Beiträge von Antimon

    Wie schreiben die islamistischen Eiferer so schön: LIES!
    Und bleib bei Deutschland. Die Schweiz interessiert nicht. Selbst wenn du dich dort als Immigrantin wohl fühlst. Deine 120 Seiten interessieren ....

    Ja, lies: Menschen ohne DEUTSCHEN Pass sind in Deutschland nicht stimmberechtigt, sie haben NICHT die gleichen Rechte wie Menschen MIT deutschem Pass. Menschen ohne deutschen Pass können aus DEUTSCHLAND ausgeschafft werden, das regelt nicht das Grundgesetz sondern das DEUTSCHE Aufenthaltsgesetz. Vor dem sind Menschen mit und ohne deutschem Pass ganz und gar nicht gleich. Mich interessiert deine persönliche Meinung auch einen Scheiss. Wie ich schrieb: Ich bin mit *meiner* diesbezüglichen Meinung in der gesamteuropäischen Mehrheit.

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    1. ist das nicht die Präambel, sondern Artikel 3 und 2. missverstehst du da was. Menschen ohne deutschen Pass sind nicht wahlberechtigt in Deutschland, Menschen ohne deutschen Pass können sehr wohl in ihr Heimatland ausgeschafft werden. Das regelt das Grundgesetz ja gar nicht. Was den Entzug der Staatsbürgerschaft betrifft, sind in der Tat alle Menschen vor dem schweizer Gesetz gleich: Es spielt keine Rolle, ob du die qua Geburt oder Einbürgerung erlangt hast. Schrieb ich vor sicher 120 Seiten schon mal. Die gesetzliche Grundlage liesse sich also problemlos auch verfassungskonform schaffen. Ob's dir passt oder nicht, das sind keine "AfD-Forderungen", das sind bürgerlich-konservative Ideen, mit denen eine ganz grosse Mehrheit der Menschen in ganz Europa konform geht.

    Es geht um, Menschen, die SEIT JAHREN mit deutschem Pass in Deutschland leben.

    So what? Es geht beim Entzug der Staatsbürgerschaft nicht um Ladendiebstähle sondern um verfassungsfeindliche Straftaten. Es geht beim Landesverweis auch nicht um Ladendiebstähle sondern z. B. um schwere Vergewaltigung. Aus solchen Gründen wird bei uns jährlich gegen an die 1000 Personen ein Landesverweis ausgesprochen. Das ist völlig richtig so. Hin und wieder kostet es auch einen notorischen Raser mal die Aufenthaltsbewilligung. Auch das ist völlig in Ordnung. Warum soll ich mit meinen Steuergeldern die Verwaltung von solchen Arschlöchern finanzieren wenn man sie auch einfach wieder rausschmeissen kann?

    Schaut euch mal die gymnasialen KCs an , insbesondere der Oberstufe und schaut dann, was im Unterricht oft (nicht immer) herauskommt

    Wieso? Weil "man" nicht kann? Ich meine, so auf der wissenschaftspropädeutischen Ebene? Weisst, ich habe gerade den direkten Vergleich als Studierende und Lehrende. Doch, doch, ich mache das schon so, wie es die Uni gerne hätte. Ich schaue mir aber auch einfach regelmässig an, was die gerne hätten bzw gehe an die Austauschtreffen mit der Uni.

    Ich habe vor einiger Zeit darum gebeten die Kernkurricula mal realer zu formulieren

    Angepasst an was? An *dein* Ausbildungsniveau? Oder geht's nur mal wieder drum, dass die Jugendlichen alle dumm sind?

    Ich kannte es vor dem Forum auch nicht und finde es ziemlich albern (wenn man sich mal anschaut was so an Gymnasien passiert

    Ich finde es überhaupt nicht albern.

    Ich habe ja nur drauf gewartet, dass hier ein Gymnasiallehrer ankommt und meint, etwas Besseres zu sein.

    Falls du mich meinst... Ich habe gerade einen Gymnasiallehrer gedisst, der meint, er könne es besser als der Grundschullehrer. Keine Ahnung, ob es speziell an den beiden Personen lag oder man im Deutschland in der Ausbildung wirklich nicht mehr lernt als das, was ich gesehen habe, aber uns reicht's wirklich mit Bewerbungen von deutschen Lehrämtlern.

    Es geht um wissenschaftspropädeutische Bildung

    Wie steht es denn um deine wissenschaftspropädeutische Bildung? Ich schreib mal so... Ich habe jetzt zwei Mal schon jemanden mit deutschen Lehramtsstudium fürs Gymnasium bei uns wissenschaftspropädeutisch komplett absaufen sehen. Wir laden Leute mit anerkanntem deutschen StEx nicht mehr ein, sofern sie nicht originär einen M. Sc. und einen Seiteneinstieg gemacht haben.

    Ihr seid wirklich süss. Wenn, müsste ich mich wundern. Mir ist es egal. Wie geschrieben, die Person kennt mich sicher nicht, sonst wüsste sie, dass ich eine Frau bin - falls sie denn mit dem Benutzernamen überhaupt irgendwas vor hat(te).

    Ja, gerade das tust du ja: Aus Einzelfällen eine vermeintliche Tendenz ableiten. Geh mal davon aus, dass die Einzelfälle, bei denen es nicht zur Entlassung kommt, gar nicht in den Medien landen. Mir persönlich wäre es wohler, es käme automatisch zu einer Strafanzeige, dann läge die Entscheidung nicht mehr bei der Schulleitung. Aber wie erwähnt, ich habe mir auch die Gegenposition dazu angehört und kann die zumindest nachvollziehen.

    Ich dachte du interessierst dich nicht für Einzelfälle? Ich schrieb doch: Es hängt von der Schulleitung ab, wie die dazu steht. Das Gesetz schreibt die zwingende Entlassung nicht vor da es ja schon gar keine Strafanzeige gibt, wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht.

    Mir ging es nur um die Verlinkung eindeutiger Quellen zur Rechtslage.

    Ja, aber die ist ja schon unterschiedlich, wie nun chilipaprika dankenswerterweise rausgekramt hat. Unser StGB ist an der Stelle auf dem Stand wie mindestens in RLP vor 10 Jahren. Wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht, also eine 17jährige (die ist minderjährig!) nicht meine eigene Schülerin ist, habe ich weder straf- noch personalrechtlich irgendwas zu befürchten. Bzw. letzteres hängt davon ab, wie die Schulleitung dazu steht.


    Man muss hier wohl auch noch unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der beamtenrechtlichen Konsequenz - die können diametral auseinandergehen.

    Eben, das. Wie ich schrieb, die LCH-Standesregeln haben nicht den Status einer rechtlich bindenden Verordnung. Die Schulleitung beruft sich auf die, wenn sie ein Mahnverfahren einleitet, aber es liegt in ihrem Ermessen, welche Vorfälle sie überhaupt dokumentiert.

    Sagen wir so ... Ich habe in der Diskussion durchaus meinen eigenen Standpunkt überdacht. Ich kann zumindest nachvollziehen, warum man hier den Einzelfall prüft und es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung gibt. Aber allein das zu schreiben, bereitet mir schon wieder Bauchschmerzen. Weil ... der Einzelfall hängt eben davon ab, welchen Standpunkt die jeweilige Schulleitung vertritt. Ich weiss nicht, ob ich das bei dem Thema gut finden soll.

    Ne, dann hast du nicht das gefunden, was ich meine. Ehrlich, es widerstrebt mir, den Kram hier auch noch zu verlinken. Dass die fragliche Person überhaupt das Schulhaus gewechselt hat, ist dem Rektor zu verdanken, der mir wiederum persönlich bekannt ist. Wahrscheinlich hast du den BG-Lehrer aus dem Aargau gefunden, der eben noch nicht mal ein Berufsverbot kassiert hat, obwohl der Schüler minderjährig war. Ich bin mir doch sehr sicher, dass diese Fälle in Deutschland ganz anders behandelt worden wären. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.

    min­der­jäh­ri­gen Per­son

    Das ist das, was das StGB regelt. Das StGB äusserst sich zum Abhängigkeitsverhältnis (Edit: bei volljährigen Personen) nur in Bezug auf den Strafvollzug und psychiatrische Einrichtungen, nicht aber in Bezug auf Schule. Die LCH-Standesregeln sind kein "Gesetz", die regeln nur, wofür ich sowas wie eine Abmahnung kassiere. Lies noch mal nach, genau so schrieb ich es. Entlassen bin ich dann noch lange nicht, verurteilt schon gleich gar nicht. Und ich wiederhole mich: Warum ich das gar so genau weiss, darfst du dir bitte denken. Nein, *ich* habe wirklich keinen Bedarf. Wenn dich weitere Details interessieren, ein nicht allzu lange zurückliegender Vorfall liesse sich sogar ergoogeln. Den Sonderauszug aus dem Strafregister haben wir erst vor 2 oder 3 Jahren der Schulleitung abgegeben, seither kann (!) im Falle einer Verurteilung nach dem StGB ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Dass auch das nicht zwingend so sein muss, kann man wiederum ergoogeln, wenn man es nicht glaubt.

    Edit: Ich wiederhole mich noch mal: Ich persönlich finde die Vorgehensweise moralisch fragwürdig, in der Diskussion um einen konkreten Fall habe ich aber gelernt, dass ich an der Stelle mit meiner Moral ganz krass in der Minderheit bin. Um es noch etwas deutlicher zu formulieren: Man ist bei weitem eher dafür gekündigt, wenn man schlechten Unterricht gibt als hätte man mit einer volljährigen Schülerin was am Laufen.

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