Alle Berufe sind nämlich auf ihre Art anstrengend.
Es wurde zwar schon 1000x besprochen aber gerne noch mal: es geht beim Beschäftigungsverbot um die Gesundheit von Mutter und Kind. Hier geht es nicht darum, ob Grundschulehrerinnen es anstrengender oder gefährlicher hätten als Anwältinnen, sondern um individuelle Gesundheitsisiken und (vor allem seit Corona) vermehrt um das Bewusstsein von Infektionsschutz.
Davon unabhängig ist man soundsolang schwanger, die TE wäre also im Februar offiziell im Mutterschutz. Wenn du Schulleiterin wärst, würdest du diese vierte Klasse nicht auch lieber einer anderen Lehrkraft anvertrauen als einer, die jederzeit ausfallen könnte, spätestens aber auf jeden Fall zum Halbjahr nicht mehr da sein wird?
Edit: und jetzt kann man noch eine vernünftige Übergabe planen.