Hallo, ich verstehe die vorliegenden Informationen folgendermaßen:
Man kann in Sachsen-Anhalt auf verschiedene Weise quereinsteigen. Je nach Qualifikation erhält man E9-E12. Es muss nicht mal ein Fach ableitbar sein. (An Förderschulen reicht eine Ausbildung zum Erzieher plus Berufserfahrung an einer Förderschule). Wenn ein Fach anerkannt wurde, kannst du bei Bewährung entfristet werden.
Wenn man den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren will, muss man schon unbefristet beim Land arbeiten und drei Fächer ableitbar sein. Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und ein Fach der Sek oder 2 der Grundschule. Ich vermute, dass man dann ein 2. Staatsexamen hätte, das in allen Bundesländern gilt, denn es stehen dort die entsprechenden Paragrafen der Ausbildungsverordnungen verlinkt, ich weiß es aber nicht ganz sicher.
Eine sonderpädagogische Fachrichtung kann man wahrscheinlich nachstudieren, in Sachsen geht das jedenfalls, wenn Bedarf ist, wird sowas in aller Regel gemacht. Manchmal muss man dafür in einer bestimmten Stadt studieren.
https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinn…instieg#c368051
Um das ganze befristet ein Jahr auszuprobieren, sind jetzt in diesem Bundesland die Hürden extrem niedrig. Um dich voll zu qualifizieren bedarf es allerdings eines langen Atems.