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Nichts von dem oben genannten ist arbeitsrechtlich relevant. Du schreibst selber "der Friseur möchte neue Ideen" oder der Koch "liebt neue Rezepte". Mag alles sein, fällt aber unter Privatvergnügen. ...
Genau und ich habe Freude daran, für Fach x bei eBay y zu ersteigern und mit den SuS etwas Neues auszuprobieren.
"...Definiere vernünftig..."
Didaktisch korrekt, also kein Arbeitsblatt zusammenstoppeln, auf dem man nichts mehr lesen kann.
Alles andere ist Lehrkräftefreiheit und zwar ebenso, wenn man ausschließlich mit dem Lehrbuch unterrichten möchte als auch, wenn man Lust hat, einen aktuellen Zeitungsartikel rauszusuchen.