Beiträge von Quittengelee

    Aber sind das denn Drohbriefe?

    Es gibt ja keine unterschwellige Drohung.

    Ich spreche noch mal mit der Leitung, machen kann man es ja.

    - Ja, sind es, weil sie anonym und regelmäßig eingehen.

    - aber Verwünschungen, du hast sie selbst angegeben

    - die weiß doch wohl längst Bescheid, wer sonst sollte die Briefe an dich weitergegeben haben?

    Ja, es gibt Dinge die sagt man nicht. Nur wissen wir hier gar nicht, was gesagt wurde.

    Zumindest der Begriff "Hure" ist gefallen. Wie genau mit dem Tod gedroht wurde, wissen wir nicht, aber die TE hatte das Bedürfnis, die Klasse zuzuschließen, um den Schüler draußen zu halten. Im Grunde ist das alles so grenzwertig, dass man nur hoffen kann, dass überhaupt irgendwas passiert ist.

    ...

    Ich würde mich auch weigern, so jemanden zu unterrichten. Da würde ich zur Not auch zum Anwalt gehen. Als ob ich Leute unterrichte, die mir mit dem Tod drohen. Ich bin doch nicht bescheuert.

    Kannst du doch auch machen. Rein theoretisch ist es aber auch möglich, dass der Schüler in der Klasse bleibt, keine Ordnungsmaßnahme erhält und du in anderen Klassen unterrichten musst. Das wäre mir zu viel Genugtuung fürs Kind. Auch kann eine Abmahnung erfolgen, der Anwalt kann dich nicht vor dem geltenden Recht bewahren.

    Ich würde in jedem Falle die Eltern informieren und versuchen, die Schulleitung zu einer Ordnungsmaßnahme zu bewegen. Außerdem kann man selbst Anzeige erstatten.

    Quittengelee : Ich kann hier keinen Befehlston herauslesen. Wenn jemand ein Problem schildert und um Rat bittet, erachte ich es als am sinnvollsten, eine Du-Botschaft zu senden. Ich-Botschaften sind für andere Zwecke geeigneter.

    Es geht nicht um Du- oder gar Ich-Botschaften, das ist etwas ganz anderes. Es geht um deinen Tonfall. Niemand hier im Forum sonst schreibt "bei fehlender Unterstützung folgt die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Versetzungsantrag", um einem anderen, den man nicht kennt, mitzuteilen, was er zu tun habe.

    ...

    Sollte ein Schüler oder eine Schülerin erneut auf die Idee kommen, dich zu beleidigen, machst du einmal eine konsequente Ansage, in der du deutlich machst, dass niemand dich so zu bezeichnen habe, du eine augenblickliche Entschuldigung erwartest und dass du derartige Begriffe von jetzt an nie wieder hören wirst, da es ansonsten richtig unangenehm für den Schüler oder die Schülerin werden wird. Es geht auch gar nicht mal darum, dass niemand dich als Lehrerin so zu behandeln hat - als Mensch hat dich niemand so zu behandeln. Kommt das noch einmal vor, geht es hoch bis zur Schulleitung und natürlich geht auch eine Info an die Eltern raus. Wenn dich die Schulleitung einlullen will, verweist du auf die Verletzung deiner Menschenwürde, dass du in Frieden deinen Job ausüben möchtest und erwartest, dass sie als Führungskraft sich dafür einsetzt, dass dir dies weiterhin ermöglicht wird. Tut sie das nicht, gibt es sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde und du stellst einen unmittelbaren Versetzungsantrag. Du betrittst auch danach diese Schule bitte nie wieder.

    Bei einer Bedrohung gibt es sofort eine Anzeige und eine zeitnahe Information der SL, dass du diesen Schüler oder diese Schüler aufgrund der Vorfälle nicht mehr unterrichten wirst. Und auch hier folgt bei fehlender Unterstützung die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Versetzungsantrag...

    Kannst du bitte künftig in ich-Form schreiben? Du würdest möglicherweise, wenn du mal in diese Lage kämst, dieses oder jenes tun. Ich finde deinen Befehlston jedenfalls unangemessen und hier die Anweisungen zudem noch sehr folgenreich.

    Förderstunden fallen bei uns immer als erstes weg und werden zu Vertretung, sind also nicht automatisch entlastend.

    Ich frage mich, ob der Chor nicht in Gruppen eingeteilt werden kann? 1. Durch Vorsingen wird ein wenig gesiebt auf 50 Kinder und 2. Die halbe Gruppe kommt je 14-tägig. Oder so.

    Ansonsten: wenn dein Chor jetzt schon so gut ist, dass er das Aushängeschild der Schule ist, lässt sich dann künftig vielleicht eine Art Beförderungsamt ableiten?

    Ja, muss er akzeptieren, wurde doch nun ausführlich erklärt? Das Verfahren ist ein Digitales, die Signatur erfolgt elektronisch und nicht dadurch, dass die behandelnde Praxis von Hand mit Tinte unterschreibt.

    Ich finde das Prozedere übrigens interessant, wäre vorher nie auf die Idee gekommen. Wenn's eine Werbung war: bei mir fiel sie auf fruchtbaren Boden :P

    War die Mutter einverstanden oder das Kind?

    ...

    Dementsprechend habe ich jeden Schritt mit der Mutter abgesprochen und gestern dann mit dem Kind gesprochen (nachdem die Eltern zuvor auch schon mit ihr gesprochen hatten). Sie war einverstanden, dass wir es gemeinsam der Klasse sagen. ...


    In jedem Falle hat die Mutter jetzt einfach mal Pech gehabt, du hast kein Verbrechen begangen.

    Ich würde trotzdem versuchen, nochmal mitzuteilen, dass alle ganz lieb zu dem Kind waren und niemand gedemütigt wurde, damit die Mutter das Kind nicht die ganzen Ferien verrückt macht mit ihrem eigenen Frust. Sie hat offenbar ein Problem mit der Wiederholung. Nachrichten hin- und herzuschicken versuche ich generell zu vermeiden, wenn man nicht anrufen kann, weil jemand kein Deutsch spricht, geht's halt nicht anders.

    Ich bin auf der Suche nach der Schriftart "AuerSchulbuch"

    Ich hatte darauf so knapp reagiert, weil da vorher nicht die Frage stand, sondern nur der ebenso knappe Gesuchshinweis.

    Da die Schriftart offenbar niemand hat, könnte es helfen, wenn du genauer beschreiben würdest, was daran so besonders ist und ob etwas Ähnliches denselben Zweck erfüllen könnte.

    "Bei uns" sind die Schriften im Lehrplan vorgegeben, daher muss ich nie überlegen, welche noch besser sein könnte.

Werbung