnützigkeit finde ich einigermaßen irrelevant.
... aber das ist doch der wesentliche Punkt!
"Irgendwo ist immer Süden" (M.Kaurin)
„Andere Parteien wären froh, einen so starken Chef wie Christian Lindner zu haben“, sagt FDP-Generalsekretär Marco Buschmann... Welche Politiker denken eigentlich noch realistisch?
Vielleicht produziert Marco noch ein Liedchen für Christian und seine Stärke. Yeah.
Das scheint mir das Vorgehen in einem spezifischen Förderverein zu sein.
Nein.
Das kommt auf die Satzung drauf an, unser kann und darf dies nicht, der würde damit die Gemeinnützigkeit riskieren.
Hat ja in Berlin viele Diskussionen gegeben und in der Regel ist der Satzungszweck der Schulfördervereine so, dass genau das nicht möglich ist und damit der Förderverein seine Gemeinnützigkeit verlieren kann.
Ja, die begrenzte Förderung mit Eigenanteil ist auch in NRW das Maximum. Genau um die Gemeinnützigkeit geht es. Da der FV z.B. bei uns niemals (!) alle Fahrten aller Lehrkräfte zahlen könnte, selbst wenn man für diesen Fall eine Gemeinnützigkeit konstruieren würde, ist der Vorschlag, so Kosten zu finanzieren einfach nur unangemessen.
Erstens, auf welcher Rechtsgrundlage? Zweitens, wenn er die Fahrtkosten der Lehrkraft übernimmt, fördert er die gesamte Veranstaltung.
siehe meine antwort an s3g4
Natürlich darf er das. Wir machen das öfters, wenn einzelne nicht über die finanziellen Mittel für eine Mitfahrt verfügen, dann übernehmen wir einen Teil der Kosten. Das ist auch in der Vereinssatzung festgelegt.
Wir vergeben auch zinslose Darlehn an Studierende oder Schüler in Nöten.
Ok, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ein FV kann im begründeten (Ausnahme-) Fall einzelne Schülerinnen unterstützen, z.B. mit einem Förderungsbetrag mit angemessener Eigenbeteiligung.
Ein Einzeiler mit "wir haben kein Geld" kann nicht zur Übernahme der Gesamtkosten führen. Genausowenig können imho sämtliche Fahrtkosten für einzeln Lehrpersonen übernommen werden. Ein Programmpunkt des Naturpädagogischen Erlebnistages natürlich aber schon, weil davon die Gesamtheit profitiert.
O. Meier, ja, das hast du.
Der Förderverein darf Zuschüsse zu Klassenfahrten geben - zu den Kosten der Kinder.
Er darf aber nicht die Lehrer finanzieren. Das konkrete Finanzieren von Lehrern ist nicht die Aufgabe des Fördervereins.
(Steht hier jetzt auch schon mehrmals.)
Er darf auch einzelne Kinder nicht fördern, nur gesamte Veranstaltungen. Wird von den meisten FV nicht so gehandhabt, ist aber wohl so.
trotz mehrjähriger Abwesenheit von der Schule?
Ja. Ich denke, hier würde nur "wohnortnah" ziehen (ob hier die gleichen Vorgaben greifen, wie bei schulformgleichen Versetzung weiß ich nicht).
Uns (NRW) wurde soeben verboten, einzelne Schülerinnen zu fördern (wo auch immer das herkommt) - einzelne Lehrkräfte geht dann bestimmt aber bald
.
PS Ich kenne nun auch einige Schüler über das Gym des Kindes, die eine Jahrgangsstufe übersprungen haben, auch das geht.
Wurde meinem Kind zB nicht vorgeschlagen, hätte ich auch nicht gewollt und das Kind auch nicht.
Rein interessehalber, liebe Gymlehrer, wann und warum schlägt man das vor?
Ich kann sagen, wann ich es auf keinen Fall vorschlage: wenn ein Kind hochleistungsmäßig unterwegs ist, ich aber den Eindruck habe, dass es einen Sprung sozial-emotional nicht auffangen könnte.
Edit: Und ich schlage es auch nicht auf der Basis von von Eltern bereitgestellten Testungen/ Diagnosen vor. Ein überdurchschnittliches Ergebnis im Bereich Sprache z.B. sagt nicht besonders viel aus. Das ist bloß überdurchschnittliche Begabung im Bereich Sprache, jedoch kein "Beweis" für ein hochbegabtes Kind (das denken Eltern halt gerne). Da kämen z.B. Drehtürmodelle in Frage.
Es kann ja nichts passieren.
Genau! Habe das Spielchen jetzt an unterschiedlicher Stelle schon 3x mitgemacht. Mir könnte nix egaler sein. Das ist alles eine Farce... ![]()
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