Beiträge von Lamy74

    Eine Krankmeldung zwingt einen nicht dazu, bis zum Ablauf dieser nicht mehr die Arbeitsstelle betreten zu dürfen. Verletzungsgefahr besteht auch bei Personen ohne aktuelle Krankmeldung und der Versicherungsschutz erlischt gerade nicht dadurch.

    Seph, steht das irgendwo? Vielleicht kann ich den Eltern ja noch eine Argumentationshilfe liefern. Bisher versteckt sie sich dahinter und verweist nicht auf ihr Hausrecht. Sondern bedauert es, dass ihr die Hände gebunden sind und sie deshalb nichts machen kann.

    Conny:

    Ja, so ist es leider häufig. Die Eltern meiner Klasse versuchen jetzt noch was zu erreichen. Aber ich sehe da wenig Chancen.

    Aber heute war es sehr schön und emotional. Die Kinder und Eltern haben sich wirklich sehr gefreut und ich erst. Das war eigentlich die letzten Wochen das Schlimmste. Das Gefühl meine Klasse im Stich zu lassen. Aber sie haben zum Glück alle Verständnis für meine Entscheidung.

    Danke, ihr Lieben! Ich weiß das, alle wissen das, aber meine jetzt zum Glück ehemalige SL schiebt es als Begründung vor und macht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Sie weiß, wie sie mich treffen kann.

    Ich musste auch meine Schlüssel und iPad und Co. schon am vergangenen Donnerstag abgeben. Da war die Krankmeldung dann kein Problem.

    Am Freitag ist auch noch die Abschiedsshow der 4er. Ich würde sie so gerne anschauen, aber mir wurde schriftlich von Schulleitung und Schulaufsicht mitgeteilt, dass ich das Schulgelände nicht betreten darf.

    Das zeigt mir aber einmal mehr, dass es richtig war einen Versetzungsantrag zu stellen und das Amt abzugeben.

    Nach den Sommerferien starte ich an einer neuen Schule mit reduzierter Stundenzahl. Dort wurde ich zumindest schon mal herzlich begrüßt.

    Ich freue mich sehr darauf, mich heute doch noch von meiner 4. Klasse verabschieden zu können. Aufgrund meiner Krankmeldung bis zum 11. wurde mir untersagt die Schule zu betreten (wegen Verletzungsgefahr und dem fehlenden Versicherungsschutz) , so dass ich am Klassenfest gestern leider auch nicht als Gast teilnehmen durfte.

    Auch wenn es mir im Endeffekt für mich egal wäre, stimme ich dir da zu.

    Man wird in Zukunft für die Arbeit als Konrektor/Schulleiter an einer Grundschule kaum noch Bewerber finden, wenn man die Gruppen nicht auch entsprechend hochstuft.

    Mit den Personen, die ihre Beförderungsämter zurückgeben, meinst du aber wahrscheinlich nicht die aktuellen Konrektoren, oder? Denn wenn die das mit der Begründung machen, wären sie schon arg hoffnungslos. Denn das Land muss da ran und geht da ran.

    Ich kenne alleine bei uns im Kreis, mich eingeschlossen 3 Konrektorinnen, die in den letzten 6 Wochen ihr Amt aufgegeben haben. Nicht wegen des Geldes, sondern wg unfähiger SL, ungerechter Aufgaben-/Entlastungsverteilung, der Fülle an Aufgaben, die kaum zu schaffen sind. Das jetzt demnächst alle A13 sind hilft allerdings bei der Entscheidung, weil einem dann letztendlich nur die Zulage "fehlt".

    Die Bezahlung ist für das, was in diesem Amt gefordert wird, eine absolute Frechheit. Ich bereue nichts so sehr wie meine Zeit als Konrektorin und ich war echt motiviert und enthusiastisch. Jetzt bin ich krank und habe gerade meinen Versetzungsantrag abgegeben.

    Ich bin froh, dass ich den Mut hatte diesen Schritt zu gehen, Entpflichtung, Teilzeitantrag, zum Arzt gehen und langfristige Krankmeldung und Versetzungsantrag.

    Dann kann ich die Jahre bis zur Pensionierung hoffentlich in Ruhe einfach nur als Lehrerin arbeiten.

    Ich würde jedem davon abraten, sich auf eine Konrektorenstelle zu bewerben.

    Das ist Ausbeutung.

    Heute erreichte uns eine Mail des MSB mit der Bitte um Weiterleitung. Gesucht werden Freiwillige, die sich zum 1.8.25 für 2 Jahre abordnen lassen. Entweder ins Bez.Reg. Randgebiet oder am besten direkt Richtung Bez.Reg. Düsseldorf, Münster oder Arnsberg. Ziel ist die Bildungschancen der Kinder in den unterversorgten Regionen zu erhöhen.

    Ich bin gespannt, ob sich da was tut.

    Der nächste Schritt sind dann sicherlich dienstliche Abordnungen. Der Bedarf soll laut PR immens sein.

    Ich hoffe und denke, dass jeder Verständnis für diese Entscheidung haben sollte.

    In unserem Kollegium war das auf jeden Fall so.

    Welche Beweggründe hast du denn, oder anders gefragt: ist die Belastung für eine Konrektorin deutlich höher als für eine "gewöhnliche" Lehrerin?

    Das Empfinden ist wahrscheinlich individuell und hängt auch von den übertragenen Aufgaben, der Entlastung und der eigenen Unterrichtsverpflichtung und der "Stärke" der SL ab. Aber da will ich hier nicht zu sehr ins Detail gehen.

    Ich habe halt gesundheitliche Probleme und die Aufgabe führt zu, ich nenne es mal Unruhe, in meiner Familie.

    Alles zusammen führt bei mir zu einer Überlastung.

    Ja, alle haben Verständnis. Aber die "Oben" sind nicht begeistert. Das macht es schwierig.

    Ich hatte heute Kontakt zur GEW und zum PR und es ist so wie pepe schreibt. Man kann, muss aber nicht. In manchen Fällen ist es ja vielleicht auch ratsam, wenn das Verhältnis zwischen SL und ehemaliger KR belastet ist. Ich gehe erstmal davon aus, dass dies bei uns nicht der Fall ist.

    Ich kenne 4 Fälle. Da war das so.

    Das macht auch Sinn, weil du a) Einblick in interne Dienstgeheimnisse hattest und b) sonst kaum in die Kollegenrolle zurück kommst.

    Na ja, an einem oder besser an unserem System mit 12 LK stellt sich dieses Problem eher nicht. Ich war Lehramtsanwärterin an der Schule, Kollegin, Konrektorin mit 22 Std Unterrichtsverpflichtung, die ganze Zeit mehr Kollegin als Leitung und wäre dann wieder Kollegin.

    Ich werde mich an die GEW und den PR wenden, mal sehen, was die sagen.

    Wenn das Amt an der eigenen Schule aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt wird, macht es ja keinen Sinn, so jemanden kommissarisch im selben Amt an eine andere Schule zu schicken. Außer man möchte, dass diese Person auch als "normale" Lehrkraft auf Dauer ausfällt.

    Aber Weitsicht und Handeln im Sinne der Lehrkräfte ist in unserem Schulamtskreis leider nicht verbreitet.

    Entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben, wenn du schon mich zitierst, solltest du es auch lesen. In NRW bekommt die Lehrkraft auch ein Exemplar der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt und zwar nach dem Gespräch, welches, wie im obigen Zitat zu lesen, davor stattzufinden hat.

    🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.

    Ich habe den Eindruck, es macht euch Spaß ordentlich auf mir rumzuhacken. Tolle Pädagogen seid ihr.

    Da ist es! Darauf warte ich eigentlich seit Seite 10.

    Zur Frage des TE: Lesen hilft. Wie in Dantes Zitat erklärt, wird dir die Beurteilung bekannt gegeben. In der Praxis heißt das, du liest die fertig gestellte Beurteilung im Büro der SL. Da hast du die Möglichkeiten auf Fehler etc. hinzuweisen, bei Unklarheiten nachzufragen, evtl. Änderungswünsche und/oder Ergänzungen vornehmen zu lassen. In meiner Beurteilung hatten sich auch Fehler eingeschlichen, die wurden dann noch behoben.

    Im Anschluss daran bestätigst du diese Kenntnisnahme mit deiner Unterschrift. Das ist das übliche Vorgehen.

    Erst dann geht die Beurteilung an die übergeordneten Stellen. Danach hab ich meine Beurteilung für die Konrektorinnenstelle nie wieder gesehen. Irgendwann kam die Beauftragung, nach knapp 5 Wochen und nach der Bewährung die Urkunde.

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