Ich zitiere dir jetzt einen einzigen Satz unter hunderten, die du jederzeit selber ergoogeln kannst:
"Kein Asyl für Muslime."
Björn Höcke
Zum fettmarkierten Teil: Überlege dir, inwieweit ein solcher Satzbestandteil die Diskussion bereichert oder ob er eher andere Diskussionsteilnehmer diskreditiert!
Dass das Zitat alle Muslime über einen Kamm schert, darüber müssen wir sicher nicht sprechen. Fraglich ist, ob damit bereits gegen die Verfassung verstoßen wird. Die meisten Grundrechte gelten für Deutschen, Menschen mit (zumindest temporärem) Wohnort in Deutschland und Menschen mit zeitweisem Aufenthalt in Deutschland (z.B. Urlaub). Auf einen Asylsuchenden trifft keiner dieser Begriffe zu; er kann sich somit nicht auf das deutsche Grundgesetz berufen. Zudem hat der deutsche Staat keine Pflicht, diesen Asylsuchenden aufzunehmen, da dies aus keinem geltenden Gesetz (inklusive dem Gesetz zu subsidiärem Schutz) unmittelbar hervorgeht. Eine freiwillige Aufnahme ist natürlich jederzeit möglich, wobei mir nicht bekannt ist, ob eine freiwillige Aufnahme rein aus rechtlicher Sicht bestimmte Bevölkerungsgruppen bewusst ausschließen dürfte.