Wir wissen es aus den spärlichen Pressemitteilungen nicht, das AG Konstanz hingegen hat sich damit mit Sicherheit etwas näher beschäftigt. Und gerade im Strafrecht erfolgen Verurteilungen nicht nur aufgrund von Vermutungen, sondern gerade dann, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten zweifelsfrei nachgewiesen wird.
Die Diskussion ist doch eigentlich dieselbe, wie auf der Klassenfahrt. Dort wurden die Lehrkräfte verurteilt, nicht weil sie nicht den Notarzt geholt haben, sondern weil sie nicht schriftlich nach chronischen Erkrankungen gefragt haben.
Hier: Verurteilung, weil 22 Kinder zu viel für eine Schwimmgruppe sind.
In Krankenhäusern kann man auch keine einzelnen Ärzte verklagen, wenn ein Behandlungsfehler unterläuft, überhaupt, versuche mal, eine Klinik zu verklagen. Das verläuft unter Gürtellinie.
Solange Lehrkräfte verklagt werden können, obwohl sie sich an normale Gegebenheiten halten (hier: man stand zu zweit am Becken und schaute ununterbrochen aufs Wasser), solange sollte man durch seinen Arbeitgeber geschützt werden. Nicht als Freibrief, sich nicht mehr verantwortlich zu fühlen, sondern als Sicherheit, seinen Beruf ausüben zu können.
