Beiträge von Quittengelee

    Wir wissen es aus den spärlichen Pressemitteilungen nicht, das AG Konstanz hingegen hat sich damit mit Sicherheit etwas näher beschäftigt. Und gerade im Strafrecht erfolgen Verurteilungen nicht nur aufgrund von Vermutungen, sondern gerade dann, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten zweifelsfrei nachgewiesen wird.

    Die Diskussion ist doch eigentlich dieselbe, wie auf der Klassenfahrt. Dort wurden die Lehrkräfte verurteilt, nicht weil sie nicht den Notarzt geholt haben, sondern weil sie nicht schriftlich nach chronischen Erkrankungen gefragt haben.

    Hier: Verurteilung, weil 22 Kinder zu viel für eine Schwimmgruppe sind.

    In Krankenhäusern kann man auch keine einzelnen Ärzte verklagen, wenn ein Behandlungsfehler unterläuft, überhaupt, versuche mal, eine Klinik zu verklagen. Das verläuft unter Gürtellinie.

    Solange Lehrkräfte verklagt werden können, obwohl sie sich an normale Gegebenheiten halten (hier: man stand zu zweit am Becken und schaute ununterbrochen aufs Wasser), solange sollte man durch seinen Arbeitgeber geschützt werden. Nicht als Freibrief, sich nicht mehr verantwortlich zu fühlen, sondern als Sicherheit, seinen Beruf ausüben zu können.

    Wie gesagt, ich würde erst mal bei der GEW nachfragen. Eventuell fällt denen noch was ein, z.B. was eine Dienstbesprechung genau ist. Die kann in dringenden Fällen zwar auch kurzfristig anberaumt werden, aber das Besprochene ist weder dringend noch ist eine 8-stündige Veranstaltung für Dringendes geeignet.

    Ich würde auch nicht mit dem Kollegen rumdiskutieren, der ist sicher nicht überrascht darüber, dass sein Vorgehen problematisch ist.

    Da muss man doch gar nicht bei Verrückten in den USA anfangen zu suchen, die Masernimpfrate ist auch in Deutschland extrem zurückgegangen, v.a. in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg.

    Und das, obwohl eine Impfpflicht besteht, im Zweifel entscheiden sich die Gerichte pro Schulpflicht und die Kinder dürfen ungeimpft erscheinen.

    Ich glaube nicht, dass du jemanden findest, der deine Entwürfe Korrektur liest. Wenn du aber eine konkrete Frage zu einem bestimmten Entwurf hast, sind hier mit Sicherheit einige bereit, Hilfestellung zu geben.

    Den Rest hab ich mir nicht ganz durchgelesen, wenn du zur Gesundheit Fragen hast, mach ggf. einen eigenen Faden auf, dann verliert man nicht den Überblick.

    Wo genau sind deine Belege dafür, dass die Kolleginnen nicht fahrlässig gehandelt haben und damit verantwortlich gemacht werden müssen für den Tod eines Kindes, dass sich in ihrer Obhut befunden hat? Kannst du die noch beibringen?

    Nein, weil ich seit 100 Seiten schreibe, dass es dafür keine Belege gibt. Wir wissen nicht, was sich in der Stunde abgespielt hat. Und der Titel deines Threads lautet: wie schätzt ihr das Urteil ein und nicht, seid ihr auch alle der Meinung, dass das gerecht ist?

    Und dass sich in deinem Bekanntenkreis mehrere Grundschullehrkräfte dagegen gewehrt haben, Schwimmunterricht mit einer Schulklasse abzuhalten, hatte ich noch nicht gelesen, nein. Das ist dann natürlich eine andere Situation und ich wundere mich, warum die entsprechenden Behörden in Baden-Württemberg nicht längst Schlüsse daraus gezogen haben.

    Viele viele Schwimmlehrkräfte haben auch schon in der Vergangenheit verstanden, dass man mit dieser Gruppengröße inkl. Nichtschwimmern und bei der Personalstärke keinen sicheren Schwimmunterricht abhalten kann, weshalb sie sich erfolgreich dagegen widersetzt haben und widersetzen unter derartigen Bedingungen praktischen Schwimmunterricht abzuhalten.

    Die Belege dafür bringst du noch bei?

    ...

    Wenn Todesfälle im Schwimmunterricht nicht vermeidbar wären, dürfte es keinen Schwimmunterricht geben. Wer in Sorge ist, dass Kinder unvermeidbar sterben, sollte diesen Unterricht nicht abhalten. Wer der Ansicht ist, dass sich solche Situationen (planersisch) vermeiden lassen, soll eben so planen, dass sie nicht auftreten.

    ...

    Das haben die beiden Verantwortlichen doch gemacht, sie haben so geplant, wie sie a) dachten, b) aus Erfahrung wussten, wie es ihnen c) vorgegeben und von der Unfallkasse d) empfohlen war.

    Sie dachten offenbar, dass man zu zweit am Beckenrand alles mitbekommt und es gab keinen Grund für sie, anzunehmen, dass das nicht der Fall ist.

    Ich bestünde auf einem Betreuungsschlüssel nach mindestens der Vorgaben der Fachverbände.

    Was denkst du, wie viele badische Schwimmlehrkräfte das ab jetzt auch tun werden? Es ist naiv anzunehmen, dass alle anderen Schwimmstunden bislang anders abliefen und an anderen Schulen nur 6er-Gruppen schwimmen gegangen sind.

    ...Mache ich übrigens bei der von mir ausgebildeten Sportart sowohl im Verein als auch in schulischen Kontexten...

    Im Rahmen des Pflichtunterrichts deiner Schulklasse oder in einer freiwilligen AG für die du die Bedingungen festlegst?

    Nach 8 Stunden Unterricht inklusive Pausenaufsicht müsste man mich heimtragen. Je gleichmäßiger mein Unterricht verteilt ist, desto besser, am liebsten mit je einer Hohlstunde am Tag. Insofern: rede mit der Planung, andere Leute haben ganz offensichtlich andere Bedürfnisse.

    Tom123

    Nu lass die Moschee Mal im Dorf oder so. Fakt ist, dass die verurteilten KuKs unter Bedingungen den Schwimmunterricht abgehalten haben, die weit unter den Anforderungen der Fachverbände wie DLRG oder Wasserwacht liegen. Das sollte uns alle wachrütteln und wir sollten uns immer wieder erneut hinterfragen, ob das was wir tun so richtig ist. Denn unabhängig von dem Urteil möchte ich nie in die Situation kommen, dass ein Kind in meinem Unterricht verstirbt und ich die Frage ob ich alles unternommen habe um das zu verhindern nicht ruhigen Gewissens mit ja beantworten kann

    Wahrscheinlich ist, dass die Kolleginnen sich korrekt verhalten haben und trotzdem verurteilt wurden. Ob in einer Schwimmgruppe 15 oder 20 Kinder sein müssen, ist nicht festgelegt und hier wahrscheinlich auch nicht entscheidend.

    Niemand möchte, dass ein Kind in seinem Unterricht stirbt, umso schlimmer ist es, wenn die rechtliche Verantwortung in jedem Falle dafür auf die einzelne Lehrkraft abgewälzt wird, egal wie diese sich verhalten hat.

    Wir drehen uns also argumentativ im Kreis.

    Ich habe mal nach ähnlichen Fällen gesucht, noch einen gefunden, bei der der Schwimmkursleiter, ein Bademeister, verurteilt wurde. Das einzige, was man erfährt ist, dass er wg. Aufsichtspflichtverletzung verurteilt wurde und Fremde das Kind versucht haben zu retten.

    https://www.br.de/nachrichten/ba…urteilt,UadSjZW

    Die beiden Verurteilten im Ausgangsbeitrag wurden nicht wegen mangelnder Aufsichtspflicht verklagt. Sie waren nach unserem Wissen anwesend.

    Das einzige, was mach unserem Wissen in ihrer Verantwortung liegt, ist, dass die Kinder nicht stehen konnten und frei spielen durften, wobei nicht klar ist, ob sie Schwimmhilfen angelegt hatten. Wenn dies der Fall war, müssen die entsprechenden Verordnungen geändert werden.

    In einer Klasse, in der es so viel Unruhe gibt und die Eltern so viel mitmischen wollen, geht ein Klassenrat nach hinten los, da kommen die Kinder ja dann mit ganzen Listen und die, die wenig wortgewandt sind, ziehen wieder den Kürzeren.

    ...

    Also Klassenrat ist gerade kein Wunschkonzert sondern gelenktes Gespräch und funktioniert nach meiner Erfahrung gut, auch in schwierigen Klassen. Muss man aber strukturiert vorgehen und die Regeln beherrschen, damit nicht eine Anklagerunde daraus wird.

    ihr scheint entweder tolle klassen oder eine tolle autorität zu haben - ..

    Nein, aber vielleicht andere Probleme? Es geht ja hier um Austausch, nicht darum, dass man selbst immer alles toll macht.

    Im Grunde machst du dir, meines Erachtens, in einem Punkt das Leben selbst schwer: du spekulierst über die Gründe und ärgerst dich darüber. Weil du aber nicht ganz sicher bist, traust du dich auch nicht, mit der Faust auf den Tisch zu hauen. Vielleicht gibt es aber auch ganz andere Erklärungen. Zum Beispiel will Jasons Mutter gar nicht, dass Jason nicht neben einem Roma sitzt, sondern dass Jason zu Hause erzählt hat, dass er wieder neben Kevin sitzen will?

    Eine Idee wäre übrigens noch, 'aktiv zuzuhören'. Also statt erklären oder rechtfertigen nur wiederholen. "Ich habe gehört, dass Sie sich wünschen, dass Jason in der ersten Reihe sitzt." Verbunden mit einer Gegenfrage könntest du wieder zum Kind und der Verantwortung der Eltern kommen. "Ja, dass er nicht gut hört, ist mir auch schon aufgefallen. Waren Sie schon beim HNO-Arzt, um das mal checken zu lassen?"

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