Beiträge von Quittengelee

    Kommt drauf an. Jedenfalls nicht zwangsläufig.

    Wenn ich 72% arbeite und Mittwochs mein unterrichtsfreier Tag ist, dann nicht, nein.

    Was denn nun, zwangsläufig oder nicht?

    Wenn, dann könnten die Stundenplaner den Stundenplan so legen. Das machen sie aber nicht, weil sie in der Regel andere Probleme haben, als einer Lehrkraft eins reinzudrücken, weil der Schulleiter sie am Mittwoch mal nicht erreicht hat.

    Wer redet von "reindrücken"? Es geht darum, dass die Abwesenheit von Unterrichtsstunden meines Erachtens nicht bedeutet, dass man frei hat und nicht erreichbar zu sein hat. Man Beweise mir das Gegenteil.

    Wenn ein Referendar im Seminar ist, ist er für die Schulleitung nicht erreichbar. Warum sollte er das sein?

    Hä? Was hat der Referendar hiermit zu tun? Es geht immer noch um die Arbeitszeit von Lehrkräften.

    Warum sollte die Schulleitung einen Kollegen auf Klassenfahrt sofort oder überhaupt erreichen müssen?

    Auch hier: es geht um die Definition von Arbeitszeit. Ich finde es total sonderbar, das ausgerechnet in diesem Thread damit argumentiert wird, jemand arbeite nicht, weil er keine Unterrichtsverpflichtung für einen bestimmten Tag hat.

    1) Ich habe heute ein Kärtchen abgegeben, mein Name wurde genannt, ich habe gewählt.
    Ich wurde (von keinem der Wahlhelfer, keine*r kannte mich) nach einem Ausweis gefragt, nach irgendetwas...

    Das ist hier anders. Du kommst mit dem Wahlschein, der wird abgeheftet, dann werden zwei Häkchen gemacht für Kommunal- und Europawahl im Wahlregister. Ohne Schein geht es nur mit dem Perso oder halt per Briefwahl. In jedem Wahllokal sitzen 5 Personen, ein Beisitzer, ein Wahlvorstand etc. die bestimmte Aufgaben haben geschult werden, gemeinsam auszählen und nach Kriterien entscheiden, ob ein Stimmzettel ungültig ist usw.

    Von daher sind mit z.B. auch so Extrempositionen sehr suspekt, die hier im Forum der eine oder andere (bei allen Themen) vertritt. (Nicht du Seph.) Sie bergen halt immer die Gefahr, dass da offiziell dann irgendwann der Regelungsbedarf entdeckt wird.

    Meinst du bestimmte Extrempositionen? Dann sprichs doch konkret aus. Ich für meinen Teil habe jetzt drei mal gefragt, ob man offiziell am unterrichtsfreien Tag Urlaub nehmen darf, was niemand zu wissen scheint und dass es eben auf die Situation und auf das Teilzeitkonzept ankommt.

    Ja, innerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ist eine kurzfristige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich, insbesondere mit Blick auf kurzfristige Dienstplanänderungen per Telefon oder SMS, so geht diese Nichterreichbarkeit nicht zulasten des Arbeitnehmers. Das hatte u.a. das LAG Schleswig-Holstein 2022 (Az. 1 Sa 39 öD/22) noch einmal klargestellt. Hierfür habe der AG Rufbereitschaften - die natürlich anzurechnen sind - einzurichten.

    Wer mittwochs keine Unterrichtsverpflichtung hat, hat doch trotzdem Arbeitszeit, oder nicht? Wer z.B. 18 Stunden von 25 unterrichtet, arbeitet 72%, von dem kann ich doch erwarten, dass er Mittwochabend online auf den Vertretungsplan guckt, ob sich Donnerstag was geändert hat. Der SL könnte auch anordnen, dass mittwochs eine Stunde zu unterrichten ist, solange kein TZ-Konzept vorliegt, dann ist der Kollege eh vor Ort. Es kommt eben auf die Situation an und von der TE wissen wir lediglich:

    ...

    Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Was immer das heißen mag. Wir müssen zum Beispiel 1x wöchentlich ins so genannte "Schulportal" gucken, obwohl viel über "LernSax" läuft, ein weiteres Onlineportal für Lehrkräfte. Ist offiziell so vorgegeben, egal, an welchen Wochentagen man unterrichtet.

    Übrigens unterrichten manche Kolleg*innen auch Referendar*innen am Seminar, besuchen Praktikant*innen im Betrieb oder sind auf Klassenfahrt, gilt für die dann auch eine Sonderregelung der Erreichbarkeit, weil sie ja gerade nicht im Klassenzimmer stehen?

    ...

    Schade finde ich es, dass ich jetzt gar nicht per PN mal klären kann.

    ...

    Wäre evtl. auch schön gewesen, wenn ich über die Blockierung benachrichtigt worden wäre.

    Macht mich gerade etwas traurig :(

    Warum denn das? Eine Blockierung ist doch kein Streitfall, den man klären müsste. A ist von Bs Beiträgen genervt und will die mal eine Zeitlang nicht lesen oder erst mit Abstand (->überlegen, ob man den Beitrag liest). A blockiert B. Warum sollte A nun B schreiben "ich bin gerade genervt von deinen Beiträgen. Deswegen lese ich sie momentan nicht, ich hoffe, du bist nicht davon enttäuscht."?

    Ich habe gerade diesen Thread gelesen und gedacht *verrückt *. Wie krass alles war und dass man schon wieder so viel vergessen hat und so...

    Hätte auch was anderes zitieren können :S

    Bei dieser Frage darf der Erfolg der Stammelf, also der übrigen Klasse nicht außen vor bleiben. Es ist nicht der einzige Gesichtspunkt, was für den Sitzenbleibenden besser ist, sondern wichtiger - weil es um mehr Leute geht - ist, was für die Performance der übrigen Klasse besser ist.

    Auch die Gerechtigkeitsfrage muss die Restklasse mitberücksichtigen: Auch diese Schüler wollen ihr maximales Potential erreichen und sie haben einen gleichen Anspruch auf die Ressourcen des Bildungssystems wie der potentielle Sitzenbleiber: Warum soll ein ganz unproportional großer Anteil dieser Ressourcen immer nur dem unteren Ende zugute kommen?

    Wenn du so argumentierst: Wer denkt eigentlich an die aufnehmende Klasse, die sich um ein neues Kind mit Lernproblemen kümmern und es ins soziale Gefüge integrieren muss?

    Ich hab ja nun bereits mehrfach geschrieben, dass der explosionsartige Lernerfolg statistisch gesehen ausbleibt. Du kannst doch nicht einfach behaupten, dass es anders ist, nur weil du das gerne möchtest. Nein, nicht alle Kinder mit schlechten Noten brauchen einfach nochmal denselben Sermon ein zweites Mal, um sich dann halt genug feste anzustrengen und das Jahr erfolgreich abzuschließen.

    Der Fußballvereinsvergleich ist lächerlich, den braucht man wirklich nicht bemühen.

    Ich gebe dir Recht, dass ich mich sehr auf den Schuldbegriff eingeschossen habe. Das ist eben auch der ursprünglichen Klassendiskussion geschuldet. Ich formuliere das dann gerne passend dazu mal um: Wer sollte denn die Verantwortung übernehmen? Übernehmen alle Generationen zu gleichen Teilen Verantwortung? Es geht ja nicht nur darum, was die "Boomer"-Generation in der Vergangenheit gemacht hat, sie hat ja gerade auch den größten politischen Einfluss - erwächst daraus nicht automatisch eine höhere Verantwortung?

    Wie hättest du die Verantwortung denn gern verteilt? Gen Z 7%, Gen Y 18% und die Babyboomer den Rest an Verantwortung? Die Verantwortung hat jede wahlberechtigte und jede konsumierende Person. Und du natürlich besonders, weil du Jugendliche unterrichtest.

    Empathie gibts immer nur, wenn Kinder im Spiel sind, schon verstanden.

    Nein, Empathie gibt's, wenn Krankheit des TE im Spiel ist und/oder selbiger Verantwortung für hilflose Personen übernimmt. Wenn du dich mal um eine todkranke Person kümmern musst, über psychische Probleme klagst und jemand dir gleichzeitig eine Abordnung reinwürgen will, dann bekommst du genau das Gleiche zu hören wie jeder andere, der in dieser Lage ist.

    Er hat sich sicherlich mit weiteren Beiträgen selbst disqualifiziert, aber die Tatsache, dass seine ursprüngliche Abordnung unter alle Kanone war, wurde meiner Meinung nach zu wenig thematisiert.

    Dann lies noch mal nach und zähle die Beiträge, die sich genau damit unterstützend auseinander gesetzt haben. Und mach das wirklich, ich bin gespannt.

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