Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen als Maylin85 . Wenn von einem Schüler (m/w/d) nicht nur ein erhebliches Gefahrenpotential gegen die körperliche Unversehrtheit der Mitschüler und des Schulpersonals bestand, sondern es bereits konkret zu körperlichen Übergriffen kam, ist besagter Schüler (m/w/d) zuerst räumlich zu isolieren, sodass für die Mitmenschen keine Gefahr mehr ausgeht, und zu therapieren. Während der Therapie ruht die Schulpflicht. Nach Ende der Therapie erfolgt die engmaschige (!) Rehabilitation in Kleingruppen, z.B. im Rahmen einer Förderschule mit Profil ESE.
Die Kosten übernehmen bei minderjährigen Schülern (m/w/d) die Eltern.
Erst wenn auch die Rehabilitationsmaßnahme dem Schüler oder der Schülerin attestiert, dass keine Gefahr mehr von ihm oder ihr ausgeht, kann er or sie wieder regulär vollumfänglich an allen Aktivitäten des Alltags teilnehmen.