Morse, es geht die ganze Zeit um diesen Beitrag:
...
Diese nachvollziehbaren Urteile haben jedoch nichts mit den tatsächlichen Gründen der bindenden Grundschulempfehlung zu tun. Nicht "tatsächlich" in dem Sinn, dass die genannten Personengruppen zwar betroffen sind von derlei Änderungen, aber nicht von ihnen entschieden werden und daher auch nicht aus deren Gründen. Die Gründe (tatsächlichen) Gründe sind dort zu suchen, wo diese Entscheidungen (tatsächlich) getroffen werden.
Das Bildungswesen dient in erster Linie der Bereitstellung eines möglichst passenden Angebots an den Arbeitsmarkt.
Die Bindung oder nicht-Bindung an die Grundschulempfehlung ist ein Steuerungsinstrument der Abiturientenquote.
Und ich sagte, gib bitte einen Beleg dafür oder kennzeichnen es als deine Vorstellung von der bisherigen Bildungspolitik.
...würde ich meinen, dass diese Maßnahme, wenn, eine Verringerung der Abiturientenquote zur Folge hätte.
(Aus meiner Sicht eben um dem Arbeitsmarkt bzw. Fachkräftemangel v.a. in Handwerklichen berufen Rechnung zu tragen. So wie Du formuliert hattest:
Das wäre ein Plan, den man so fassen könnte. Darum ging es aber in deinen Beiträgen explizit nicht.