Beiträge von Quittengelee

    Schreib für alles ein Gedächtnisprotokoll. Wende dich an übergeordnete Instanzen. Bezirkspersonalrat, um Abordnung zu beenden und zuständige Referent*innen in der entsprechenden Behörde. Die Schule braucht dringend Abordnungen zur Unterrichtsabdeckung? Der Schulleitung muss einer mal auf die Finger klopfen.

    Sieh vom Gefühl her deine Rolle eher als die, am längeren Hebel zu sitzen, die brauchen deine Unterstützung, nicht du ihre. Ich würde keine scheinheiligen Klärungsversuche mit Sozialarbeit u.ä. mehr annehmen, so wie du es auch bereits getan hast.

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    Eine klare, verlässliche Rechtsauskunft, wäre da schon sehr hilfreich. Sind volljährige Schüler auf Klassenfahrten noch Schutzbefohlene oder für sich selbst verantwortlich?

    Genau das und solange diese nicht existiert, kann jede Lehrperson nur für sich entscheiden, wo die Grenze liegt. Sie trägt für ihre Gruppe die Verantwortung und wir wissen ja nun, dass Gerichte durchaus auch Lehrkräfte für Entscheidungen verurteilen, nicht deren Arbeitgeber.

    Meine 20-jährige Erfahrung im Umgang mit 18-Jährigen würde dieser Aussage in dieser Pauschalität deutlich widersprechen.

    Und wie auch immer die Erfahrung der durchführende Lehrkraft aussieht, sie entscheidet. Tom123 kann ja gerne Schüler zurückschicken oder sich betrinken lassen, es bleibt sowieso hypothetisch.

    Es ist übrigens auch immer hilfreich, selbst zu schauen, welche Aufgaben jemand zu übernehmen hat. Das entscheidet nicht der Träger, sondern es gibt Vorgaben: Schulbegleitung ist was anderes als Inklusionshelfer als pädagogische Unterrichtshilfe... da gibt es verschiedene Töpfe und gesetzliche Bestimmungen. Es ist zwar wahrscheinlich, dass "THAs" kein Thema einführen dürfen, dann können sie aber nicht gleichzeitig ein Programm mitgeschickt bekommen, was du einzuführen hast. Palim schrieb es schon, ich möchte dich auch darin bestärken, deine Kompetenzen und Aufgabenbereiche glasklar zu erkennen und abzustecken, multiprofessionelle Teams sind so gut wie immer konfliktbehaftet. Umso wichtiger ist es, Grenzen zu ziehen.

    Ich würde ehrlich gesagt wahnsinnig werden, wenn 6 Erwachsene gleichzeitig in und an meiner Klasse rumdoktern würden. Aber wie auch immer, in diesem speziellen Fall würde ich echt schauen, dass die Überprüfung auf "Förderbedarf Geistige Entwicklung" angeleiert wird oder wie auch immer das bei euch heißt. Wahrscheinlich ist doch, dass die Eltern schon in der Grundschule Inklusion haben wollten und die alles dafür getan haben, den Fall abzugeben.

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    Ich habe von der zuständigen Eingliederungshilfe und diesem Träger klar gesagt bekommen, dass die THA keine neuen Themen vermitteln kann/soll. ...

    Übrigens: Hilfeplangespräche sind vom Jugendamt, um ihre Hilfen zu koordinieren. Schule kann extra eingeladen werden, eigntlich ist es aber ein Entgegenkommen, dort anwesend zu sein und die schulische Sicht zu erläutern. Es ist aber kein Tribunal, auf dem du dich zu erklären hast.

    Dann entscheidest du darüber, gemeinsam mit deiner Schulleitung. Wen interessiert's, wer dich für faul hält? Du kannst die Eltern ja mal fragen, wie es sein kann, dass das Kind in 4 Jahren Kindergarten nicht gelernt hat, 5 min. in einem Sitzkreis zu verbringen und wie du es jetzt schaffen sollst, ein gruppenfähiges Schulkind zu generieren.

    Tausche dich unbedingt mit erfahrenen Kolleg*innen aus und überlegt, wie du vorgehen kannst. Wechsel Förderschwerpunkt? Lesenlernen hat definitiv gerade keine Priorität. Verkürzte Beschulung braucht ein paar Vorgaben, geht aber auch. Und wie du unterrichtest, entscheidest du! Es mag ja nett gemeint sein, wenn irgendwelche Zentren dir Materialvorschläge unterbreiten aber vielleicht wäre es an der Zeit, nein zu sagen, du gibst denen ja auch keine Tips, was sie in ihrer Arbeitszeit zu tun haben. Schraube deine Ansprüche und die Erwartungen der anderen Akteure runter und mach einen Plan, der realistisch ist und den unterbreitest du den Anwesenden. Das und das ist das Ziel, so und so arbeite ich daran.

    Wir nehmen uns in schwierige Gespräche immer Kolleg*innen mit, die Protokoll führen oder auch mal eine Bemerkung einfügen, das gibt Sicherheit in dem, was man sagen möchte.

    Was ist das Ziel des HPG, ist das die Abkürzung für Hilfeplangespräch? Was sind THA, springen 6 Assistent*innen durch dein Klassenzimmer?

    Alles in allem klingt das extrem, was du leistest und selbstverständlich darf das angesprochen werden, nur wo, wann und bei wem ist die Frage, um was genau zu erreichen.

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    Vielleicht drehen wir das mal etwas weiter. Wie sieht es denn mit Wohnheimen in Schulen aus? Hier gilt natürlich auch das Hausrecht, aber es ist klar abgetrennt als nicht-schulische "Veranstaltung". Hier sind auch Wohnheimleitung (oft Lehrkräfte) für das Wohlergehen zuständig. Ein generelles Verbot von Alkohol ist hier rechtlich auch nicht möglich, sonders wenn das Gelände verlassen wird. Ich werfe das nur ein, weil mir ein Fall mit Todesfolge bekannt ist, bei dem es weder Dienst- noxh zivilrechtlich irgendwelche folgen gab.

    Woher sollten wir das wissen? Wohnheim ist ja nun äußerst speziell. Im Internat gilt ganz sicher Alkoholverbot und ich glaube kaum, dass die hausrechtausübende Schulleitung bei 18-Jährigen eine Ausnahme zulässt. Ab 16 darf man übrigens auch schon nichtbranntweinhaltige alkoholische Getränke trinken, hier wird zu viel durcheinander gemischt, fürchte ich.

    Wie kann man eigentlich in der neuen Version unter das Zitat klicken? :/


    Wie auch immer, dazu würde ich sagen, nein, man kann dich im Rollstuhl auch nicht zwingen, die Treppe zu nehmen. Würde mir ein Attest holen, sagen, dass ich mitfahre aber nicht mit wandere.

    Zur Aussage des Personalrats: echt jetzt? Keine Ahnung, was bei euch schief läuft, aber da gibt's wohl etwas ausführlicheren Bedarf an Konfliktklärung im Kollegium :weissnicht:

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    Muss ich eigentlich an einem Wandertag tatsächlich Wandern gehen? ...

    Der Schulleitung, allen Kollegen und auch den Schülern ist bekannt, dass ich gravierende und chronische Knieschmerzen habe.

    An dieser Stelle ist es eigentlich relativ eindeutig. Bei volljährigen Schülern erstreckt sich die Aufsichtspflicht in der Regel nur auf die ordnungsgemäße Durchführung.

    Stimmt, aber Aufsichtspflicht ≠ Fürsorgepflicht Wenn es darum geht, dass sich jemand maßlos betrinkt, ab wann greift man ein?

    Ich organisiere als Lehrkraft eine Schulfahrt, ich trage bis zu einem gewissen Maße die Verantwortung.

    Wenn einer stirbt, ist man am Ende dran, haben wir ja nun mehrfach gesehen und ich glaube nicht, dass man bei einem Achtzehnjährigen die Augen zumachen darf.

    Sorry, deine Antwort habe ich total vergessen, Plattenspieler

    - Altersstufe egal, ab Vorschule

    - Förderbereich Lautbildung und Dysgrammatismus?

    "Logopädie im Alltag" sozusagen. Ich sehe die Kinder den ganzen Vormittag und frage mich, wie ich Regelmäßigkeiten in den Problemen erkennen und Aussprache/Grammatik im Alltag fördern kann. Ich lerne im Grunde, wie eine Mutti irgendwann zu hören, was sie sagen wollen, überhöre die Fehler.

    Es geht nicht um die Frage, was für dich ok ist, sondern wie die rechtliche Situation.

    Ah, danke für die Aufklärung. Es ging in meinem Beitrag aber durchaus darum, wie meine Einschätzung ist, was ich extra betont hatte. Denn ich schrieb, unter welchen Bedingungen ich mit einer zwölften Klasse losfahren würde. Wenn denn ein Schüler hinterher klagen möchte, dass er kein Auto mieten durfte, kann er das gerne tun, wir sind ein freies Land.

    Zur von dir angemahnten juristischen Genauigkeit und Quellangabe, woher weißt du das?:

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    Die Berufsschulpflicht während der Ausbildung ist rechtlich nicht vergleichbar mit der Schulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule.

    Es ist normal, dass die "Nachschrift" schwerer ist. Es wäre regelrecht unfair denen gegenüber, die regulär geschrieben haben, wenn dem nicht so wäre.

    Wenn man krank ist, ist man krank, dann verpasst man ggf. Stoff und braucht nach Genesung Zeit zum Nacharbeiten, eigentlich ist man sogar benachteiligt. Wenn Leute regelmäßig schwänzen, mag es anders aussehen, ist aber letztlich auch nur eine gefühlte Sorge, weil du deine Pappenheimer zu kennen glaubst. Wenn wer ein Attest hat, sollte er oder sie auch als entschuldigt gelten, oder nicht?

    ... Du kannst die Verwendung während der offiziellen Programmpunkte verbieten, weil hier Unfallversicherung greifen würde.

    Andere Frage, wie soll das unterbunden werden, dass ein solcher Vertrag abgeschlossen wird und welche Konsequenzen würdest du ziehen?

    a) ...sagt wer? Der Schüler ist ja volljährig. Solange nicht klar ist, ob der "offizielle Programmpunkt" von der "Freizeit" auf einer schulischen Veranstaltung zu trennen ist, dürfte das keinen Unterschied machen.

    b) Wahrscheinlich kann ich das nicht unterbinden, aber wenn ich gefragt werde, kann ich nein sagen. Wenn ich die Fahrt organisieren würde, erlaubte ich Zwölftklässlern keine Mietwagenbuchung. Am Ende sollen noch Minderjährige mitgenommen werden und das geht nicht. Wenn es eine oder einer trotzdem täte, würde ich meine Schulleitung anrufen und die fragen :P

    Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, dass man jedem Kollegen Narrenfreiheit geben sollte, nur weil einige hier schon schlechte Erfahrungen mit sog. Helikopter-Müttern hatten.

    Es gibt auch Fälle, bei denen der Lehrer (wenn auch nicht absichtlich) falsch gehandelt hat, was ich diesem eigentlich nur (symbolisch) deutlich machen wollte. Ich wollte ihm auch nicht "die Arbeit schwer machen", wie Fabian_X so schön schreibt. Der Test war sehr viel länger und überhaupt nicht verhältnismäßig zu irgendwelchen anderen Arbeiten, da es für die vorgegebene Zeit viel zu umfangreiche Aufgaben waren. Meinem Mann, übrigens selbst Gymnasiallehrer, war dieses Vorgehen des betreffenden Lehrers ebenfalls unerklärlich; er selbst gestaltet seine Nachschriften aber nicht um Welten schwerer oder länger, sondern ändert einfach die Art der Aufgaben ab. Da ihm aber keine genauen Regelungen dazu bekannt waren, wollte ich - ganz simpel - hier nachfragen, in der Hoffnung, nicht sofort heruntergemacht zu werden.

    Eine "mangelnde Einsicht" kann ich hier überhaupt nicht nachvollziehen, auch in Anbetracht der Tatsache, dass ich mich bisher noch nie in irgendeiner Weise bezüglich meines Sohnes eingemischt oder "gemäkelt" habe. Man muss sich nicht alles gefallen lassen, v.a. wenn man sich wirklich gut vorbereitet hat.

    Bloß, weil die Lehrkraft studiert hat und vielleicht (im hohen Alter) schon mehr Reife als mein Sohn besitzt, heißt das nicht, dass sämtliche Entscheidungen dieser Person fundiert oder gut durchdacht sind.

    Aber ja, ich werde mich schließlich damit ja abfinden müssen und den Ratschlag von dir, @Fabian_X , meinem Sohn (selbstverständlich) weitergeben.

    Ich verstehe nicht, warum du dich immer nur auf einen Beitrag beziehst, es gibt viele verschiedene. Außerdem ist es halt des Users Meinung, kein Grund, pikiert zu sein.

    Zur Ausgangsfrage: hast du in der entsprechenden Verordnung nachgelesen, ob es für Nachschreibarbeiten besondere Regelungen gibt? Mir würde kein Grund einfallen, daran andere Kriterien zu stellen als an jede andere Leistungskontrolle. Aufgabenanzahl usw. legt man nach didaktischen und pädagogischen Gesichtspunkten fest, das muss nicht in jedem Test exakt gleich sein.

    Eine Möglichkeit wäre, dass dein Sohn seine Enttäuschung direkt ausdrückt, etwa "Ich hatte den schulischen Termin xy, ich finde es schade/ungerecht, dass mein Test schwerer war. Könnten Sie bitte das nächste Mal einen gleichschweren machen?" o.ä. Dann ist es eine ganz normale Schülerfrage und kommt nicht gleich zu einer elterlichen, möglicherweise anklagend empfundenen und in jedem Falle zeit- und energiefressenden Beschwerde.

    ok, ich hatte jetzt bei meiner aktuellen Klasse geguckt. Da sind sie durch die früheren Stichtage inzwischen so jung, dass sie eigentlich die 12 Jahre fertig haben müssten, bevor sie 18 sind. Wenn sie mit 5 Jahren eingeschult werden, sind sie sowieso 17 Jahre. Wenn sie mit 6 eingeschult werden, haben sie in der zweiten Jahreshälfte Geburtstag. Aber es gibt natürlich immer mal Ausnahmen.

    Ändert nichts an der Schulpflicht, die offenbar nicht mit 18 endet, wie von dir gedacht. Auch die Berufsschulpflicht während der Ausbildung macht den Schulbesuch zur Pflicht bei über 18-Jährigen. Fürsorge- und Aufsichtspflicht durch die durchführende Lehrkraft wurden auch bereits genannt.

    ... Wenn die Lehrkraft sagt, bitte besorgen Sie eine Fahrgelegenheit. Hier geht es aber um Freizeit.

    Beispiel: Die Schüler haben einen freien Nachmittag. Gruppe A begibt sich zu einer Seilbahn und fährt damit auf einen Berg. Gruppe B nimmt ein Taxi, Gruppe C mietet sich ein Fahrrad und Gruppe D einen Mietwagen. Alle fahren damit auf den Gipfel. Ich sehe nicht, warum das Mieten eines PKW hier einen Unterschied macht. Und wenn ja, wo ist die Grenze? Wäre ein Fahrrad ok? Wäre ein Roller ok? Pedelec? Skateboard?

    Ob es Freizeit in dem Sinne auf einer Schulfahrt gibt, ist grundsätzlich eine Frage. Darf ab 19 Uhr jeder machen, was er will? Und wenn es diese Unterteilung gibt, warum ist die Stadtrundfahrt vormittags Pflicht, wenn man doch einen Volljährigen zu nichts zwingen kann?

    Zur Frage der Fortbewegung: für mich wären Taxi und Skateboard okay, Auto mieten nicht, weil dafür ein Mietvertrag unterschrieben werden muss und das Risiko eines Fahranfängers höher ist. Wenn wirklich ein 45 Jahre alter Teilnehmer einer BBS dabei ist, der mir glaubhaft vermitteln kann, warum sein Lebensglück von der Miete abhängt sieht es möglicherweise anders aus. Ganz grundsätzlich würde ich es 12-Klässlern nicht gestatten. In NDS ist es ja noch einfacher, weil Fahrten mit Übernachtungen keine Pflicht sind. Wer mit möchte, hält sich an die Vorgaben der organisierenden Lehrperson, ist doch eigentlich total simpel.

    Ich wäre viel häufiger bereit von einer Bezahlschranke Gebrauch zu machen, wenn die Möglichkeit bestünde alternativ zu einem Abo den einzelnen Artikel zum Einzelpreis von sagen wir mal 50 Cent zu erwerben. Aber direkt ein Abo abzuschließen für einen Artikel, der in 50% der Fälle nicht das liefert was versprochen wurde (in der Überschrift)

    Die taz macht das so, man kann spenden. Ich mag ehrlich gesagt auch nicht 10 Zeitungen abonnieren.

    KI-generierte Antwort: "Wenn Sie ein Abitur aus einem anderen Bundesland haben und sich an einer Hochschule in Sachsen bewerben möchten, müssen Sie die Abiturzeugnisse bei der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle in Sachsen anerkennen lassen, um festzustellen, ob Ihr Abitur gleichwertig ist. Die Anerkennung wird in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) dokumentiert."

    Also für den Freistaat Sachsen gilt, dass andere Bundesländer wie Ausland behandelt werden :zahnluecke:

    Nee, die Hochschulzugangsberechtigung ist das Abitur, das wird nicht gewichtet. Das fanden insbesondere bayerische Abiturient*innen doch schon immer unfair...

    Das gibt der Paragraph aber nicht her. Der sagt relativ genau, wann und wo die Grundrechte wie eingeschränkt sind. Einfaches Beispiel: Ich schreibe in die Schulordnung, dass Briefe, die im Unterricht geschrieben werden von der Lehrkraft vorgelesen werden dürfen. Oder die etlichen Handydiskussionen. In Nds. vertritt man gerade die Rechtsaufassung, dass es schwierig ist den Schülern ihr Handy während der Schulzeit wegzunehmen. Es gibt Juristen, die sagen, dass man es Ihnen (ab einem gewissen Alter) nicht verbieten kann sie während der Pause zu nutzen.

    Grundrechte sind ein hohes Gut. Solche Eingriffe müssen immer gut begründet sein und mehr wiegen als das betroffene Grundrecht. Ich kann eine Schulpflicht durchsetzen, da das Recht/die Pflicht auf Bildung höher wiegt als die persönliche Freiheit. Ich kann aber nicht das Briefgeheimnis aufheben nur weil es im Unterricht stört. Ich darf in der Regel noch nicht mal ohne Erlaubnis den Ranzen einer Schülers öffnen.

    Das sind Persönlichkeitsrechte, die nicht mit Betreten der Schule verfallen. Ein Fahrzeug zu mieten oder Alkohol zu trinken sind aber keine Persönlichkeitsrechte.

    Wie gesagt, wenn die Lehrkräfte von Kris mit k das Mieten erlauben, soll es ihr Problem sein, wenn ein Unfall passiert oder weitere Probleme auftauchen. Ich wette, wenn im umgekehrten Fall der Schüler klagt, dass seine Lehrkraft dies für ihre Fahrt untersagt, dann wird kein Gericht Recht geben, dass der Schüler für diese 3 oder 5 Tage Anspruch auf Mietwagen oder Alkoholkonsum hat.

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