Zeit schrieb: "Dass es so komme, enttäusche ihn, sagte Heil und sprach von einer "ideologisch motivierten Blockade" des Koalitionspartners FDP. "Eine EU-Lieferkettenrichtlinie stärkt die Menschenrechte in internationalen Handelsbeziehungen, wenn es etwa darum geht, Kinder- und Zwangsarbeit zu bekämpfen", sagte er.
...Auch aus der Grünenfraktion gab es Kritik. Co-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte, ein Scheitern des Gesetzes wäre "schlecht für die deutsche Wirtschaft, die von gleichen Wettbewerbsbedingungen profitiert hätte". Zudem sprach sie von einem Rückschlag für den Schutz von Menschenrechten und einem Rufschaden für Deutschland als "verlässlichen und glaubwürdigen Partner in der EU".
Es heisst nur was von "Einhaltung von Menschenrechten", was auch immer damit gemeint sein mag.
Immer noch falsch. Ich zitiere es gerne erneut:
"Das Lieferkettengesetz enthält einen abschließenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus den dort geschützten Rechtsgütern werden Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.
Bußgelder
Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem ist es bei einem verhängten Bußgeld ab einer bestimmten Mindesthöhe möglich, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden."
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)