Beiträge von Quittengelee

    Wie schon geschrieben, der Aiwanger/Rammstein-Effekt.

    Ich denke, du hast es schon 4x geschrieben, 3x aber mindestens. Wenn du findest, dass das Verhalten eines Arschlochs okay ist, weil die Anhänger des Arschlochs hinterher Tickets kaufen oder die Umfragewerte steigen, dann ist das halt deine Meinung. Auch schlechte Menschen haben Anhänger und Meinungen, das muss man aushalten.

    Die haben sicher nur mit dem rechten Arm gewunken und "Erika" ist bloß ein Mädchenname.

    https://www.n-tv.de/politik/Oktobe…le24420746.html

    Und die Demo ist ja von den Freien Sachsen organisiert, nicht von der AfD. Und überhaupt sind Demos ein Mittel von Demokratien und total legitim.

    https://www.mdr.de/nachrichten/sa…huebel-100.html

    Wir haben einfach kein Problem mit Rechtsextremismus. Haben wir nie gehabt, alles Hysterie. Und niemand hat die Absicht, diese Errungenschaften der Dmokratie mit ihren eigenen Mitteln zu unterwandern. Alles Einbildung. Und der Verfassungsschutz, der für seine links-grün-versiffte Einstellung bekannt ist, beobachtet die AfD nur aus hysterischen Gesichtspunkten heraus.

    Ihn hier im Forum als Faschist zu bezeichnen könnte aber sehr wohl als Beleidigung aufgefasst werden.

    Vielleicht zeigt er mich ja an, in anderen Kontexten hat er es bislang jedoch unterlassen, weswegen die Bezeichnung weiterhin vielfach so genutzt wird.

    Was mich irritiert ist der Umstand, dass es dir so wichtig ist, dass der Begriff von Höcke als Beleidigung aufgefasst werden könnte.

    Wenn jemand Höcke "sympathisch" findet, möchte ich überhaupt nicht mit ihm diskutieren. Mir ist es egal,wer hier was wählt, das muss ich gar nicht wissen. Aber wer Sympathie für offensichtliche Faschisten bekundet, ist kein Gesprächspartner für mich. Weder im realen, noch im virtuellen Leben.

    Ohje. Dann darf ich dich also nicht mehr ansprechen?

    Darf man das als Eingeständnis werten?

    So war der Verlauf.

    Wir können gerne persönlich werden, eine Auseinandersetzung mit Inhalten scheint dir ja nicht möglich zu sein (siehe "Abtun von Gerichtsentscheidungen als Hysterie", wo ist das passiert?)

    Höcke hat Bekanntheit erlangt durch den Auftritt bei Jauch mit Deutschlandfähnchen, durch stetige Provokation und durch die hysterische Reaktion anderer Diskursteilnehmer und der Medien.

    Was denkst du denn, wie es dazu kam, dass Höcke als Faschist bezeichnet wurde und das Gericht diese Entscheidung gefällt hat? Da geht's natürlich um Aussagen, die er getätigt hat. Wenn du diesen Diskurs hysterisch findest und findest, dass die Bezeichnung hier einer Beleidigung gleichkommt, was soll ich mich denn bitte mit dir sachlich austauschen? Lies halt seine Reden selbst.

    RosaLaune, hast du dich eigentlich mal mit dem Nationalsozialismus beschäftigt? Ich meine nur, ich hab so den Eindruck, dass du keinen blassen Schimmer hast, um was es geht. Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass die AfD so einen Zulauf hat, offenbar sind die Folgen des Faschismus nicht mehr so bekannt und das Abtun von Gerichtsentscheidungen als Hysterie stimmt mich traurig. Du bist damit ja nicht allein. Wie alt bist du etwa?

    Natürlich interpretieren Juristen. Das Gegenteil habe ich nie behauptet, solltest du anderer Auffassung sein, kannst du mir das aber gerne auch belegen. Juristen interpretieren aber nicht anhand von Gesinnung. Wenn hier jemand sagt, es sei bewundernswert, dass Höcke trotz seiner Position als Landesvorsitzender und Oppositionsführer bundesweit Bekanntheit erlangt hat (anders als die meisten anderen Politiker in diesen Funktionen), dann ergibt sich daraus gar kein vernünftiger Anhaltspunkt, die Gesinnung desjenigen in die ein oder andere Richtung zu interpretieren. Vielmehr streben Politiker von berufswegen nach Bekanntheit, da ihnen das bessere Wahl- und Machtaussichten verschafft. Höcke hat dies geschafft, das kann also als bewundernswert bezeichnet werden. Meine Wortwahl wäre dies nicht, ich hätte hier vielleicht eher bemerkenswert gesagt.

    Im Übrigen gibt es kein Gerichtsurteil, nach dem Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Das war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen und auf einen ganz konkreten Fall bezogen, nämlich der Anmeldung einer Demonstration unter dem Namen "Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke". Die Demonstration wurde von der Ordnungsbehörde nur unter der Auflage zugelassen, die Bezeichnung Faschist wegzulassen, dagegen gingen die Anmelder vor und bekamen Recht, weil es hier um die Demonstrationsfreiheit ging und da die Persönlichkeitsrechte Höckes im politischen und gesellschaftlichen Diskurs zurückzustehen hatten. Ihn hier im Forum als Faschist zu bezeichnen könnte aber sehr wohl als Beleidigung aufgefasst werden.

    Es wird immer hanebüchener. Warum hat Höcke denn Bekanntheit erlangt? Weil er ein so toller Politiker ist? Oder weil er Faschist ist und damit auch nicht hinterm Berg hält? Und das Positive im von Gymshark benutzten Begriff ist keine Interpretation, sondern Bewunderung. Davon abgesehen fällt der User seit Jahren mit rechten Bemerkungen auf, nur im Laufe der Jahre hat er das Verklausulieren perfektioniert.

    Daher bleibt die Frage, was er uns eigentlich mit der Bemerkung mitteilen wollte. Was möchtest du uns mitteilen, Gymshark und warum gelingt es dir nicht, dies so zu tun, dass wir dich alle richtig und keinesfalls missverstehen?

    Doch, klar, dafür gibt es ja Schulleitungsteams.

    Auch ein Schulleiter kann nicht immer alles machen. Auch der hat eine 41 Stunden Woche.

    Deshalb delegiert er auch Termine wie Schulleitertagung. Ist bei uns auch so.

    Welche Termine hat eine SL eigentlich pro Woche im Schnitt, könntest du das mal benennen? Und bitte nicht alles aufzählen, was im Schuljahr anfällt, sondern was in einer durchschnittlichen Schulwoche so ansteht.

    Wieso soll man nachfragen. Ich finde diese Aussagen über Kollegen, die man gar nicht kennt, sondern nur von anderen gehört hat, was sie gemacht haben sollen verwirrend, da ist nichts nachzufragen!

    Der Umgangston, nunja.

    Es ging um grobe Fahrlässigkeit und das die hier vorliegen würde. Der Ton passt m.E. zur Situation und dem beschriebenen Verhalten.

    Interessante und berechtigte Frage. Ich war zuletzt mit meiner 7. Klasse im Hochseilgarten. Der Betreiber schließt in den AGB die Haftung aus, wenn Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden, und es bedarf einer Einverständniserklärung der Eltern, in der sie auch bestätigen, die Regeln mit ihren Kindern durchgesprochen zu haben. Ich habe es für mich immer so interpretiert, dass ich mit Haftung nichts zu tun habe, solange diese Unterschrift vorliegt und ich darauf achte, dass alle ordnungsgemäß an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen.


    Mich irritiert im vorliegenden Fall immer noch, wieso man für erwachsene Schüler haften sollte. Wenn die einen Wisch zur Kenntnisnahme der Risikobelehrung unterschreiben, müsste die Verantwortlichkeit doch eigentlich bei ihnen liegen.

    Das sind doch verschiedene Vorgänge. Im Hochseilgarten wird belehrt und wenn einer entgegen der Belehrung den Sicherheitsgurt aufmacht, ist das zwar tragisch, aber nicht in der Verantwortung der Lehrkraft. Es sei denn, die Klasse ist sehr jung, ein Kind hat Autismus oder sonst eine Behinderung, die erwarten lässt, dass es sich nicht an die Vorgaben halten kann.

    Mit Nichtschwimmern aufs Meer zu paddeln ist aber so gefährlich, dass es schlicht verboten ist. Kentert ein Boot und 3 Nichtschwimmer gehen wie ein Stein unter, kann auch die eine Begleitperson vom Kanuclub nicht mehr helfen.

    Du bist als Lehrperson aufsichtspflichtig für deine SuS und zwar auch für volljährige, weil diese an deinen Veranstaltungen teilnehmen müssen. Aufsicht ist zwar so definiert, dass sie im Verhältnis zur Reife der SuS steht, aber sie besteht auf schulischen Veranstaltungen immer.

    Wenn du deine Klasse im Hochseilgarten abgibst und dir im benachbarten Biergarten ein Herrengedeck gibst, wirst du auch "dran sein", wenn etwas passiert, selbst wenn du nicht direkt verantwortlich dafür bist, dass Hans-Heinrich entgegen der Belehrung den Karabiner ausgeklinkt hat.

    Aufsicht und (grobe) Fahrlässigkeit hat m.E. vor allem mit gesundem Menschenverstand zu tun. Habe ich vorgesorgt, dass nichts passiert und es kommt etwas total Unvorhergesehenes? Oder gehe ich mit Sandalen bei Gewitter ins Hochgebirge mit einer 5. Klasse?

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