Beiträge von Quittengelee
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In NRW bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall, d.h. Klassenfahrten, Fortbildungen, sonstigen Dienstveranstaltungen während der Unterrichtszeit etc.
Das ist in meinen Augen auch selbsterklärend.
Aus ungeplanter Absenz, d.h. in der Regel Erkrankung, kann keine rechtliche Verpflichtung zu arbeiten abgeleitet werden.Aber auch in NRW muss hoffentlich niemand, der auf Klassenfahrt ist, Unterricht für die Vertretungen zu Hause planen.
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Okay, jetzt ist es klar. Wir müssen keine Dienstbefreiung beantragen, um Fobis zu besuchen, schon gar nicht für Klassenfahrten...
In jedem Falle würde ich dir zustimmen. 45 min Unterricht sind mehr als 45 min Arbeitszeit und die leistet irgendwer anders statt deiner ab und wird dafür bezahlt.
Begründung ist vielleicht das von dir Zitierte? Du bekommst ja dann einen Tag genehmigt und nicht die 5 Unterrichtsstunden von dem Tag. Oder rede ich Unsinn?
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Nur gut gemeint ist nicht immer gut gemacht,...
Wohl wahr, unsere Schulbegleitungen sind aber auch in der Regel über SGB VIII organisiert und selten überhaupt irgendwie qualifiziert.
Wenn ein Kind also nicht von seelischer Behinderung betroffen oder bedroht ist, kann ich mir vorstellen, dass es Eltern gibt, die Hilfe lieber vom Sozialamt einklagen als ganz ohne dazustehen.
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Unsere Schule hat einen Etat x, der durch alle Schulfahrten geteilt wird.
Ist bei uns auch so, daher rechnen wir vorher aus, welche Klasse fahren kann.
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Es hat sich jemand wohl durch mehrere Instanzen durchgekämpft, bis ein Gericht dem Ganzen statt gegeben hat, weil es im SGB IX das persönliche Budget gibt. Ich bin dennoch aus fachlicher Sicht sehr froh, dass das hier bei uns nicht zur gängigen Praxis gehört.
Verstehe ich nicht. Es ist doch für das Kindeswohl völlig unerheblich, von welcher Behörde das Geld kommt. Damit um sich werfen tut keine der genannten. Je nach Problem rennt man sich die Füße wund und verzweifelt bei der Suche nach Finanzierung der benötigten Hilfen. Wenn mehr Menschen die Kraft hätten, zusätzlich zur Behinderung oder Erkrankung ihres Kindes noch vor Gericht zu ziehen, könnten sich andere Eltern das verzweifelte Rennen sparen und bekämen schneller Hilfsangebote.
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Ich kenne nur Merlin the Magician und Dr. K. Nickel, sein Kaninchen...

Ach ist das lang her

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Ich hab dunkel eine Abizeitungsdiskussion von vor rund 40 Jahren in Erinnerung, da ging es um die Abrechnung mit einer Lehrerin und ob man als Schule rumzensieren dürfe. Ich weiß allerdings nicht mehr, wie es ausging, ich war noch zu jung. Jedenfalls gab's auch früher immer schon irgendwas, heute ist die Jugend nicht verderbter.
In jedem Falle: Erziehungsauftrag und so, natürlich würde ich die Schulleitung rechtzeitig bemühen. Die Hochschulreife ist halt nicht automatisch Reife für sonst irgendwas.
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Ich kenne das Argument mit dem Angsthaben eigentlich nur von den Querdenkern, die behaupten, dass alle Geimpften / Maskenträger / Maßnahmenbefürworter nur Angst haben. Es gibt sicherlich Einzelfälle beispielsweise mit erkrankten Angehörigen oder so, wo das der Fall sein kann. Aber in der Masse kann ich mir das nicht vorstellen. Ich habe es zu mindestens weder in der Schule noch im Verein erlebt.
Welches "Argument mit dem Angsthaben"? Ich hatte CDL gefragt, warum Kinder geweint haben.
Wieso ist es eigentlich nicht möglich, nach 3 Jahren und 1.000.000 Beiträgen anzuerkennen, dass es nicht nur 2 extreme Wege durch die Pandemie gab?
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Wir könnten in so vielen Bereichen die verdammten Schubladen doch einfach mal bleiben lassen.
Ja, das wäre so wunderbar, es gibt auch keine Pferde und Nashörner mehr, sondern nur noch Einhörner!
Darf ich daran erinnern, warum dieser Thread entstanden ist?
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Finde daher entweder eine richtige Freigabe oder ein richtiges Verbot mit 0 Toleranz und sehr harten Strafen richtig.
Ich finde weder die Aussage logisch, noch die Begründung dazu.
Wenn die Produkte rein und der THC-Gehalt kontrolliert sein soll, bleibt nur die Legalisierung. Dass weiterhin gedealt wird ist anzunehmen, das bleibt auch weiterhin illegal. Was ändert das an der Bewertung der Legalisierung von Anbau und Besitz?
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...andere Kostüme als beim WGT 😊.
Also ich bin ja nicht in der Welt unterwegs, aber auf dem WGT trägt man definitiv keine Kostüme.
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Oh ja, ist hier definitv ein Lehrer-Forum.

Du bist auch einer? Oder warum verstehst du den Unterschied zwischen deiner und chilipaprika s Formulierung nicht?
Zur Ausgangsfrage: nein, du musst dem nicht zustimmen. Du darfst aber mit psychisch kranken SuS und ihren Eltern ins Gespräch kommen. Das wäre menschlich nett und als Lehrkraft geradezu professionell.
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Da aber die Schulhelferin bei ihm und nicht bei der Schule angestellt ist, können wir dagegen nichts tun.
Du solltest echt in deinem eigenen Interesse langsam anfangen, dich mit deinen grundlegenden Rechten und Pflichten vertraut zu machen. Es ist nicht Gesetz, was irgend ein Vater oder Hausmeister sagt, sondern was der Gesetzgeber beschlossen hat.
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Wir haben unser Möglichstes getan, das vor allem in 5/6 zu reduzieren, weil die Kleinen sich besonders stark geängstigt haben, auch manchmal geweint haben.
Wegen was wurde bei euch geweint? Ich hab hier nie irgendwen in Zusammenhang mit Corona weinen sehen.
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Ich würde das auch niemandem ausreden wollen, will aber auch nicht von anderen belehrt werden.
Und wer belehrt dich?
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Da kann das Umfeld so "gutbürgerlich" sein wie es mag. Was auch immer du unter diesem Begriff verstehst. In den 80er Jahren war das mal ein Synonym für Gaststätten, wo noch gekocht wurde wie in den 50ern. Wenn man das mag...
Deine Beiträge sind immer so auf den Punkt und witzig... und dabei nie unfreundlich. Das muss ich gerade mal neidvollneidlos anerkennen. -
Kollegin X kann auch ganz gelassen eine Maske aufsetzen. Wo ist da das Problem von Kollege Y?
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