Das ist wohl jedem klar. Ich würde als Arbeitgeber aber schon gerne wissen, ob ich einen Mitarbeiter Kudenmails rausschicken lassen kann oder ob ich doppelchecken muss, dass er vorher auch tatsächlich ein Korrekturprogramm drüberlaufen lässt. Und wenn jemand eine Zeitverländerung benötigt, z.B. im Autismus-Spektrum, dann möchte ich das als Arbeitgeber auch wissen, denn das hat ja vermutlich auch bis ins Arbeitsleben reichende Konsequenzen.
Aber Aufgabe eines Abiturzeugnisses ist es doch nicht, jegliche Fähigkeiten abzubilden, die Menschen haben können. Ich wüsste als Chefin zum Beispiel gerne, ob ich mir ein mobbendes Arschloch ins Haus hole, das kann man da überhaupt nicht ablesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sich überhaupt für einen schreiblastigen Beruf bewirbt und dann noch bis zur Vertragsunterzeichnung verheimlicht, dass er Legastheniker*in ist, ist doch recht gering.
Aber trotzdem, der Vergleichbarkeit wegen ist es m.E. sinnvoll, anzugeben, wenn an den inhaltlichen Bedingungen etwas geändert wird, nicht an den äußeren Umständen. Wenn einer sehbehindert ist, kann er halt nicht Pilot werden, aber das wird die Fluggesellschaft selbst abprüfen und nicht erwarten, dass der Blindenstock im Zeugnis erwähnt wird. Das Abschlusszeugnis sagt in erster Linie aus, wer zu wie viel Prozent die Inhalte des Lehrplans zum Prüfungszeitpunkt abrufen konnte.