Ich lasse nicht 24 Personen, von denen 1/3 nicht schwimmen kann, in den See. Wenn ich alleine mit einer Klasse unterwegs bin, geht überhaupt niemand im See schwimmen, dafür kann ich die Verantwortung nicht übernehmen. Die Entscheidung der verurteilten Lehrpersonen war offensichtlich dumm, ich sehe da nach den Informationen, die bekannt sind, absolut nichts zu entschuldigen.
Das ist doch nicht vergleichbar. Vergleichbar wäre, wenn du entscheidest, dass es sicher ist, meinetwegen der Badestrand ist bewacht, alle können schwimmen, ihr seid zu zweit. Aber ein Schüler hat einen unerkannnten Herzfehler und ertrinkt, weil im See eine Strömung kalten Wassers ist. Dann könnten hinterher Forderungen kommen, dass man ja wohl ein ärztliches Unbedenklichkeitsattest von jedem hätte fordern können, bevor man Schwimmen geht. Oder in Chemie irgendwas, du hast bloß eine halbe Gruppe und trotzdem hält jemand seine Haare in den Bunsenbrenner.
Es gibt einfach Grenzen der Sorgfalt und Sicherheitsvorkehrungen, im obigen Fall: Nichtschwimmerbereich, 2 Aufsichtspersonen, Rettungsschwimmer dabei oder was eben Vorgabe ist. So wie in 100 anderen Schwimmunterrichtsstunden täglich deutschlandweit.
Es sei denn, es war anders, die Kinder durften spielen und sie hat deswegen den Überblick verloren, war abgelenkt oder was auch immer. Aber jemanden zu verurteilen, weil er seinen Job normal ausgeführt hat, finde ich problematisch. Für die Einzelperson wie auch als Präzedenzfall.