...Das ist falsch, wie auch bereits auf S. 1 gestanden hat. Es scheint spezielle Lehrbecken mit verstellbarem Boden zu geben.
...
Aber nicht in durchschnittlichen Schwimmbädern, hab ich doch ausführlich aus den Vorschriften der Unfallkasse zitiert.
Was ich auf Seite 1 lese ist übrigens folgendes:
So in der verkürzten Pressedarstellung hört es sich für mich nach einem krassen Fehlurteil an.
Ich finde die Begründung mit dem Gruppe-Teilen fraglich, wenn das Land keinen anderen Personalschlüssel vorgibt.
Was halt aus der Beschreibung unklar ist, ist wie die Situation genau aussah.
Aber nochmal: Es hat auf S. 1 schon gestanden "wir lassen alle erst einmal vorschwimmen" und das wurde später von einer zweiten Person exakt so wiederholt.
Es haben sich mehrere andere Personen geäussert, die selbst Schwimmen unterrichten ...
Hier unterrichtet sonst m.W. niemand im Schulschwimmen, sondern in Vereinen o.ä. Ich werde aber versuchen herauszufinden, wie es andere Schwimmlehrkräfte in meinem Umfeld handhaben und wie sie den Fall aus der Ferne einschätzen.
Zum Vorschwimmen: was genau nutzt es dir, wenn du weißt, dass 3, 5 oder 10 Kinder überhaupt nicht schwimmen können, wenn du gerade sowieso mit allen Kindern bei Stufe 1: "Wassergewöhnung" anfängst? Es ist doch klar, dass du bei keinem Kind sicheres Schwimmen annehmen darfst. Sie hat die Kinder ja aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ins Schwimmerbecken geschubst.
Ich fürchte, Achtung: wilde Spekulation, dass die Kinder keine Schwimmhilfen anhatten, im Becken nicht alle stehen konnten aber sich nicht alle am Rand festgehalten und als Gruppe etwas Angeleitetes gemacht haben, sondern frei spielen durften. Das ist das einzige Szenario, was mir in dieser Konstellation als fahrlässig einfiele.
Was ich gerade sehe: Kinder sind mit 8 Jahren im Schnitt 132 cm groß, da kann ja praktisch kein Zweitklässler stehen im Nichtschwimmerbereich.