...dennoch würde das lediglich Bademeister: innen mit in die Pflicht nehmen, nicht Schulen/ Lehrkräfte aus ihrer Aufsichtspflicht entlassen.
Aufsichtspflicht ist aber etwas anderes. Die Lehrerinnen im Ausgangsbeitrag sind ihrer Aufsichtspflicht ja auch nachgekommen, die Kinder würden nicht alleine ins Wasser geschickt o.ä.
Ob die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten wurden würde ich gerne wissen. Das ist m.E. dasselbe wie mit den Klassenfahrten, wenn ich als Lehrerin alle Regeln eingehalten habe, möchte ich wissen, dass ich auf der sicheren Seite bin, solange ich mich nicht saublöd verhalte.
Wenn Gerichte im Nachhinein entscheiden können, ob Gruppengrößen anders aussehen müssten usw. kann doch nicht die einzelne Lehrkraft verantwortlich gemacht werden. Schwimmunterricht findet an Grundschulen nunmal in Klasse 2 statt und soll dafür sorgen, dass die Kinder schwimmen lernen, also können es einige überhaupt nicht und die meisten nicht ausreichend sicher, das ist doch immer so?