Falsch: Sie bekommen kein Beschäftigungsverbot sondern dürfen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden.
Dafür können diese Kolleginnen Korrektur, Planungsaufgaben, curriculare Entwicklung etc. pp. zugewiesen bekommen und zwar bis zum Punkt des Mutterschutzes.
PS: Folgeschäden
Dann wurde u.a. hier wohl inhaltlich falsch wiedergegeben. So wie ich das herauslese, handelt es sich um eine größere Grundschule. Da mag das mit den beschriebenen Aufgaben eventuell noch eine Option sein. Bei Schulen um die 100 Schüler oder gar weniger sieht das anders aus.
Inzwischen sind die allermeisten Coronamaßnahmen aufgehoben. Auch die Maskenpflicht im medizinisch-pflegerischen Bereich wird es nicht mehr lange geben. Folglich muss zumindest geprüft werden, inwieweit ein Verbot des Einsatzes im Präsenzunterrichts noch zeitgemäß ist - unter Berücksichtigung aller relevanten medizinischen (allgemeine Immunitätslage, vorhandene Schutzmöglichkeiten, Infektionswahrscheinlichkeit Arbeitsplatz vs. privater Haushalt) und gesellschaftlichen (Abkehr von verpflichtenden Maßnahmen hin zu mehr Selbstverantwortung, Unterrichtsversorgung) Aspekte. Die aktuelle Maßnahme könnte durch eine ersetzt werden, bei der individuell im Einzelfall und zusammen mit der Schwangeren entschieden wird, ob und in welchem Umfang der Einsatz im Präsenzunterricht Sinn macht oder nicht (z.B. Risikoschwangerschaft o.ä.).
Ich habe gerade gelesen, dass die 4-Tage-Woche übrigens auch schon wieder gekippt wurde.