Beiträge von Quittengelee

    Schon allein angesichts der Unterschiedlichkeit der Interessenlagen der Mitglieder kann dieses gar nicht vollumfänglich der Fall sein....

    Zudem ist die Frage, ob Tarifbeschäftigte von einer Gewerkschaft, in der mehrheitlich verbeamtete Lehrkräfte Mitglied sind, wirkungsvoll vertreten werden können...(die Beamtenverbände machen ja faktisch fast keinen Hehl aus ihrer Beamtenfixierung, aber natürlich muss auch die GEW darauf achten, beim Eintreten für Tarifbeschäftigte die verbeamteten Lehrkräfte nicht zu verprellen).

    Und dann spielen Organisationsinteressen auch eine Rolle: die 'Zukunft' der Lehrergewerkschaften in S-A oder Sachsen, wird nicht primär die Vertretung von tarifbeschäftigten Lehrkräften sein...

    Das sehe ich anders. Ich kenne verbeamtete Kolleginnen, die aus der GEW ausgetreten sind zusammen mit der Verbeamtung, da sie jetzt nicht mehr streiken dürfen und auch, weil die GEW, besorgt um ihre Mitglieder, nicht gerade unterstützend ins Verbeamtungshorn geblasen hat. Ich zahle weiter Beiträge, auch weil ich dort persönlich Leute kenne und mir manchmal Rat einhole.

    Fürs Beamtenrecht hat sich aber jetzt erst eine AG gebildet, weil sich die Beamt*innen nicht richtig vertreten fühlen, zu den Gesetzen wissen die älteren nämlich schlicht nichts. Aber eigentlich ist die GEW meiner Ansicht nach eher für Angestellte, zumindest hier im Osten.

    Die Guides haben den Rettungsschwimmer laut Auskunft unseres Veranstalters - würde ja dann doch gehen, oder? Ich blicke nicht mehr durch...

    Willst du dich echt auf das verlassen, was hier Leute aus 16 Bundesländern tippen und aus 20 alten und neuen Verordnungen zitieren und noch etwas private Meinung und Seemannsgarn dazuspinnen?

    Du hast doch jetzt gelesen, dass Lehrer in der Vergangenheit zur Rechenschaft gezogen wurden, weil ein Schüler unter ihrer Aufsicht gestorben ist. Wie es diesen Menschen als Menschen heute geht, möchte ich ehrlich gesagt nicht wissen, die Haftstrafe war sicher nicht die größte Strafe in ihrem dann folgenden Leben.

    Insofern kannst du nur a) dir etwas schriftlich geben lassen, wer die Verantwortung übernimmt b) nicht Kajakfahren oder c) Die Verantwortung selbst übernehmen. In jedem Falle musst du mit den Konsequenzen leben und und damit meine ich nicht nur das Gemaule von Jugendlichen.

    Das Hauptproblem ist das beamtenrechtliche Laufbahnprinzip - nur Sek II-Lehrer sind im höheren Dienst (alle anderen verbleiben im gehobenen Dienst)

    ...

    Klingt nachvollziehbar, dürfte für Förderschule dann wohl auch gelten.

    ...

    Bemerkbar macht sich das bei Beförderungsstellen - und ganz eklatant z.B bei der Fachleiterbesoldung bemerkbar (bislang A13+Zulage - im Sek II-Bereich durchgehend: A15, einfach deshalb, weil Sek. II höherer Dienst ist)

    Krass. Ich glaube kaum, dass in Sachsen eine Fachleitungsperson A15 bekommt, eine Zulage gibt's für A13 jedenfalls nicht.

    ..., kann ich nur sagen, dass m. W. das Einsammeln von Kopiergeld gar nicht zulässig ist und dies vermutlich in Espressotassen für das LZ oder andere Dinge umgewandelt wird.

    Das unterstellst du den einsammelnden Kolleg*innen? :gruebel:

    Also in Sachsen gibt es auch Lehrmittelfreiheit und Kopien gibt es bei uns so viele, wie man braucht. Allerdings wurden wir auch angehalten, in Fächern, in denen es Arbeitshefte gibt, nicht sinnlos viel zu kopieren. (Und ehrlich gesagt, allein was an Fehlkopien weggeworfen wird, ist eigentlich ein Unding...). Einsammeln dürfen wir dafür kein Geld.

    Für Kunst brauchen die SuS aber Verbrauchsmittel, der Schulträger stellt ja auch keine Füller und Klebestifte. Insofern finde ich es nachvollziehbar, wenn es für Kunst keine ellenlange Liste gibt vom Wachsmalkreidekasten der Firma soundso bis zum Pinsel, bitte aus aus Eichhörnchenhaar, sondern wenn 5 Eur eingesammelt werden und dann stehen Pinsel für alle da und es bleibt geld für Linolschnitt. Oder so ähnlich. Ich mache das selbst nicht, finde es aber okay bei meinen Kindern, dann spare ich mir die Schreibwarenladenmission.

    Antimon, auf latente Aggression oder Erwartungshaltung zu Aussagen bestimmter User*innen zu verweisen, finde ich prinzipiell richtig. Allerdings stehst du da selbst nicht drüber, auch wenn du das gerne vermitteln möchtest, ich fände es ja cool, das zumindest zuzugeben.

    Ansonsten ist der Beitrag von fachinformatiker natürlich tendenziös, er hätte, wenn er neutraler hätte sein wollen, auch was anderes nehmen können. Wollte er aber offenbar nicht, es mussten Energie und Migration sein, klassische BILD-Aufreger.

    Ich mache mal ein Beispiel: Die Mehrheit der Deutschen ist für Klimaschutz und sogar die Mehrheit der ADAC-Mitglieder, alles Autofahrer also, befürwortet ein Tempolimit. Trotzdem hat unsere alte Regierung sich nicht darum gekümmert, sie kann beschließen, was sie will, der Volkswille ist ihnen offenbar egal. Es gibt halt keine direkte Demokratie.

    Tendenziös oder neutral?

    Äh, ich hatte Krankengeld und Zuschuss zwar nur mal für wenige Tage, aber es ist dennoch etwas weniger. Der Zuschuss gleicht zwar zum normalen Netto aus, aber ist Steuerpflichtig und vom Krankengeld sind Sozialversicherungen (bis auf KK) abzuführen, unter speziellen Sätzen. Soweit ich das jetzt noch korrekt zusammenbekommen habe.

    Vom zugehörigen Papierkram fang ich lieber nicht an.

    Den Zuschuss muss sie beim Arbeitgeber beantragen und hierzu den Bescheid über Krankengeld einreichen.

    Zu BAT Zeiten gab es noch die volle Differenz. Im TVL ist es deutlich weniger.

    Also genau gleich, wie beim Beamten?

    Eher ein Strohmannargument, wie viele Militärrabbiner gibt es?

    Argument für oder gegen was? Es ging um die Frage, nach welchen Kriterien welche Besoldungsgruppe erfolgt. Ich schrieb, dass das so eindeutig nicht ist, manchmal die Schulgröße eine Rolle spielt, manchmal nicht.

    Den Rabbiner im Vergleich zum Hauptkapitän habe ich gewählt, um zu zeigen, dass es offenbar nicht im Detail begründbar ist. Die beiden haben nicht dieselbe Verantwortung etc. So wie in manchen Bundesländern GS-Lehrkräfte A13 bekommen und in anderen eben nicht, obwohl sie überall dieselben Aufgaben erledigen und dieselbe Verantwortung tragen.

    Es hilft vielleicht nicht direkt, aber wir hatten an der Schule mal einen Badeunfall (vor x Jahren). Der Kollege der dabei war bekam eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe und ist demzufolge heute auch kein Lehrer mehr.

    War das auf einer Klassenfahrt? Und hatte er das erforderliche Abzeichen? Wie alt waren die SuS und gab es fahrlässiges handeln? Verletzung der Aufsichtspflicht? Alkohol im Spiel?

    Uns wurde von einen Vorfall berichtet, bei dem Lehrkräfte Kaffeetrinken waren und die Jugendlichen alleine am Hafenbecken. Einige hatten eine Behinderung und konnten nicht schwimmen.

    Mich stört das von mehreren in den Raum gestellte "als Lehrkraft steht man mit einem Bein im Gefängnis". So ist das nicht. Aber manchmal macht auch eine Lehrkraft leichtsinniges Zeug und dann hat sie natürlich eine besondere Verantwortung.

    AOK schrieb:

    "Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert 2023) begrenzt."

    Meine länger erkrankten Kolleg*innen bekommt keinen Zuschuss, so wurde es mir jedenfalls berichtet.

    Also scheint das ja keine so absurde Regelung zu sein und ich weiß überhaupt nicht, was daran verwirrend sein soll an der Frage.

    Vielleicht verwechselst du Rettungsschwimmer Bronze und Freischwimmer? Dass SuS Bronze (Kinderabzeichen) brauchen, um im offenen Gewässer schwimmen zu dürfen bedeutet nicht, dass es reicht, ein Kind mit Bronze (Rettungsschwimmabzeichen*) mitzunehmen.


    *200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in Bauchlage und 100 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit.100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden.3 verschiedenen Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z. B. Abrenner, Kopfsprung, Paketsprung, Startsprung, Fußsprung).15 m Streckentauchen.Zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopf- und einmal fußwärts, innerhalb 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchringes oder gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3 m).50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen.Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus:

    • Halsumklammerung von hinten.
    • Halswürgegriff von hinten.

    50 m Schleppen mit je einer Hälfte der Strecke Kopf- oder Achselgriff und dem Standard-Fesselschleppgriff.Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

    • 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2-3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen.
    • 20 m Schleppen eines Partners.
    • Demonstration des Anlandbringens.
    • 3 Minuten Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).

    Letzteres brauchen Lehrkräfte im Schwimmbad. Und im offenen Gewässer brauchen sie Silber, das dürfte wohl überall so sein?

    Davon abgesehen würde ich selbst nicht mit meinen SuS zum Paddeln ans Meer fahren, ohne selbst einen Rettungsschein zu haben. Aber Pflicht ist es wahrscheinlich nur für eine Lehrkraft.

    Siehst du und bei uns erkennst du sie maximal beim Streik aktuell, sonst weiß in der Regel selten jemand, wer was ist und da auch niemand genau weiß wer welche Bedingungen zur Einstellung hatte und was gezahlt kriegt, gibt es da keinerlei Teilung oder Neid.

    Es geht nicht nur um das Wissen, sondern auch beispielsweise um die Absicherung bei Krankheit. Die einen werden ewig voll weiterbezahlt, die anderen kriegen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. Ist in Sachsen nunmal so.

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