Diese automatische Versetzung in die Sek II ist gängige Praxis, das stimmt. Verkehrt wäre es aber nicht, zumindest darüber nachzudenken, auch hier Abschlussprüfungen zwischenzuschalten, um den Abschluss nicht einer Schülergruppe zu "schenken", während andere hierfür viel Mühe investieren müssen. Und klar, für Schüler mit Förderbedarf ist das sicher auch nicht optimal.
Beiträge von Gymshark
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Da gibt es keine Abschlussprüfungen, keine Möglichkeit für eine Prüfung.
(Am Ende von 10 gilt die Versetzung in 11 als erweiterter Sek I Abschluss, wieder ohne irgendeine Prüfung.)
Da sollte auch mal die Sinnhaftigkeit überprüft werden, wenn man bedenkt, dass sich in den jeweiligen Sek-1-Lehrgängen die Schüler teilweise monatelang auf etwaige Prüfungen zur Erlangung dieser Abschlüsse vorbereiten, während dies im von dir beschriebenen Fall nicht notwendig zu sein scheint.
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Theoretisch kann eine Sek-1-Lehrkraft in Hessen auch am Gymnasium eingestellt werden (nur für die Sek 1); in der Praxis dürfte dies aber nie oder fast nie vorkommen.
Mir sind solche Fälle zumindest in Bezug auf Gymnasialzweige an schulformbezogenen Gesamtschulen bekannt. Ob Sek-1-Lehrkräfte an reinen Gymnasien tatsächlich Einsatz finden, ist vermutlich eine Frage des konkreten Fächerbedarfs. Sie haben zumindest die formale Qualifikation hierzu.
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In Hessen erwirbt man mit einem Gymnasiallehramtabschluss zusätzlich die Lehrgenehmigung für andere Sek I-Schularten. Ich weiß nicht, ob eine entsprechende Zusatzqualifikation bei einem Wechsel nach Baden-Württemberg einfach so übernommen werden kann.
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