In Sachsen schon.
Alle Schüler sind grundsätzlich zur Teilnahme an Schulfahrten nach Ziffer 2 verpflichtet, ...
Können einzelne Schüler nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so besuchen sie grundsätzlich den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Im Grunde müssten wir die Eltern informieren, dass sie sich mit der Schulleitung auseinandersetzen müssen, dann hätten wir damit nichts weiter zu tun.
Edit: wenn diese sich einfach nicht mehr melden, hätte man natürlich trotzdem keine Handhabe, weil die Krankschreibung bis 5 Tage immer eine Option ist.